Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1929

Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/2212

(Erste Beratung in der 33. Sitzung des Landtages am 15.12.2022)


Die Berichterstattung übernimmt das Mitglied des Landtages Dr. Falko Grube. - Sie haben das Wort.


Dr. Falko Grube (Berichterstatter):

Herr Präsident, vielen Dank. - Den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, hat der Landtag in der 33. Sitzung am 15. Dezember 2022 zur Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Artikel 1 und zur Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in Artikel 2 sollen der gestiegene Bedarf nach mobilen Datendiensten und der Ausbau des 5-G-Netzes erleichtert werden.

Zur Förderung des 5-G-Mobilfunkausbaus soll die Bauordnung so geändert werden, dass künftig Antennen einschließlich deren Masten und zugehöriger Versorgungseinrichtungen mit einem Bruttorauminhalt bis zu 10 m³ im Außenbereich keine Abstandsflächen mehr auslösen.

Das Straßengesetz soll so geändert werden, dass Mobilfunkmasten vom Anbauverbot nach § 24, das außerhalb von Ortsdurchfahrten längs von Landes- und Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 20 m keine Hochbauten jeglicher Art zulässt, ausgenommen werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales am 2. Dezember 2022 baten die Abgeordneten um Auskunft darüber, wer mit welchem Inhalt Stellung genommen hat und was davon in den Gesetzentwurf aufgenommen worden ist. Diese Auskunft hat das Ministerium für Infrastruktur und Digitales mit Schreiben vom 8. Dezember 2022 erteilt.

Der GBD übergab dem Infrastrukturausschuss mit Schreiben vom 18. Januar 2023 eine Synopse, die als Vorlage 2 zur Drs. 8/1929 verteilt wurde. Die darin enthaltenen Empfehlungen des GBD enthielten hauptsächlich Änderungen rechtsförmlicher Art und Konkretisierungen.

In der 15. Sitzung des Ausschusses am 20. Januar 2023 hat der Ausschuss über diesen Gesetzentwurf beraten. Beratungsgrundlage waren die in der Synopse des GBD vorgeschlagenen Änderungsempfehlungen. Jenseits der Synopse hat es im Ausschuss keine weiteren Änderungsanträge gegeben.

Es gab eine inhaltliche Änderungsempfehlung seitens des GBD zu Artikel 1 Nr. 1, bei der es um eine Konkretisierung bezüglich der Abstandsflächen ging. Die zuständige Ministerin befürwortet dies aus Gründen des Brandschutzes. Auf Wunsch der Abgeordneten des Ausschusses sagte sie zu, dem Ausschuss zu gegebener Zeit zu berichten, ob die Maßnahmen durch diese Gesetzesänderung zu eventuellen Verbesserungen geführt haben.

Die vom GBD zu den Artikeln 1 bis 3 vorgeschlagenen Änderungen wurden vom Ausschuss übernommen.

Im Ergebnis der Beratung gab der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales in der 15. Sitzung am 20. Januar 2023 einstimmig die Beschlussempfehlung an dieses Hohe Haus, diesen Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/2212 vor.

Ich bitte im Namen des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales um Zustimmung.