Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss sagen: Seit zwölf Jahren arbeite ich daran, dass das Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt   die Kollegin nickt; sie hat das mehrfach von mir in unterschiedlichen Kontexten gehört   Sachsen-Anhalt modernisiert wird. Es ist mehr als 20 Jahre alt.

Die gesellschaftliche Entwicklung ist seitdem sowas von fortgeschritten, dass es überfällig ist. Allerdings beschleicht mich hier der bereits von der Kollegin von Angern, die jetzt leider nicht mehr im Raum ist, geäußerte Verdacht. Bei der Vielzahl der Ausschüsse     Es fehlt wirklich nur noch der Landwirtschaftsausschuss, Herr Kollege Krull. Es wird ja in der Erde gebuddelt, da hätte man den Landwirtschaftsausschuss auch noch nehmen sollen.

(Unruhe)

Sie wissen alle, dass der Sozialausschuss federführend ist. Wir beantragen jedenfalls an der Stelle die Einzelabstimmung über die Überweisung in die Ausschüsse, um das hier klären zu können.

Dass in die Sache nun endlich Bewegung kommt, finde ich auf jeden Fall erstmal gut, richtig und wichtig, allen voran beim Grundrecht auf Ausübung der Religionsfreiheit. Nach Artikel 4 Abs. 2 des Grundgesetzes hat jeder, jeder Mensch in diesem Land das Recht, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln.

Dass Sie als AfD auch dieses Thema wieder nutzen, um Ihren Hass und Ihre Hetze zu verbreiten, war zu erwarten.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von der AfD)

Bisher ist es nämlich leider so, dass dieses Recht an den Toren der Friedhöfe in diesem Land endet.

(Zurufe von der AfD)

Bisher ist es Muslimen sowie Juden und Jüdinnen nicht gestattet, ihren Traditionen gemäß bestattet zu werden. Das ist ein Unding, ein integrationspolitischer Bankrott. Und es ist gut, dass wir jetzt wenigstens etwas weiter gekommen sind, dass wir jetzt tatsächlich nicht nur im Vorfeld debattieren, sondern dass wir   wir haben ja zwei Gesetzentwürfe. Ich will daran erinnern, dass wir als GRÜNE getreu dem, was ich eingangs gesagt habe, bereits vor eineinhalb Jahren, auch in dieser Legislaturperiode, wieder einen Gesetzentwurf eingebracht haben  

(Zuruf von der AfD)

im Ausschuss oder in den Ausschüssen dann darüber beraten und hoffentlich auch befinden wird.

Wie im Bereich der interkulturellen Öffnung, geht es auch in anderen Bereichen nur in Trippelschritten vorwärts. Ich will aufgrund der geringen Zeit noch zwei Beispiele anführen.

Die Bestattungsfrist für Urnen wird verlängert. Dabei hat Covid sicherlich geholfen. Damals haben wir gesehen, das nichts passiert, wenn eine Urne nicht innerhalb von drei Monaten bestattet wird, sondern wenn sie auch mal länger aufbewahrt wird, damit die Angehörigen einfach Zeit haben, sich in dieser absoluten Ausnahmesituation, wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, darüber Gedanken zu machen, wie, an welcher Stelle und mit welchem Ritus die Bestattung erfolgen soll. Das begrüßen wir außerordentlich. Wir hätten die Aufbewahrungsfrist in einer ausdifferenzierten Gesellschaft tatsächlich noch länger haben wollen, damit die Zeit ein bisschen länger ist.

(Unruhe)

Auch hätten wir uns gewünscht, dass man beim Friedhofszwang tatsächlich ein bisschen Luft lässt. Andere Landesgesetze sehen hier Ausnahmeregelungen vor. Wir haben ein GBD-Gutachten dazu in Auftrag gegeben; das liegt allen Fraktionen vor. Sie können dort nachlesen, dass das alles rechtlich abgesichert ist.

Auch wenn es nicht die von Ihnen aus Ihrer Perspektive vielleicht große Lösung der GRÜNEN ist, sollte man doch hier dem Leichentourismus, den wir zunehmend in diesem Land haben, nicht weiter Vorschub leisten, sondern Regelungen im eigenen Land treffen.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke, Frau Lüddemann.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Die Regelung zu den Sternenkindern ist sehr zu begrüßen. Aber dazu darf ich jetzt nicht mehr sprechen.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Das ist maximal alles. Sie sind schon lange über der Redezeit. Aber, Frau Lüddemann, es kommt die Rettung, Herr Stehli. - Herr Stehli, haben Sie eine Intervention? - Bitte.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Ich weiß noch nicht.


Stephen Gerhard Stehli (CDU):

Es ist eine Intervention. - Vielen Dank, dass Sie mich als Rettung ansehen. Das merke ich mir, Herr Präsident.

(Lachen)

Frau Kollegin Lüddemann, da Sie die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit im Rahmen Ihrer Rede zitiert haben: Darf ich davon ausgehen, dass Sie bei der Abstimmung über die Ausschussbeteiligung auch bei der Überweisung in den Bildungsausschuss positiv votieren werden, weil dieser Ausschuss für das Verhältnis zu Religionsgemeinschaften, Kirchen und Glaubensgemeinschaften zuständig ist?


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Alles andere würde meiner Rede widersprechen. Selbstverständlich.


Stephen Gerhard Stehli (CDU):

Vielen Dank.

(Lachen - Beifall bei den GRÜNEN)