Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Straßenverkehrsordnung ist nicht dafür da, um irgendwelche Verkehrsteilnehmer zu erziehen.

(Zuruf von der AfD: Ach was!)

Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen sind immer nur dann zulässig, wenn aufgrund von besonderen Umständen eine zwingende Notwendigkeit besteht.

(Zuruf von der AfD: Na, dann ist es doch gut!)

Eine Beschränkung des Straßenverkehrs darf also nur vorgenommen werden, wenn ohne diese Anordnung eine objektive, und keine gefühlte Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung wichtiger Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Ich hätte jetzt eigentlich Applaus vonseiten der AfD erwartet; denn wenn ich genau den Satz zitiere im Kontext mit Tempo 30 km/h innerorts, sorgt bei das bei der AfD immer für Gejubele. Das ist halt so, wie ich es vorhin schon gesagt habe: Man kann sich nicht immer unterschiedliche Lebensumstände, das Gute aus verschiedenen Welten zusammensuchen.

(Zurufe von der FDP)

Schön ist: Das deutschen Recht gilt immer für alle Gegebenheiten, es gilt für das eine wie für das Thema.

(Beifall bei der FDP - Unruhe bei der AfD)

Ich komme konkret zur Gefahrenlage.

(Zuruf von der AfD: Dummes Zeug!)

Das Land Sachsen-Anhalt hat die entsprechenden Beschilderungen noch in eigener Verantwortung, die wir heute nicht mehr haben, ausgewiesen. Denn man hatte im Jahr 2003 geprüft, welche - ich sage einmal - Notwendigkeiten es auf dieser Autobahn gibt, um gefährliche Überholvorgänge zu unterbinden. Entsprechend sind auf einigen Strecken Lkw-Überholverbote ausgewiesen, vor allem dort, wo wir Kurven haben, wo die Sicht schlecht ist, wo es einen Hügel hoch geht. Damit sollen sogenannte Elefantenrennen unterbunden werden.

Das funktioniert auch. Seit die entsprechenden Verbote im Jahr 2003 verhängt worden sind, wird deren Funktionsfähigkeit, deren Wirksamkeit kontinuierlich kontrolliert. Das heißt nicht, dass sich der eine oder der andere nicht gegen diese Regeln stellt, gegen diese Regeln verstößt, dass es nicht zu entsprechenden Situationen kommt. Es ist allen schon mal so gegangen. In der Regel funktionieren diese Vorgaben. Das bedeutet auch, dass der schnellere Lkw eben nicht daran gehindert wird, zu überholen, wenn die Sicht gut ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.

Abschließend noch ein Punkt. Gerade in Sachsen-Anhalt mit unseren zum Teil sehr geraden Autobahnen, auf denen insbesondere Lkw-Fahrer häufig Kolonne fahren - d. h., sie stellen den Tempomat an und fahren hinter einem anderen Lkw-Fahrer hinterher  , müssen wir leider feststellen, dass dies auch die Konzentration und die Konzentrationsfähigkeit der Lkw-Fahrer beeinträchtigt und dass wir genau deshalb eine Reihe von Unfällen haben.

(Zustimmung bei der FDP)

Sie haben auf den Unfall am Dienstag bei Calbe hingewiesen. Der ist nicht passiert, weil jemand überholt hat, sondern genau deshalb, weil Lkw-Fahrer hintereinander hergefahren sind, jemand aufgrund der hohen Belastung unaufmerksam war und einen Auffahrunfall auf ein vorausfahrendes Fahrzeug verursacht hat. Das ist dramatisch, vor allem wenn Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden. Aber der Aspekt muss schlicht und ergreifend berücksichtigt werden.

Deshalb lehne ich diesen Antrag ab; denn wir würden uns - bei allem Respekt - auch beim Bund bzw. bei der Autobahngesellschaft, die die zuständige Behörde ist, ein Stückchen zum Kasper machen, wenn wir sagen, wir wollen ein durchgängiges Überholverbot für Lkw auf der A 14 in Sachsen-Anhalt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von der AfD)