Jan Scharfenort (AfD): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute beraten wir zum zweiten Mal über die Änderung des Spielhallengesetzes. Die geplante Novellierung zielt darauf ab, den Spieler- und Jugendschutz zu verbessern und negative Auswirkungen von Spielsucht zu reduzieren.

Zunächst möchte ich betonen, dass ich die Absicht hinter diesen Änderungen begrüße. Es ist wichtig, dass wir uns um den Schutz unserer Bürger kümmern und insbesondere jene schützen, die anfällig für die Gefahren des Glücksspiels sind. In diesem Zusammenhang sind einige der vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvoll. Vor allem die vorgesehene spezielle Schulung des Personals von Spielhallen, um mit problembehafteten oder auffällig gewordenen Spielern umzugehen, bewerte ich positiv. 

Es bleibt abzuwarten - ich hoffe, das wird eintreten  , ob der Nachweis unbürokratisch und kosteneffizient umgesetzt wird. Zu begrüßen ist auch die bundesweite spielformübergreifende elektronische Spielersperre für besonders verhaltensauffällige Spieler. 

Das Mindestalter von 18 Jahren für den Zutritt zu Spielhallen bleibt in Sachsen-Anhalt bestehen. In anderen Bundesländern, bspw. in Niedersachsen, beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Auch in unserer Fraktion gab es eine Diskussion über eine Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre. Auch im Wirtschaftsausschuss wurde darüber im Zusammenhang mit der Vorlage eines Änderungsantrags diskutiert. Nach reiflicher Überlegung und Abwägung sind wir aber zu dem Ergebnis gekommen, das Mindestalter wie im Gesetzentwurf vorgesehen bei 18 Jahren zu belassen, da dies auch in anderen Rechtskreisen ein fest verankertes Mindestalter ist. 

Mein Fazit: Insgesamt handelt es sich um einen ausgewogenen Gesetzesentwurf, der sowohl Schutzmaßnahmen als auch die wirtschaftlichen Interessen der Branche berücksichtigt. Das sehe ich als gelungen an. - Vielen Dank.