Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1974

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur - Drs. 8/2460

Entschließungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2530

Entschließungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2534

(Erste Beratung in der 32. Sitzung des Landtages am 14.12.2022)


Bericht erstatten wird das Landtagsmitglied Herr Rausch.


Tobias Rausch (Berichterstatter): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/1974 in der 32. Sitzung am 14. Dezember 2022 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur.

Durch Artikel 1 des Gesetzentwurfs werden im Medienstaatsvertrag der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Beauftragung der Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios an die Lebenswirklichkeit veränderter Mediennutzung angepasst und flexibler ausgestaltet. Zugleich wird durch die Änderungen des Medienstaatsvertrages die Rolle der Gremien in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Dies entspricht dem ständigen Auftrag an den Gesetzgeber, die Rundfunkordnung einschließlich der Struktur der Rundfunkanstalten auszugestalten und dabei am Ziel der Vielfaltsicherung auszurichten.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur befasste sich erstmals am 20. Januar 2023 mit dem Gesetzentwurf. Zur Beratung lag dem Ausschuss ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit dem Hinweis vor, dass infolge einer rechtsförmlichen Prüfung keine Änderungsempfehlungen erforderlich werden.

Im Ergebnis dieser Beratung gab es eine Verständigung, zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen. Diese fand am 17. März 2023 statt. Hierzu wurden der ARD-Vorsitzende sowie die Intendanz des MDR und des Zweiten Deutschen Fernsehens eingeladen. Im Anschluss an die Anhörung erarbeitete der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur eine Beschlussempfehlung für den Landtag.

Da die rechtsförmliche Prüfung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes keine Änderungsempfehlungen ergeben hat, fand die Beratung und Beschlussfassung auf der Grundlage des Gesetzentwurfs in der Fassung der Drs. 8/1974 statt. Im Ergebnis der Beratung wurde die Ihnen in der Drs. 8/2460 vorliegende Beschlussempfehlung mit 8 : 3 : 1 Stimmen beschlossen. Somit wird dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Oliver Kirchner, AfD)