Eva von Angern (DIE LINKE): 

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich halte die Rede für die Abgeordnete meiner Fraktion Monika Hohmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit sehr großer Verspätung und nach mehrmaliger Aufforderung im Sozialausschuss liegt uns nun endlich der Entwurf für ein Gesetz vor, das eigentlich - ich möchte daran erinnern - schon am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sein sollte.

Im Ausschuss hörten wir ständig, die Situation sei dem Ministerium sehr wohl bekannt und die Lage sei auch misslich. Das Ministerium habe den Gesetzentwurf, wenn auch spät, im Dezember 2022 in die Mitzeichnung gegeben. Leider hatte man sich bisher auf keinen Bereich verständigen können.

Was ich derzeit feststellen muss, das ist die ungenügende Zusammenarbeit einzelner Ministerien, was die Zeitabläufe betrifft, nicht nur bei diesem Gesetz. Wir erwarten mehr Kooperation untereinander, miteinander und vor allem das Einhalten von Terminen vor allem - das muss noch einmal deutlich gesagt werden - im Interesse der Menschen in unserem Land.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Gesetzentwurf selbst ist festzustellen, dass in vielen Punkten ein guter Standard des Betreuungsrechts vorgehalten werden soll. Es sind angemessene Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Beteiligten und unterschiedlichen Bedarfen gefunden worden.

Der angesetzte Schlüssel von einer vollzeitbeschäftigten Fachkraft pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern entspricht der Empfehlung der BAGüS hierzu. Positiv ist zudem zu bemerken, dass das Arbeitsentgelt sowohl der Fachkräfte als auch von Verwaltungskräften und die sächlichen Aufwendungen übernommen werden sollen.

Unklar ist jedoch, ob die im Gesetzentwurf vorgeschriebenen 10 % der Overheadkosten tatsächlich ausreichend sind. Wir sollten uns ebenfalls über die ständig steigenden Beratungen in Gänze zum Thema Vorsorgevollmachten verständigen und darüber, wie diese finanziell abgebildet werden können.

Es besteht die Möglichkeit, sich darüber im Ausschuss auszutauschen, vor allem darüber, inwieweit die im Gesetzentwurf enthaltenen Kosten auch tatsächlich ausreichend sein werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der LINKEN)