Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2255

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/2514

(Erste Beratung in der 36. Sitzung des Landtages am 23.02.2023)


Zu diesem Gesetzgebungsvorhaben wird uns Abg. Herr Krull berichten. - Herr Krull, bitte schön.


Tobias Krull (Berichterstatter):

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt in der Drs. 8/2255 wurde im Hohen Haus in der 36. Sitzung am 23. Februar 2023 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, das Verfahren zur Wahl eines Landesbeauftragten für den Datenschutz neu zu regeln. Dazu soll auf die derzeit festgeschriebene zwingende, öffentliche Ausschreibung verzichtet, ein Wahlvorschlagsrecht für die Fraktionen im Landtag eingeräumt sowie die Begrenzung der Wiederwahl aufgehoben werden.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 19. Sitzung am 9. März 2023 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens bis zur nächsten Ausschusssitzung. Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens gingen dem Ausschuss Stellungnahmen des Netzwerkes Datenschutzexpertise, des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, von Dr. Malte E. sowie von Prof. Dr. Winfried K. von der Universität Halle-Wittenberg zu.

Ferner richtete der Direktor beim Landtag ein Schreiben an den Ausschuss, um auf einige Folgen der beabsichtigten Gesetzesänderungen hinzuweisen.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat den Gesetzentwurf geprüft, wobei sich keine rechtlichen bzw. rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen ergaben.

Im Verlauf der Beratung zu dem Gesetzentwurf in der 20. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 13. April 2023 wurde teilweise hitzig debattiert. Im Ergebnis der Beratung stellte jedoch keine Fraktion einen Änderungsantrag, sodass der Gesetzentwurf in der Fassung der Drs. 8/2255 zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 6 : 0 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/2514 vorliegenden Beschlussempfehlung verabschiedet wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP)