Henriette Quade (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Bad Lauchstädt, Hamburg, Reutlingen   zum Glück nicht mit Todesfolge  , das sind drei Orte, an denen sich in den letzten zwei Wochen schwerwiegende Angriffe mit legalen und legal von Sportschützen erworbenen und besessenen Waffen ereignet haben. Genau das ist der Grund, warum es zu kurz springt zu sagen, wir haben hier ein Behördenversagen, aber ansonsten kein Problem im Waffenrecht, und warum wir über das Waffenrecht reden müssen.

Denn wer entsetzt ist über diese Taten, wer sich fragt, wie sie möglich waren, und nicht vergessen hat, wie viele Morde mit Waffen von Sportschützen es bereits gegeben hat, der muss über das Waffenrecht und seinen Vollzug reden und der muss eingestehen, dass Waffen zwar Sportgeräte sein können, aber zuallererst immer Waffen bleiben, dass sie töten können und dass sie dies immer wieder auch tun, weil sie missbraucht werden, weil die Besitzer sie nicht richtig verwahren, weil sie trotz Sicherungsmaßnahmen verfügbar sind, weil Sportwaffen töten können und seit dem Jahr 1990 mindestens 270 Menschen in der Bundesrepublik getötet haben.

Ja, ich habe in meiner Familie selbst leidenschaftliche Jäger und Waffennarren. Ich weiß, dass sie ihre Waffen sorgsam verwahren und herzensgute Menschen sind. Ich verstehe, dass Menschen gern schießen und Freude am Schießsport haben. Ich sage aber auch sehr klar: Es gibt kein Grundrecht auf Waffenbesitz.

(Beifall bei der LINKEN)

Wer die Sicherheit für die Allgemeinheit erhöhen will, der muss die Zahl der Waffen in privatem Besitz drastisch reduzieren, der muss ihre Verfügbarkeit begrenzen

(Guido Kosmehl, FDP: Das Problem sind illegale Waffen!)

und der muss endlich kritisch prüfen, welche Waffen künftig legal privat erwerbbar sein sollen und welche nicht.

Wir sind davon überzeugt, dass es kein schützenswertes Bedürfnis im Hinblick auf halbautomatische Waffen gibt, das die Interessen der Allgemeinheit, nicht von solchen Waffen bedroht zu werden, überwiegen kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt kein Bedürfnis, Waffen zu Hause jederzeit verfügbar zu haben, das schützenswerter sein kann als die Sicherheit der Allgemeinheit, auch nicht der Schießsport.

(Beifall bei der LINKEN)

Ja, wir müssen über den das Waffenrecht prägenden Grundsatz des Bedürfnisnachweises sprechen, auch darüber, ob es wirklich richtig ist, dass das wichtigste Moment für diesen Nachweis ist, gern und oft zu schießen und das im Schützenverein zu tun.

Der Fall in Bad Lauchstädt zeigt doch: Der Täter war seit 30 Jahren Sportschütze. Dass er kurz vor der Tat noch einmal trainieren konnte, hätten Polizei und Waffenbehörde verhindern können. In den Augen des Schützenvereins   die Maßstäbe und die geübte Praxis des Waffenrechts anlegend   musste dieses Training im Grunde als Nachweis seiner Zuverlässigkeit gewertet werden. Allein das zeigt doch: Das Waffenrecht und die Praxis des Waffenrechtes müssen in Deutschland neu gedacht werden.

Wir sind davon überzeugt, dass eine Schärfung des Waffenrechtes dringend nötig ist. Ja, es gibt viele Detailfragen zu berücksichtigen. Welche Ausnahmen braucht es? Was machen wir mit Jägern und Jägerinnen? Wo sollen die Waffen gelagert werden?

(Unruhe)

Wie sollen sie gesichert werden? Wie tödlich dürfen Sportwaffen sein?

(Zuruf: Wie tödlich! - Unruhe)

Wer ist geeignet, ein Bedürfnis zu attestieren? Ist wirklich der Schützenverein die beste Adresse dafür?

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Welche Behörde soll mit welchem Personal Waffenrecht kontrollieren und durchsetzen? All diese Fragen sind relevant und brauchen Antworten. Wer sich auf die Suche macht, der findet sie.

Unser Antrag formuliert aus unserer Sicht drei wichtige Zielstellungen, die eine Novelle des Waffengesetzes verfolgen müsste, und will die Landesregierung beauftragen, sich in die Debatte auf der Bundesebene mit genau diesen Prämissen einzubringen.

Der Femizid von Bad Lauchstädt stellt die Frage nach den Möglichkeiten der Verhinderung solcher Taten erneut und mit neuer Vehemenz. Weniger Waffen - das ist Teil der Antwort, davon sind wir überzeugt und dafür werben wir. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Es gibt zwei Interventionen. Zuerst von Herrn Tillschneider. - Herr Tillschneider, Sie haben das Wort.


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Ich muss jetzt einmal kurz die Debatte mit dem Tagesordnungspunkt davor vergleichen. Beim Jugendstrafrecht wollen Sie auf keinen Fall verschärfen, aber beim Waffenrecht wollen Sie auf Teufel komm heraus verschärfen. Wie geht das zusammen? Ich habe die Antwort   damit wird auch gleich alles auf den Kern der Sache reduziert  : Beim Waffenrecht geht es um alte weiße Männer, 30 bis 60 Jahre alt, die beruflich erfolgreich sind

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

und sich im Schützenverein engagieren. Beim Jugendstrafrecht geht es vorwiegend um migrantische Gewalttäter. Die einen sind Ihre Lieblinge und die anderen hassen Sie und wollen Sie fertigmachen. Das ist alles.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Jawohl!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Quade, ich habe jetzt nicht den Eindruck, dass Sie darauf reagieren wollen.


Henriette Quade (DIE LINKE):

Nein, ich bin auf die Intervention von Herrn Kosmehl gespannt.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Deswegen ist Herr Kosmehl jetzt dran.


Guido Kosmehl (FDP):

Ich will als Kurzintervention nur zum Ausdruck bringen, was ich bereits in meinem Redebeitrag gesagt habe: dass die Art und Weise Ihres Antrages, der zwei Themenbereiche vermischt, dazu führt, dass es sehr schwierig für einen Redner ist, der Ihren zweiten Beitrag noch nicht kennt, zu dem Antrag zu sprechen und beides zu machen. Wenn Sie Ihren Redebeitrag neben der Einbringung nur dazu nutzen, um sich für eine Änderung des Waffenrechts einzusetzen, dann hätten wir eine andere Debatte geführt, weil Sie jetzt, in diesen Minuten, nur über das Waffenrecht und seine Verschärfung reden.

(Beifall bei der FDP)

Dann hätten wir eine andere Debatte gehabt. Das werde ich mir für die Zukunft merken.

Ich finde es bedauerlich, dass wir es bei einem solchen Vorfall nicht bei dem Vorfall belassen und ggf. zum Waffenrecht einen anderen Antrag machen können. Das, was Sie jetzt gemacht haben, ist durch die Geschäftsordnung abgedeckt, führte aber dazu, dass die Redner nicht gänzlich auf Ihren Redebeitrag eingehen konnten.

(Beifall bei der FDP - Hendrik Lange, DIE LINKE: Sie müssen nicht weinen deswegen! - Zuruf: Also, bitte! - Guido Kosmehl, FDP: Herr Lange, bevor ich weine, muss noch viel passieren!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Quade, Sie können antworten.


Henriette Quade (DIE LINKE):

Herr Kosmehl, das verblüfft mich jetzt ein bisschen.

(Zustimmung)

Erstens liegt unser Antrag vor und auf diesen hat sich Ihr Redebeitrag doch wohl bezogen und beziehen sollen. Ansonsten ist es jedem Redner, jeder Rednerin freigestellt, hier zu agieren, wie sie agieren. Der Zusammenhang zwischen dem Fall in Bad Lauchstädt und dem Waffenrecht liegt doch auf der Hand.

(Zuruf: Das ist eben Quatsch!)

Wir sind uns einig darin, dass in diesem Fall Gesetzeslücken nicht das Problem waren, sondern die Durchsetzung geltenden Rechts.

(Guido Kosmehl, FDP: Ach!)

- Herr Kosmehl, das habe ich in meiner Einbringungsrede gesagt.

(Guido Kosmehl, FDP: Deshalb brauchen wir keine Verschärfung! Wir brauchen keine Verschärfung!)

- Herr Kosmehl, das habe ich in der Einbringungsrede gesagt.

(Zuruf: Und nur darum geht es!)

Dass ich es für notwendig halte, dass meine Fraktion es für notwendig hält und offensichtlich auch die Bundesinnenministerin,

(Zurufe: Oh! - Ui! - Matthias Büttner, AfD: Ja, wenn die Bundesinnenministerin das will! - Unruhe)

angesichts der Tatsache, dass Sportwaffen unabhängig vom Fall in Bad Lauchstädt regelmäßig Menschen bedrohen und töten, über das Waffenrecht zu reden, liegt auf der Hand.

(Zuruf: Ach was! - Weitere Zurufe)

Es ist absurd, zu behaupten, wir würden hier Dinge vermischen, die nicht vermischt gehören.

(Beifall bei der LINKEN - Zurufe)

Sie blenden aus, was Sie nicht sehen wollen. Das ist der Punkt.

(Beifall bei der LINKEN)