Tagesordnungspunkt 11

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeit für Mietspiegel (Mietspiegelzuständigkeitsgesetz - MietspiegelZuG)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2243


Mein Vorschlag wäre, dass für die Landesregierung Frau Hüskens den Gesetzentwurf einbringt. - Dem Vorschlag wird gefolgt.


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor dem Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes lag die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln durch Bundesgesetz bei den Städten und Gemeinden als freiwillige Aufgabe. Im Unterschied zur vormaligen Rechtslage macht das Mietspiegelreformgesetz aus dem Jahr 2021 die Erstellung von Mietspiegeln für Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern jetzt zur Pflicht. Gemäß dem Mietspiegelreformgesetz ist es nun Aufgabe der Länder, die Zuständigkeit zur Erstellung von Mietspiegeln zu regeln. Eine Aufgabenübertragung auf die Städte und die Gemeinden hat gemäß Artikel 87 Abs. 3 der Landesverfassung durch Landesgesetz zu erfolgen. Die Landesregierung bringt daher den vorliegenden Gesetzentwurf ein.

In seinem Schreiben vom 3. Februar 2023 begrüßte der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt den Gesetzentwurf ausdrücklich. Insbesondere trägt er die vorgeschlagene Regelung zur Erstattung der mit der Aufgabenübertragung verbundenen Kosten mit und hat die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass das Gesetz möglichst schnell verabschiedet und veröffentlicht wird.

Hintergrund ist, dass die mit dem Gesetz zur Erstellung verpflichteten Städte Dessau-Roßlau und Halle sowie die Landeshauptstadt Magdeburg die Aufgabenzuweisung als Rechtsgrundlage für die Datenabfrage zur Erstellung der Mietspiegel benötigen. Die Datenabfragen müssen alsbald erfolgen, um die fristgemäße Veröffentlichung der Mietspiegel zu ermöglichen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDP)