Kathrin Tarricone (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Einführung ihres Antrages wählte die einbringende Fraktion ein Zitat des Ministerpräsidenten aus seiner Regierungserklärung vom 18. November 2022. Er betone in dieser Erklärung, dass die Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien zunehmend zu einem Standortfaktor für Sachsen-Anhalt werden wird. Das hatte er so oder so ähnlich bereits einige Jahre zuvor gesagt.

Ich gehe deshalb nicht davon aus, dass er im November glaubte, dem Landtag damit eine so bahnbrechend neue Erkenntnis mitzuteilen, dass sie später im wortwörtlichen Zitat einem Antragstext mit ansonsten ausgesprochen technischen Forderungen vorangestellt werden würde.

Nun zu unserer Wertung des Antrages: Dieses Antrages hätte es aus unserer Sicht nicht bedurft. Warum? - Zwei der vier Forderungen sind auf den Weg gebracht oder geregelt worden. Die anderen beiden engen eher ein, statt zu fördern.

Zur Überlappung der Abstandsflächen hat Frau Ministerin bereits etwas gesagt. In der Bauordnung des Landes ist derzeit recht eindeutig geregelt, dass sich Abstandsflächen grundsätzlich nicht überlappen dürfen. Insofern bin ich etwas verwundert, dass es hierzu unterschiedliche Auslegungen gibt.

Im Übrigen: Mit einer Abstandsfläche von 0,4 H erledigen sich diese Dinge von selbst. Denn aufgrund der Definition der Standortsicherheit - Windkraftanlagen müssen aufgrund der Standortsicherheit viel weiter auseinanderstehen; das legen nämlich Gutachter fest und keine Politiker - wird es überhaupt nicht zu einer Überlappung kommen.

Zur Forderung nach einer Servicestelle des Landes für die Genehmigungsverfahren. Für sehr komplizierte und seltene Verfahren könnte das eine Lösung sein. Beim Berliner Flughafen kam diese Idee ja bereits auf. Mit Windenergieanlagen hat man aber bereits einige Erfahrung, zudem sind sie baurechtlich privilegiert. Bei der Abwägung mit anderen Schutzgütern liegen sie, nunmehr gesetzlich gesichert, im überragenden öffentlichen Interesse.

Wenn man dazu das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung ernstnimmt, müssen alle weiteren Entscheidungen möglichst ortsnah getroffen werden. Richtig ist freilich, dass die kommunalen Behörden mit vielen und langwierigen Verfahren aller Art nicht mehr hinterherkommen. Deshalb sollten wir aber doch nicht als Erstes eine neue Verwaltungsbehörde einsetzen, sondern generell die Genehmigungsverfahren entschlacken.

(Zustimmung bei der FDP)

In dieser Hinsicht kann Steffi Lemke sicherlich auch noch Einiges tun.

(Zustimmung bei der FDP)

Den dritten Punkt des Antrages finden wir ziemlich fragwürdig. Noch vor Kurzem hätten sich die GRÜNEN gefreut, wenn die MIBRAG in Windenergieanlagen investiert.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ach so, ja?)

Jetzt fürchten sie schon, dass sie sich monopolisieren. Sachsen-Anhalt muss bereits jetzt mit 2,2 % ein deutlich höheres Flächenziel für Windkraftanlagen erreichen als andere Bundesländer. Wenn nun Tagebauflächen nicht angerechnet werden dürfen, müsste das Land, müssten die regionalen Planungsgemeinschaften dem restlichen Bereich noch höhere Ziele aufdrücken.

Selbst wenn man das für einen brauchbaren Weg für mehr Akzeptanz für Windenergieanlagen halten würde, bedeutet das ganz nebenbei, dass die Tagebauflächen nicht für eine derzeit zwar nicht absehbare, aber auch nicht auszuschließende Übererfüllung der Flächenziele infrage kämen. Die GRÜNEN würden Sachsen-Anhalt völlig ohne Not von vornherein die im Wind-an-Land-Gesetz ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit nehmen, sich diesen Flächenüberhang von anderen Ländern vergüten zu lassen.

Zu guter Letzt: Darüber, dass uns die Digitalisierung der Verfahren ein gutes Stück voranbringen könnte, sind wir uns absolut einig. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, dass Sachsen-Anhalt ganz vorn mit dabei sein wird. Wenn wir die Forderung der GRÜNEN aber als Bekenntnis verstehen dürfen, sich konstruktiv und nicht mit Bedenkenträgerei an diesem Prozess beteiligen zu wollen, werte ich das als ein gutes Zeichen. Insgesamt aber brauchen wir diesen Antrag nicht und wir lehnen ihn ab. 

(Zustimmung bei der FDP und von Stephen Gerhard Stehli, CDU)