Andreas Henke (DIE LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Vertreter der Regierung! Herr Minister Richter hat bereits darauf hingewiesen: Der Landtag hat in der 66. Sitzung der siebenten Legislaturperiode im Februar 2019 unter dem Titel „Transparenz schaffen. Steuerzahler schützen.“ einen Beschluss gefasst, der unter anderem einen Änderungsantrag meiner Fraktion berücksichtigte. Mit diesem Beschluss wurde die Landesregierung aufgefordert, den Landesanteil an der NordLB mittelfristig an einen anderen öffentlich-rechtlichen Anteilseigner zu übertragen und zudem alle Pläne zur Herauslösung der Investitionsbank aus der NordLB dem Parlament so früh wie möglich, auch mit der Abgabe einer Risikobewertung, vorzulegen. Insofern steht meine Fraktion dem heute eingebrachten Gesetzentwurf aufgeschlossen gegenüber.

Zu groß sind die Risiken, zu kritisch ist die Situation der in erhebliche Schieflage geratenen NordLB, um einen Verbleib als Anteilseigner länger hinzunehmen, nachdem auch weitere Kapitalisierungsmaßnahmen im Jahr 2019 die Krise der NordLB nicht auffangen konnten.

Aus etlichen Geschäftsberichten der Sparkassen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist zu entnehmen, dass bereits etliche Institute ihre Beteiligungen in großem Umfang abgeschrieben haben sowie Abwertungen vorgenommen und teils sogar auf null gesetzt haben. Teils ist von einer desaströsen Lage bei der NordLB die Rede.

Auf die Frage, wie hoch die Landesregierung den gegenwärtigen marktgerechten Wiederverkaufswert unserer Anteile einschätzt, gab der Finanzminister am 12. August 2021 die Antwort, dass man keine Einschätzung zur Wertbestimmung abgeben werde, da diese erst nach dem Ende der Rettungsmaßnahmen im Jahr 2024 sinnvoll und möglich sei. Woran sich ein marktgerechter Preis noch festmachen lässt   die Anteile werden nicht auf dem freien Markt gehandelt   und wie viel für unser eingezahltes Stammkapital von 446,5 Millionen € noch zu erwarten ist, wird die Zeit mit sich bringen.

Viel Zeit jedoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir nicht mehr und sollten wir uns damit auch nicht mehr lassen. An eine Gesundung der NordLB glaubt ohnehin kaum noch jemand und selbst eine weitere Kapitalisierung aufgrund der Nachschusspflichten ist auch nach dem Auslaufen der Gewährleistung des Landes nicht gänzlich ausgeschlossen.

Im Gegensatz zur NordLB - das wurde schon mehrfach betont - ist unsere Investitionsbank gut aufgestellt und liefert mit ihren exzellenten Fachleuten eine solide und respektable Arbeit. Das betone ich auch aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Kommunalpolitiker mit der Investitionsbank.

Mit dieser Anmerkung und Anerkennung empfehlen auch wir die Überweisung in den Fachausschuss für Finanzen. - Vielen Dank.

(Zustimmung)