Kathrin Tarricone (FDP): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ja, die Elefantenrennen nerven. Ich hoffe für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass keiner von Ihnen heute bei der Anreise mit dem Auto eine ungewollte Blutdruckerhöhung erfahren hat, weil Sie vor oder hinter ein solches Rennen geraten sind. Aber wenn wir alles mit Verboten regeln wollten, was nervt, dann hätten wir viel zu tun. 

Ich nehme Bezug auf die kleine Replik von Frau Lüddemann hinsichtlich der Verbotspartei. Wir Freien Demokraten nehmen für uns in Anspruch: Wir sind es auf jeden Fall nicht. 

(Beifall bei der FDP)

Warum wir auch in diesem Fall keine Verbote wollen, möchte ich kurz erklären. Vieles ist von meinen Vorrednern gesagt worden. Auch ohne entsprechende Verkehrszeichen stellt ein langwieriger Überholvorgang eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 5 der Straßenverkehrsordnung darf nämlich nur überholen, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als das zu überholende Fahrzeug unterwegs ist. 

Frau Simon-Kuch hat es erwähnt: Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Das Fahrzeug muss 10 km/h schneller sein und der Überholvorgang muss eigentlich in 45 Sekunden abgeschlossen sein. Der überholte Fahrer eines Lkw ist zwar nicht unbedingt verpflichtet, kurz vom Gas zu gehen, aber kollegial wäre das in jedem Fall. 

Wir hätten nichts dagegen, wenn es verstärkt eine mehrsprachige Informationskampagne zur geltenden Rechtslage gebe, die sich gezielt an Lkw-Fahrer richtet. Auch angekündigte Schwerpunktkontrollen der Autobahnpolizei können an dieser Stelle für eine erhöhte Sensibilisierung sorgen. 

Grundsätzlich aber haben auch Lkw-Fahrer wie die übrigen Teilnehmer am Straßenverkehr im Rahmen der geltenden Straßenverkehrsregeln das Recht, ihr Fahrzeug bis zu einer Geschwindigkeit zu bewegen, in der sie dieses ständig beherrschen. 

Das wollen wir Freien Demokraten denen, die Supermärkte, Autohäuser, Tankstellen und Gaststätten beliefern, nicht verwehren. Ein pauschales Überholverbot, wie es die AfD hiermit erreichen will, wäre rechtlich gar nicht möglich und würde spätestens vor Gericht keinen Bestand haben. 

(Zuruf von der AfD)

Denn der Grad der Verärgerung von Autofahrern kann nicht der Maßstab für Verkehrsbeschränkungen sein. 

Es müssen wesentliche Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter betrachtet werden. Oft wird der Lärmschutz angeführt, aber eben auch eine erhöhte Gefahrenlage. Auch diese müsste für Lkw-Überholverbote von den zuständigen Behörden nachgewiesen werden. 

Wir haben es schon gehört: An Steigungen, Autobahnknoten, Fahrstreifenreduzierung und bei überdurchschnittlicher Unfallbeteiligung von Lkw wird das auch schon praktiziert. 

Falko Grube wusste wahrscheinlich, dass ich die Studie ebenfalls erwähnen wollte. Ich mache es: Monotones langes Hinterherfahren in einer Kolonne dämpft die Aufmerksamkeit, ist also tatsächlich keine Lösung. 

Auf gar keinen Fall dürfte allerdings die Begründung der AfD ausreichen, dass sich der betreffende Streckenabschnitt innerhalb der Landesgrenzen Sachsen-Anhalts befindet. Insofern ist es wenig verwunderlich, dass dies auch dem sächsischen Verkehrsministerium keinesfalls genügte, anders als es die AfD im Antrag suggeriert. 

In Sachsen wurden Überholverbote im Jahr 2018 auf der Basis eines Gutachtens zur Entwicklung der Verkehrszahlen und der Unfallkostenraten erlassen. Entsprechend galten auch anschließend Überholverbote nur für einen Teil der A 14 in Sachsen. 

(Guido Kosmehl, FDP: Aha!)

Die zuständige Autobahn GmbH des Bundes ist aus unserer Sicht gut beraten, und zwar unabhängig vom Rhythmus der Verkehrsschauen, das Verkehrsaufkommen auf den Bundesautobahnen im Land zu prüfen. Ob zusätzliche Lkw-Überholverbote zu rechtfertigen sind, sollten die Experten entscheiden und nicht wir als Politiker. Wir lehnen diesen Antrag also ab. 

(Beifall bei der FDP)