Xenia Sabrina Schüßler (CDU): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das neue Betreuungsorganisationsgesetz wurde auf der Bundesebene im Mai 2021 verabschiedet. Die Bundesländer waren zur Umsetzung bis zum 31. Dezember 2022 verpflichtet.

Mit dem neuen Gesetz müssen unter anderem Regelungen über die Zuständigkeit für die Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Studiengängen und das Registrierungsverfahren für alle beruflichen Betreuer geregelt werden. Die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2023.

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 30. März 2022 habe ich zum ersten Mal darauf hingewiesen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, damit das Ministerium die Regelungen fristgerecht umsetzen kann. Daraufhin erfolgte zunächst eine schriftliche Mitteilung, der man entnehmen konnte, dass man zum 1. Januar 2023 startklar sein würde.

Leider ging es jedoch nicht so richtig voran. In den Ausschusssitzungen im September und im Oktober sowie bei der Befragung der Landesregierung im November habe ich erneut Nachfragen hierzu gestellt. Das Ergebnis kennen wir. Sachsen-Anhalt war im Februar 2023 neben Berlin eines der letzten Bundesländer, in denen noch kein Gesetz vorlag.

Aufgrund der nicht geregelten Finanzierung stellten die Betreuungsvereine im Land die Querschnittsarbeit am 1. März 2023 ein. Das ist verständlich; denn wer arbeitet schon, ohne dafür entlohnt zu werden. Umso mehr freut es mich, dass nunmehr der Gesetzentwurf vorliegt und eine Vorfinanzierung der Betreuungsvereine begonnen hat. Nach den ganzen Verzögerungen ist dies ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Vereinen, gegenüber den Betreuern und natürlich auch gegenüber den Menschen mit Beeinträchtigungen.

Als Zwischenfazit kann man aber bereits festhalten, dass das neue BtOG bisher nicht dazu beigetragen hat, die Attraktivität des Berufes des Betreuers zu steigern. Eine nicht geringe Anzahl von neuen Betreuern, also nicht der Bestandsbetreuer, hat die Arbeit schon wieder aufgegeben. Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich. Unter anderem sind sie aber auf die Kosten für die Lehr- und Studiengänge im Zusammenhang mit der Qualifizierung zurückzuführen.

Nach der Verabschiedung muss sich das Gesetz in der Praxis nun behaupten. Einzelne Fragen ergeben sich bereits jetzt, bspw. zum Thema der Finanzierung von Beratungen zu Vorsorgevollmachten, welche die Möglichkeit schaffen, rechtliche Betreuungen zu umgehen. Wir als CDU werden also ganz genau beobachten, wie sich das Gesetz in der Praxis umsetzen lässt, um gegebenenfalls nachzusteuern.

Ich beantrage die Überweisung zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Rechtsausschuss. Die Beratungsfolge soll beschleunigt werden, damit das Gesetz zeitnah in Kraft treten kann. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU)