Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Die regierungstragenden Fraktionen haben sich gemäß dem Koalitionsvertrag darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode ein Landesprogramm Schulinfrastruktur aufzulegen. Die Landesregierung will in diesem Prozess nicht nur Partner, sondern auch Motor sein; denn die Herausforderungen an das Bildungssystem werden auch in den kommenden Jahren durch die drei Koordinaten Schulqualität, verfügbare finanzielle und personelle Ressourcen sowie Anzahl und Heterogenität der Schülerinnen und Schüler im Land bestimmt. 

Verehrte Abgeordnete! Die Anforderungen an die Schulinfrastruktur haben sich in den vergangenen Jahren im Hinblick auf bauphysikalische, lehr- und lernmethodische sowie technische Ausstattungsmerkmale nachhaltig verändert. Es ist daher selbstverständlich, dass wir Schulen heute nicht mehr ohne IT-Infrastruktur, ohne Barrierefreiheit oder ohne Möglichkeiten für eine Ganztagsbetreuung denken können. 

Wir alle wir wissen, Bau- und Ausstattungsfragen fallen in die Zuständigkeit der Schulträger, aber wir wissen auch, die Schulträger allein können diese Aufgabe nicht stemmen. In den vergangenen Jahren konnten wir dank der Zuschüsse aus EU-Mitteln und der Bundesförderung die Kommunen und auch die freien Träger beim Aufbau und Erhalt attraktiver Schulinfrastruktur unterstützen. Diese Programme laufen jetzt aus. Ich bin den Koalitionsfraktionen außerordentlich dankbar dafür, dass jetzt Landesmittel zur Unterstützung der Schulträger bereitgestellt wurden.

Liebe Abgeordnete! Die Anforderungen im vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen werden im Richtlinienentwurf selbstredend Berücksichtigung finden. Die Schulträger sollen künftig eine klare Orientierung hinsichtlich pädagogischer Bedarfe, Sicherheit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erhalten. 

Als Landesregierung wollen wir darüber hinaus den Schulträgern Fördermittel nach klaren, bürokratiearmen und transparenten Regeln bereitstellen. Bei der neuen Schulbauförderung sollen mit der bereits bestehenden Förderkulisse sogenannte Synergieeffekte erzielt werden. Auch soll die Förderung attraktive Anreize zur Schaffung langfristig bestandsfähiger Schulstandorte schaffen. 

Bildung ist Zukunftsinvestition. Ich freue mich darauf, mit den Schulträgern, den Schulleitungen und den Schülerinnen und Schülern in die bauliche Hülle dieser Zukunft mit Ihnen gemeinsam investieren zu können. - Vielen Dank. 

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Feußner. Es gibt eine Frage von Herrn Lippmann.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung): 

Okay.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Lippmann, bitte.


Thomas Lippmann (DIE LINKE): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin Feußner, es ist schon darauf hingewiesen worden, wir hatten schon mit der Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 durch die Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung einen klaren Hinweis darauf, dass für das Jahr 2023 einige Millionen - es waren ursprünglich 21 Millionen € als Verpflichtungsermächtigung - für dieses Schulbauprogramm zur Verfügung stehen. In dem gerade erst im März beschlossen Haushaltsplan sind es noch 16 Millionen €. Nun gibt es keine Förderrichtlinie. Was passiert mit diesen 16 Millionen €? Gehen sie zurück oder werden sie für etwas anderes ausgegeben und, wenn ja, wofür?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung): 

Also, Herr Lippmann, falls Sie der Rede von Frau Pähle aufmerksam zugehört haben, dann wissen Sie, dass Frau Pähle schon darauf hingewiesen hat, dass das Bildungsministerium darüber informiert hat, dass wir vorhaben, die Richtlinie noch vor der Sommerpause zu veröffentlichen.

Ich kann vielleicht noch etwas zu den 16 Millionen € und zu den 21 Millionen € sagen. Ja, wir mussten im Rahmen der Haushaltsberatungen natürlich auch Einsparungen vornehmen. Wir haben die 5 Millionen €, um die der Ansatz gekürzt worden ist, aber wieder als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre in den Haushaltsplan aufgenommen, sodass wir bei einer Gesamtsumme von 150 Millionen € bleiben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Darüber hinaus haben wir bei dieser Verlagerung natürlich auch bedacht, dass wir sehr spät über den Landeshaushalt beschließen. Wir wussten auch, dass die Förderrichtlinie erst vor der Sommerpause veröffentlicht werden wird, sodass wir das in Einklang miteinander gebracht haben. Wir sind guter Hoffnung, weil wir schon Anfragen seitens der Schulträger haben, dass wir die 16 Millionen € noch in diesem Schuljahr verbauen können.