Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2255


Einbringen wird diesen Gesetzentwurf der Abg. Herr Kosmehl. - Herr Kosmehl, bitte.


Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutz ist ein hohes Gut.

(Zuruf von der AfD: Genau!)

Ich glaube, jede Fraktion in diesem Hohen Haus wird darin mit mir übereinstimmen, dass es notwendig, wichtig und richtig ist, dass dieses Parlament einen Datenschutzbeauftragten wählt. Wir haben in der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen müssen, dass es der Kenia-Koalition nicht gelungen ist, einen Datenschutzbeauftragten als Nachfolger von Herrn von Bose zu wählen. Sodann     

(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Da haben Sie jetzt aber zwei schon dabei, die das blockiert haben!)

- Herr Aldag, das ist jetzt noch zum Sachverhalt.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Alles gut!)

Sodann hat man das Verfahren geändert, und zwar in ein sogenanntes vorgelagertes Stellenausschreibungsverfahren. Dieses Stellenausschreibungsverfahren wurde begonnen und ist nach dem Beginn der neuen Legislaturperiode abgeschlossen worden. Dabei haben sich sieben Bewerber als geeignet herauskristallisiert; diese standen mehrfach auf einem Wahlzettel.

Leider ist es nicht gelungen, hier im Landtag in diesem Verfahren aus dieser Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten eine Mehrheit für einen neuen Datenschutzbeauftragten festzustellen.

Deshalb und auch weil die Koalition von dem Wunsch getragen ist, einen Datenschutzbeauftragten durch das Parlament wählen zu lassen, haben wir uns entschieden, heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes einzubringen, um das Verfahren auf die Rechtslage vor der Parlamentsreform zurückzuführen.

Diese Rechtslage ist europarechtskonform und sie ist verfassungsrechtlich sauber. Sie wird in vielen anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland genau so angewendet und war Staatspraxis in Sachsen-Anhalt bis in das Jahr 2020.

(Unruhe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in diesem Zusammenhang auch noch einmal ausdrücklich    

(Unruhe)

- Herr Kollege Striegel, meine Stimme ist heute etwas angeschlagen. Ich kann versuchen, noch ein bisschen lauter zu reden, damit Ihr Gegrummel mich nicht stört,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich muss ja dem Kollegen Erben Bescheid geben!)

aber ich würde es gern ruhig und sachlich probieren.

Wir haben Ihnen daneben zwei weitere Änderungen vorgeschlagen. Zum einen haben wir endlich klar geregelt, wer den Vorschlag machen kann. Das war in der alten, bis zum Jahr 2020 geltenden Regelung nicht enthalten. Vorschlagsberechtigt ist demnach jede im Landtag vertretene Partei.

Zum anderen haben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Amtszeitbegrenzung, nämlich auf einmalige Wiederwahl, gestrichen. Das bedeutet, dass ein Kandidat mehr als einmal wiedergewählt werden kann, sofern er in dem Rhythmus von fünf Jahren immer wieder eine Mehrheit im Parlament findet. Auch dieses Verfahren findet sich in den Datenschutzgesetzen vieler anderer Bundesländer.

Viele Länder haben sehr gute Erfahrungen gemacht mit Datenschutzbeauftragten, die im Stoff standen, anerkannt waren, in den Parlamenten jeweils eine große Mehrheit für ihre Wiederwahl bekommen haben. Diese Möglichkeiten wollen wir jetzt ebenfalls auf den Weg bringen. Klar ist aber eines: Nach fünf Jahren ist stets eine Wahl im Landtag notwendig.

Eine letzte Bemerkung, weil das in der Presseberichterstattung so durchgeklungen ist:

Wir ändern nichts an den qualitativen Voraussetzungen, die ein Bewerber für das Amt des Datenschutzbeauftragten mitbringen muss. Diese Regelungen im § 21 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt bleiben unangetastet. Wir sehen weiterhin, dass ein Kandidat nicht nur die beamtenrechtlichen Voraussetzungen haben muss, sondern auch ein spezielles Fachwissen im Bereich des Datenschutzes.

Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf schaffen wir eine Grundlage dafür, dass dieser Landtag - nach meinem Wunsch - noch vor der Sommerpause einen Datenschutzbeauftragten, eine Datenschutzbeauftragte für das Land Sachsen-Anhalt endlich wählen kann und dass dieser damit wieder einen legitimierten obersten Datenschützer hat. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und von Rüdiger Erben, SPD)