Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nutze gern die Gelegenheit, das Thema „Übergang nach Klasse 4“ sachgerecht einzuordnen und auch die bereits bestehenden Regelungen für einen späteren Wechsel zum Gymnasium zu verdeutlichen. Mir ist dabei zunächst wichtig zu betonen, dass nach dem vierten Schuljahrgang nicht darüber entschieden wird - das möchte ich ausdrücklich betonen  , ob jemand das Abitur erreicht oder nicht, sondern lediglich darüber, ob das gymnasiale Angebot zum Zeitpunkt der Entscheidung der beste Weg ist.

Es ist wichtig, auch wohlmeinend ehrgeizigen Eltern zu verdeutlichen, dass im weiteren Bildungsverlauf bis hin zur Studienberechtigung noch viele, viele Wege offenstehen. Wir haben ein sehr transparentes System. Insofern kann man also ganz unaufgeregt schauen, welches Angebot nach Klasse 4 zu dem Kind passt, und Kindern im Bedarfsfall die Zeit lassen, erst später eine derartige Ausbildung zu wählen.

Liebe Parlamentsmitglieder! Aus Gymnasien erreichen uns Signale, dass dort Kinder unter Druck geraten, weil sie den besonderen Herausforderungen des gymnasialen Angebots zu diesem Zeitpunkt bei aller Förderung noch nicht gerecht werden können.

(Zuruf: Ja!)

Aus diesem Grunde haben wir in der Koalition eine Optimierung des Beratungsverfahrens im Rahmen der Schullaufbahnempfehlung vorgesehen. Dies schließt künftig eine stärkere Einbindung der Gymnasien ein. Eltern sollen auch aus der Perspektive der aufzunehmenden Schulform mit Blick auf die festgestellten Leistungen der Kinder vor der Entscheidung beraten werden. Es ist jedoch weder erforderlich noch vorgesehen, den Eltern diese Entscheidung zu entziehen oder sie zu übersteuern.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren! Hinsichtlich der Regelung für einen späteren Zugang zum Gymnasium bestehen ebenfalls bereits jetzt sachgerechte Normen. Gemäß geltender Übergangsverordnung müssen, aufwachsend mit den Schuljahren, in zunehmend mehr Fächern bereits stabile gute Leistungen vorliegen, um am Gymnasium erfolgreich sein zu können. Mit dem Erwerb des erweiterten Realschulabschlusses steht allen, die das geschafft haben, der Weg in die gymnasiale Oberstufe offen. Die bestehende Gesetzesformulierung in § 34 Abs. 3 des Schulgesetzes, dass der Bildungswechsel von Bedingungen abhängig gemacht werden kann, ist also auch schon längst genutzt worden. Insofern bedarf es keiner Änderung von „kann“ in „muss“. Auch die entsprechende Verordnungsermächtigung ist in § 35 Abs. 1 Nr. 2 bereits erteilt.

Liebe Parlamentarier! In den vorgelegten Fragen bedarf es also keiner Änderung des Schulgesetzes. Ich empfehle, dem Antrag nicht zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei den GRÜNEN, bei der FDP und von Dr. Katja Pähle, SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Feußner.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ich korrigiere mich, Frau Präsidentin: Ich empfehle, den Gesetzentwurf nicht zu überweisen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Ja, wir haben vor, nachher erst einmal über die Überweisung zu befinden.

(Dr. Falko Grube, SPD: Der Schüsselsatz ist: Nein sagen!)

Wir treten ein in die Debatte. Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion haben bereits vorab erklärt, auf einen eigenständigen Redebeitrag zu verzichten. Für die Koalitionsfraktionen wird dann Herr Bernstein reden. Zunächst rufe ich Herrn Lippmann für die Fraktion DIE LINKE auf.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Ich verzichte auch!)

- Herr Lippmann verzichtet auch,

(Zuruf von der AfD: Was?)

sodass gleich Herr Bernstein nach vorn kommt.

(Ulrich Siegmund, AfD: Inhaltlich stellen! - Zuruf von Frank Bommersbach, CDU)