Tagesordnungspunkt 2

Zweite Beratung

a)    Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2023

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1824

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/2373

b)    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1825

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/2374

Änderungsanträge Fraktion AfD - Drs. 8/2383, Drs. 8/2384, Drs. 8/2385, Drs. 8/2396

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2407

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/2409

Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/2410

(Erste Beratung in der 30. Sitzung des Landtages am 18.11.2022)

Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst erfolgt die Berichterstattung aus dem Finanzausschuss zum Haushaltsbegleitgesetz und zum Haushaltsgesetz 2023. Für die Debatte haben wir insgesamt eine Dauer von 180 Minuten vereinbart. Die Fraktionen haben folgende Redezeiten: AfD 30 Minuten, SPD zwölf Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, die FDP neun Minuten, die GRÜNEN acht Minuten und die CDU 53 Minuten. Die Landesregierung hat eine Redezeit von 52 Minuten.

Traditionell beginnen wir mit der sogenannten Generaldebatte zum Einzelplan 02. Danach werden - sofern der Wunsch dazu besteht - die anderen Einzelpläne der Reihe nach - beginnend mit dem Einzelplan 01, danach Einzelplan 03 fortführend - aufgerufen. - So weit meine Vorbemerkungen.

Ich erteile nun dem Mitglied des Landtages Detlef Gürth als Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen das Wort. - Bitte sehr, Herr Gürth.


Detlef Gürth (Berichterstatter):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einem wirklich sehr sportlichen Beratungsmarathon können wir als Finanzausschuss nun die Beschlussempfehlung zum Haushalt 2023 vorlegen.

Beide Gesetzentwürfe der Landesregierung, der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2023 in der Drs. 8/1824 und der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 in der Drs. 8/1825, überwies der Landtag in der 30. Sitzung am 18. November 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurden alle Fachausschüsse des Landtages - außer der Ausschuss für Petitionen - beteiligt. Allein das Datum macht deutlich, dass durch den Beratungsbeginn am 18. November 2022, den bevorstehenden Jahreswechsel und die Weihnachtsferien ein sehr großer Zeitdruck auf allen Fachausschüssen - natürlich auch auf dem Finanzausschuss - lag, um heute, im März 2023, eine Beschlussempfehlung vorlegen zu können.

Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes hat eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt zum Inhalt.

Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird das Ergebnis der Überprüfung der Finanzausgleichsmasse für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage der in § 2 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes geregelten Revisionsklausel umgesetzt.

Die Änderung der Landeshaushaltsordnung zielt auf eine Neufassung der Vorschriften über die Kreditaufnahme durch juristische Personen des öffentlichen Rechts ab. Die Neufassung ist notwendig, um das Regelwerk an die Prinzipien der Schuldenbremse anzupassen.

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 basiert in seinen wesentlichen Teilen auf dem Haushaltsgesetz 2022. Entbehrliche Regelungen wurden gestrichen.

Im Vorfeld der Beratung über die beiden Gesetzentwürfe legte der federführende Ausschuss für Finanzen bereits in der Sitzung am 20. Oktober 2022 einen Terminplan für die Beratung über die beiden Gesetzentwürfe fest. Ziel war es, die Beratungen hierzu in der 19. Sitzungsperiode abzuschließen, sodass der Landtag im Märzplenum in zweiter Lesung die Gesetzentwürfe beschließen kann. Das ist dank der konstruktiven Mitwirkung vieler gelungen

Damit wurde allen beteiligten Fachausschüssen die Möglichkeit gegeben - wenn auch unter hohem Zeitdruck  , sich eingehend mit den sie betreffenden Einzelplänen zu befassen. Dieses Zeitfenster nutzten die Fachausschüsse, um an zwei Sitzungstagen über die sie betreffenden Einzelpläne eingehend zu beraten und eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Finanzen zu erarbeiten. Das Zeitfenster bedeutete für alle Ausschüsse: Nur mithilfe von Sondersitzungen war es möglich, diesen Terminplan wirklich einzuhalten.

In der 25. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 24. November 2022 wurden beide Gesetzentwürfe durch den Finanzminister eingebracht. Sowohl der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalts als auch die im Landtag vertretenen Fraktionen äußerten sich zu diesen Gesetzentwürfen. Ich möchte dem Landesrechnungshof - auch wenn er manchmal nervt und unbequem erscheint - ganz herzlich für seine Mitwirkung während der gesamten Dauer der Haushaltsberatungen danken.

(Zustimmung von Kathrin Tarricone, FDP)

Im Ergebnis der Beratung wurde deutlich, dass die Aufstellung des Haushaltsplanes aufgrund der unsicheren Finanzlage, die auf die unsichere Einnahmen- und Ausgabensituation zurückzuführen ist, äußerst schwierig ist. Es wurde aber auch deutlich, dass bspw. die Vorlage der Jahresabschlüsse der Kommunen zwingend erforderlich ist, um den vertikalen und horizontalen Finanzausgleich ausgestalten zu können.

An dieser Stelle möchte ich - auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, insbesondere des Finanzausschusses  , die Kommunen bitten, der gesetzlich seit Langem bestehenden Pflicht zur Doppik nachzukommen und ihre Jahresabschlüsse entsprechend vorzulegen.

Im Ergebnis dieser Beratung gab es die Verständigung, die kommunalen Spitzenverbände zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2023 anzuhören und zu dieser Anhörung auch den Ausschuss für Inneres und Sport einzuladen.

Der Finanzausschuss hat sich in der Zeit vom 19. November 2022 bis zum 2. März 2023 insgesamt an neun Sitzungstagen mit den Einzelplänen und den Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den Einzelplänen befasst. An der festgelegten Terminstruktur wurde weitestgehend festgehalten. Die abschließende Beratung über den Einzelplan 18, die am 8. Dezember 2022 erfolgen sollte, wurde verschoben. Sie fand am 15. Februar 2023 statt.

Die Beratung über den Einzelplan 07 war für den 23. Januar 2023 vorgesehen. Dieser Einzelplan wurde jedoch zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung genommen, weil die Ergebnisse des diesjährigen sogenannten Bildungsgipfels in das Haushaltsgesetz 2023 noch mit aufgenommen werden mussten. Die Beratung wurde aus diesem Grund auf den 16. Februar 2023 verschoben.

Eine weitere Beratung über den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2023 und des Haushaltsgesetzes 2023 fand in der 35. Sitzung am 20. Februar 2023 statt.

Zu der Beratung über den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2023 lagen die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Änderungsvorschlägen und die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie für Inneres und Sport vor. Die übrigen beteiligten Ausschüsse nahmen das Haushaltsbegleitgesetz zur Kenntnis und sahen von einer Beschlussempfehlung ab.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat die Beschlussempfehlungen der beiden Fachausschüsse in seine Synopse eingearbeitet; die darin vorgesehene Fassung mit den Änderungsempfehlungen diente dem federführenden Ausschuss als Beratungsgrundlage. Bei den Änderungsempfehlungen des GBD handelte es sich ausschließlich um redaktionelle und sprachliche Änderungen, die mit dem Ministerium der Finanzen einvernehmlich abgestimmt worden sind.

Der Ausschuss für Finanzen beschloss den Gesetzentwurf mit 7 : 6 : 0 Stimmen in der vom GBD empfohlenen Fassung.

Zu der Beratung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 lag dem Ausschuss für Finanzen ein Schreiben des Landesrechnungshofes zur Änderung des § 10 Abs. 7 des Gesetzentwurfs vor. Hierin äußerte er verfassungsrechtliche Bedenken und verwies auf das Budgetrecht des Landtages. Darüber hinaus lag dem Ausschuss bezogen auf die Änderung des § 10 Abs. 7 des Gesetzentwurfs ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Etathoheit des Parlaments vor.

Schließlich erreichte den Ausschuss eine Synopse des GBD mit Änderungsempfehlungen, die mit dem Ministerium der Finanzen ebenfalls abgestimmt waren und sich im Wesentlichen auf redaktionelle und sprachliche Korrekturen bezogen. Diese dienten dem Ausschuss als Beratungsgrundlage.

Im Ergebnis der Beratung wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Synopse vorgelegten Fassung mit 7 : 6 : 0 Stimmen beschlossen. Die Änderung des § 10 Abs. 7 fand somit keine Mehrheit.

Eine weitere Beratung über die in Rede stehenden Gesetzentwürfe fand am 2. März 2023 im Rahmen der sogenannten Bereinigungssitzung statt. Auf der Tagesordnung stand auch die abschließende Beratung über die Einzelpläne.

Zu der Beratung der Einzelpläne lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Fraktion der AfD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der regierungstragenden Fraktionen sowie eine Beschlussvorlage des Ministeriums der Finanzen vor.

Die Beschlussvorlage enthielt alle bisher im Ausschuss angesprochenen und angenommenen Änderungen - Änderungen, die im Ausschuss bereits angesprochen, aber noch nicht beschlossen und bestätigt worden waren - sowie Änderungsvorschläge, die im Ausschuss noch nicht angesprochen worden waren. Diese Beschlussvorlage diente dem Ausschuss als Beratungsgrundlage.

Die Änderungsanträge der Fraktion der AfD bezogen sich auf alle Einzelpläne mit Ausnahme der Einzelpläne 04, 16 und 18 sowie der Einzelpläne zum Sondervermögen. Sie fanden nicht die erforderliche Mehrheit.

Die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezogen sich auf die Einzelpläne 01, 03, 04, 05, 06, 08, 09, 13, 14 und 15. Auch sie fanden nicht die erforderliche Mehrheit.

Der Änderungsantrag Nr. 12 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezog sich auf Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - Kapitel 13 20 - Vermögensverwal¬tung - Titel 831 35 - Kapitalzuführung an die IPS GmbH - und sah die Ausbringung eines Sperrvermerkes vor. Dieser Änderungsantrag fand zwar die Zustimmung des Landesrechnungshofes, fand aber im Ergebnis der Beratung keine Mehrheit im Ausschuss selbst.

Die Fraktion DIE LINKE erklärte, von der Vorlage von Änderungsanträgen in der Bereinigungssitzung abgesehen zu haben, weil diese bereits den Fachausschüssen und dem Finanzausschuss in vorangegangenen Sitzungen zur Abstimmung vorgelegen hatten.

Die Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen bezogen sich auf alle Einzelpläne mit Ausnahme des Einzelplans 20 und der Einzelpläne 51 und 54 zu Sondervermögen. Die Koalition erklärte eingangs, dass als Deckungsquelle der Gesamthaushalt gewählt wurde, sich dahinter jedoch als Deckungsquelle Ansätze aus dem Einzelplan 13, und zwar aus Kapitel 13 02 - Allgemeine Bewilligungen - verbergen.

Ich muss an dieser Stelle sagen, dass unglaublich viele Anträge, nämlich 142, als Tischvorlage vorgelegt wurden. Man kommt so schon an die Grenze einer Zumutung, ohne große Lesepausen einzusteigen, auch wenn viele Sachverhalte bekannt waren. Aber es musste der Methodik folgen. Im Finanzausschuss waren viele Anträge zurückgestellt worden, die noch während der Beratung aus den Fachausschüssen kamen, aber keine akzeptable Deckungsquelle hatten. So wurden diese durchaus nachvollziehbaren Änderungswünsche zum Haushaltsplanentwurf für die Bereinigungssitzung zurückgestellt und mussten dann alle noch einmal abschließend bewertet, gewichtet und entschieden werden.

Eine zweite Ursache ist zu nennen. Das ist eigentlich etwas, wovon frühere Finanzminister geträumt haben, denen es aber nicht vergönnt war. Im Zuge der Haushaltsberatung zwischen Einbringung und letzter Entscheidung konnte eine sich entspannende Finanzlage verbucht werden, die natürlich sofort in der Politik neue Wünsche beflügelte. Das liegt in der Natur der Sache. Ein Teil der mittlerweile festzustellenden höheren Einnahmen wurde noch im Zuge der Haushaltsberatungen für viele Projekte eingesetzt.

Die Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen wurden in die Beschlussvorlage des Ministeriums der Finanzen eingereiht und wurden an der jeweiligen Stelle zur Abstimmung gestellt. Sie wurden alle mehrheitlich beschlossen.

Am Ende der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 wurde das Ministerium der Finanzen - das ist jetzt noch einmal sehr wichtig - mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen bei fünf Stimmenthaltungen ermächtigt, einen Spitzausgleich der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben vorzunehmen und erforderliche redaktionelle Änderungen in den Haushaltsplan 2023 einzuarbeiten. Das Ministerium wurde gebeten, sollte ein Spitzausgleich durchgeführt werden, dies dem Ausschuss für Finanzen des Landtages von Sachsen‐Anhalt zur Kenntnis zu geben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 hat der Ausschuss für Finanzen in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 8/2374 mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen.

Das Haushaltsbegleitgesetz 2023 wurde ebenfalls mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/2373 vor.

Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen.

Bevor der Landtag in die Debatte einsteigt, möchte ich mich noch bei ganz wichtigen Begleitern bedanken, ohne die der sehr straffe und sportliche Zeitplan nicht hätte eingehalten werden können und ohne die wir heute nicht abschließend über den Haushalt entscheiden könnten. Dazu möchte ich zunächst den beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nennen und ihm ausdrücklich danken. Er stand uns während der gesamten Zeit beratend zur Seite. Im Finanzausschuss heißt das immer auch einmal hoppla hopp, ganz schnell und ganz lange, wenn man Pech hat. Denn wenn man Beschlussvorlagen hat, die fünf Aktenordner füllen, dann müssen alle sehr genau aufpassen, dass keine Fehler passieren.

Ein ganz besonderer Dank gilt auch dem Stenografischen Dienst, der unter Hochdruck gearbeitet hat, weil es für alle im Finanzausschuss wichtig war, die Protokolle zeitnah zu erhalten, um nachzuprüfen, ob bestimmte Zusagen aus den Häusern eingetroffen sind, ob die Auskünfte erteilt worden sind oder ob die Änderungen denn mit dem übereinstimmen, was gewünscht war. Herzlichen Dank für so manche Sonderschicht und die prompte Erledigung eines wirklich straffen Arbeitsplanes!

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Denn ohne die Niederschriften, die wir immer sehr kurzfristig brauchten - wir haben am Freitag noch verhandelt und am Montag brauchten wir sie manchmal schon  , wäre das gar nicht möglich gewesen. Auch das Protokoll über die Bereinigungssitzung am 2. März liegt seit mehr als einer Woche vor, sodass sich jeder auf die heutige Debatte im Landtag vorbereiten konnte.

Last, but not least gibt es noch ein paar Umstände, die ich noch einmal würdigen möchte und für die ich mich persönlich herzlich bedanken möchte, und zwar für die wirklich in der Sache immer hart geführte Diskussion, die zwischen Oppositions- und Regierungsparteien in der Sache auch zum Streit führt, so wie das in einer Demokratie sein muss. Aber das konstruktive Arbeitsklima ist wirklich maßgeblich mit das Fundament für eine solch erfolgreiche Arbeit im Ausschuss, die dann, auch wenn es hart ist und lange dauert, Spaß machen kann. Ich möchte mich bei allen Fraktionen und auch den Oppositionsfraktionen herzlich für diese wirklich konstruktive Mitarbeit bedanken. Bei so vielen Millionenwerten den Überblick zu behalten, in der Sache und nicht um des Kaisers Bart zu streiten, ist wohltuend. Das ist parlamentarisch eine gute Kür. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden im Finanzausschuss!

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Es gibt noch zweimal Dank, den ich unbedingt loswerden muss, für die gute Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof, aber auch ganz besonders zwischen Finanzausschuss und Finanzministerium; Herr Minister und alle Ihre Mitarbeiterinnen - meistens sind es ja Frauen, aber nicht nur - und Mitarbeiter - wie zu Hause; wer bestimmt über das Geld; wer weiß Bescheid  , die bis spät in die Nacht über das Wochenende hinweg gearbeitet haben, um Montag früh um 8 Uhr stimmige Vorlagen vorzulegen. Das war wirklich eine tolle und gute Zusammenarbeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt kommt der letzte und, ich möchte sogar sagen, der größte Dank. Den möchte ich jetzt loswerden und ich möchte damit auch Applaus einheimsen, das gebe ich zu, weil dieser Applaus wirklich verdient ist. All das hat eine Seele, eine Konstruktion und ein Fundament, was die Arbeit im Finanzausschuss betrifft. Sie ist immer auf den Punkt genau, immer auf das Datum genau, immer in der Sache genau, alles ist zutreffend und ohne Fehler. Sie hat fünf Aktenordner Sitzungsvorbereitung erstellt, jede Seite in der Hand gehabt und gelesen sowie alles überprüft, und das hundertprozentig zuverlässig. Sie hat bis in die Abendstunden am Wochenende hinein alles vorbereitet, ist fachlich exzellent, menschlich wunderbar und hundertprozentig zuverlässig. Ein ganz herzliches Dankeschön geht an unsere Ausschussassistentin Frau M. Ohne sie wäre es überhaupt nicht möglich gewesen.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Nun wünsche ich uns eine spannende Debatte zum Haushalt und kluge Entscheidungen.

Ich bitte um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen.