Oliver Kirchner (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Wir sprechen heute über die Novellierung des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung, unterschrieben von Ministerpräsident Haseloff, unter Mitarbeit der CDU Sachsen-Anhalt - unter Mitarbeit jener CDU, die den Satz „Der Islam gehört nicht zu Deutschland.“ nun aus ihrem Grundsatzprogramm streicht, um gleichzeitig bei einer Mitgliederumfrage im Bund festzustellen, dass das „C“ in ihrem Namen bedeutsam und besonders wichtig ist.

(Ulrich Siegmund, AfD, lacht)

Laut MDR-Umfrage sagen 95 % der Sachsen Anhalter Nein zu der Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört. Machen Sie für die 4,6 % aber ruhig weiter Politik gegen die Mehrheitsgesellschaft, auch im Bestattungsgesetz.

(Beifall bei der AfD)

Wir sagen dazu schon einmal „Salam Aleikum“ und [akustisch nicht verständlich], werte CDU, herzlich willkommen im multikulturellsten Sachsen-Anhalt aller Zeiten - besonders da die CDU das Wort „Gott“, das in ihrem alten Grundsatzprogramm wenigstens noch achtmal vorkam, gestrichen hat und christliche Glaubenssätze für sich nicht mehr vorsieht.

Wahrscheinlich wollen Sie als Landesregierung genau aus diesen Gründen eine sogenannte interkulturelle Öffnung für die Bestattung in Tüchern, natürlich umweltfreundlich, hier in Sachsen-Anhalt durchsetzen. Wir lehnen so etwas grundsätzlich ab, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Sie begründen das mit dem Zuzug von Menschen aus anderen Kulturkreisen. Wie wir wissen, ist der Großteil dieser Menschen illegal eingereist und müsste schon längst wieder eine gute Heimreise hinter sich und keine kulturelle Öffnung vor sich haben.

Unsere Kultur, unsere Rituale haben sich über Jahrhunderte entwickelt. Sie haben sich abendländisch religiös geprägt.

(Konstantin Pott, FDP: Sie haben sich übrigens weiterentwickelt!)

Wir sollten uns an unsere Bestattungskultur halten. Wir sind nicht bereit, uns bei denen zu integrieren, die sich bei uns zu integrieren haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Ob der Kampf gegen Kinderarbeit auf dem Gebiet der Natursteine nun in das sachsen-anhaltische Bestattungsgesetz Einzug halten muss, erschließt sich nur Eingeweihten. Grabstein und Einfassungen sind durch Steinmetze anzufertigen und aufzustellen. Zollvorschriften oder Verordnungen würden genügen, aber sei‘s drum.

Bei den Ehrengräbern sind wir dabei; das hat unsere volle Unterstützung.

Bei der Bestattung von Fehlgeborenen sehen wir den Halbsatz „Auf Wunsch eines Elternteils“ kritisch, weil das zu Problemen führen kann, wenn das andere Elternteil dies ablehnt.

Alles in allem gibt es bei einigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf sehr gern mit überweisen und uns inhaltlich einbringen. - Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)