Sebastian Striegel (GRÜNE):

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! CDU, SPD und FDP werden heute die öffentliche Ausschreibung der Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten abschaffen. Erst in der vergangenen Wahlperiode haben wir in Sachsen-Anhalt diese öffentliche Ausschreibung, die in einigen anderen Bundesländern bereits gängige Praxis ist, als formelles Verfahren zur Auswahl der geeigneten Kandidat*innen gesetzlich vorgeschrieben.

Die Regelung diente der Transparenz im Auswahlverfahren. Sie ließ die Kontrolle der zur Erfüllung der Aufgaben und zur Ausübung der Befugnisse eines Datenschutzbeauftragten erforderlichen Qualifikationen, Erfahrung und Sachkunde zu. Gleichzeitig ermöglichte sie es auch, die Unabhängigkeit des Kandidaten zu überprüfen. Als zentrales Argument stärkte sie durch das transparente Auswahlverfahren die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten in der Wahrnehmung seiner Stellung und Aufgaben.

In der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf wurde klar, dass es für diesen keine tatsächliche und noch weniger eine rechtliche Notwendigkeit gibt. Das Gesetzesvorhaben folgt ausschließlich dem Ziel, eine Bestenauswahl zu verhindern. Auch wenn unser Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Beratung zum Entwurf konstatiert hat, dass seine Aufgabe nur sei, den von der Koalition vorgelegten Entwurf rechtlich zu prüfen, nicht aber   ich zitiere   nach Alternativen zu suchen, die höherrangigem Recht möglicherweise besser gerecht werden, muss man sagen: Das ist ein Armutszeugnis.

(Guido Kosmehl, FDP: Für den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst oder was?)

Schon die geltende Regel setzt höherrangiges Recht besser um und sie ermöglicht auch das Ins-Rennen-Schicken von geeigneten Kandidat*innen durch die Fraktionen.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Es braucht Ihr Gesetz nicht. Wenn die AfD gegen die Auswahl durch Handauflegen durch die CDU protestiert, dann muss sie sich schon fragen lassen, warum sie sich im Ausschuss bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten hat

(Ulrich Siegmund, AfD: Das wissen Sie doch gar nicht!)

und hier nur mit antisemitischen Formulierungen unterwegs ist.

(Oh! bei der AfD - Zuruf: Was?)

Es ist die CDU, die seit fünf Jahren die Wahl eines Landesbeauftragten für den Datenschutz sabotiert.

(Frank Bommersbach, CDU: Das ist nur Verärgerung, weil ihr keinen eigenen Kandidaten habt!)

Unter diesen politischen Ränkespielen hat schon Koalition der Jahre 2016 bis 2021 gelitten.

Die FDP-Fraktion verteidigt nun die Beschneidung von Transparenzregularien und die SPD-Fraktion konstatiert frustriert, dass sie sich darauf beschränke   ich zitiere  , sich koalitionsloyal zu verhalten. Den Schaden trägt nicht nur ihre Koalition, sondern der Datenschutz in ganz Sachsen-Anhalt davon.

Bisher bleiben Sie uns die Antwort schuldig, wie genau Sie die europarechtlich geforderte Transparenz und die verfassungsrechtlich geforderte Bestenauslese im Verfahren absichern wollen. Stattdessen hören wir, dass die CDU noch vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes   Stil, meine Damen und Herren, ist nicht das Ende vom Besen   einem eigenen Kandidaten die Hand auflegt und ihn in der Fraktionssitzung angehört hat. Es ist ein Kandidat, der mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden in einer Kanzlei beruflich verbunden ist.

(Zuruf von Frank Bommersbach, CDU - Ulrich Thomas, CDU: Grüne Familie in Berlin!)

Das, meine Damen und Herren, ist das Gegenteil eines transparenten Verfahrens. Wir lehnen Ihre Gesetzesänderung ab. - Herzlichen Dank.