Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt (Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt - SpielhG LSA) zur Anpassung dieses Gesetzes an den GlüStV 2021 (Zweites Spielhallenrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/1301

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - Drs. 8/2508

(Erste Beratung in der 24. Sitzung des Landtages am 23.06.2022)


Die Berichterstattung erfolgt durch das Mitglied des Landtag Herr Andreas Schumann. Er schreitet an das Rednerpult und erhält das Wort. - Bitte.


Andreas Schumann (Berichterstatter): 

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in der Drs. 8/1301 in der 24. Sitzung am 23. Juni 2022 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie für Inneres und Sport beteiligt.

Der Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen das Ziel, das Spielhallengesetz Sachsen-Anhalts an die im Jahr 2021 in Kraft getretenen Regelungen des Glückspielstaatsvertrages anzupassen. 

In der 11. Sitzung am 25. August 2022 verständigte sich der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus auf die Durchführung einer Anhörung. Die Anhörung wurde in der 12. Sitzung am 29. September 2023 unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, Vertretern der Automatenwirtschaft sowie der Beratungsstelle für pathologisches Glücksspiel der Diakonie Jerichower Land durchgeführt. 

An dieser Stelle möchte ich auf die Niederschrift über die Anhörung vom 29. September 2022 verweisen. Diese gibt den Inhalt der Redebeiträge der geladenen Gäste wieder und enthält einen Hinweis auf vorliegende Stellungnahmen. Die Niederschrift wurde im Internet veröffentlicht und ist somit allen Interessierten zugänglich. 

Der Anhörung schloss sich eine Beratung an. Zu der Sitzung lag ebenso ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, in welchem die Fraktion eine Erhöhung des Zutrittsalters zu Spielhallen auf 21 Jahren vorschlug. Der Änderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Im Ergebnis der Beratung wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Abstimmung gestellt. Mit 7 : 6 : 0 Stimmen empfahl der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus den mitberatenden Ausschüssen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

Der mitbratende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 16. Sitzung am 19. Oktober 2022 mit dem Gesetzentwurf. Dem Ausschuss lag ebenso ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD mit dem Ziel der Erhöhung des Zutrittsalters vor, welcher auch in diesem Ausschuss keine Mehrheit fand. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung und demzufolge dem Vorschlag der Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mehrheitlich an.

In der 14. Sitzung am 20. Oktober 2022 befasste sich der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport mit dem Gesetzentwurf. Auch diesem Ausschuss lag für die Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, welcher keine Mehrheit fand. Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit mehreren Änderungsvorschlägen wurde ebenso abgelehnt. Mit 10 : 3 : 0 Stimmen schloss sich der Ausschuss für Inneres und Sport der vorläufigen Beschlussempfehlung und somit der Annahme des Gesetzentwurfes an. 

Die erneute Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus war für die 15. Sitzung am 1. Dezember 2022 vorgesehen. Aufgrund weiteren Abstimmungsbedarfs wurde der entsprechend vorgesehene Tagesordnungspunkt zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung genommen. Auch die für die 17. Sitzung am 2. Februar 2023 vorgesehene Beratung wurde verschoben. 

Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses über den Gesetzentwurf fand in der 18. Sitzung am 13. April 2023 statt. Dem Ausschuss lag ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, der keine mehrheitliche Zustimmung erhielt. Die vorliegenden Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu dem Gesetzentwurf machte sich der Ausschuss zu eigen. Mit einer Mehrheit von 7 : 3 : 3 Stimmen wurde der Gesetzentwurf in dieser Fassung zur Beschlussempfehlung an den Landtag erhoben. 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus liegt Ihnen in der Drs. 8/2508 vor. Im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)