Elrid Pasbrig (SPD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der LINKEN „Schutzsuchenden helfen - Integration befördern - Kosten gerecht verteilen“ trifft ins Mark einer unserer größten Herausforderungen. Der russische Angriffskrieg verstärkt den Druck auf Migrations- und Integrationspolitik, ähnlich wie auch auf Fragen zu der zukünftigen Energieversorgung. Er ist wie ein Katalysator für bereits bestehende Probleme, auf die wir ohnehin Antworten finden müssen.

An der menschenrechtlichen Verpflichtung, Flüchtende und Asylsuchende aufzunehmen und Hilfen für diese Personengruppen zu leisten, gibt es auch mit uns kein Rütteln. Wir stimmen auch mit der antragstellenden Fraktion in den Punkten überein, dass erfolgreiche Integration nur dann gelingen kann, wenn Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien schnellstmöglich in Kindergärten und Schulen betreut, wenn bei bestätigten Bleibeperspektiven Wohnungen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften bezogen werden können, wenn für alle Geflüchteten und insbesondere für besonders gefährdete Geflüchtete ausreichende soziale, medizinische und psychotherapeutische Beratungs- und Behandlungsangebote vorhanden sind, wenn ausreichend Deutschkurse angeboten werden können, wenn ausländische Bildungsabschlüsse anerkannt und der Zugang zu unserem Arbeitsmarkt schnellstmöglich eröffnet werden kann.

Bevor der Integrationsprozess allerdings beginnen kann, müssen wir die Aufgabe einer gerechten und bearbeitbaren Verteilung der zu uns kommenden Menschen bewältigen. Aus einer Stellungnahme des Innenministeriums geht hervor, dass in Sachsen-Anhalt bislang knapp 30 000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und seit dem 1. Januar 2022 bis heute knapp 7 000 Asylsuchende aus anderen Regionen der Welt zu uns gekommen sind.

Spätestens bei der Forderung nach dezentraler Unterbringung in privaten Wohnungen bei gleichzeitiger Aufhebung von Wohnsitzauflagen und Verteilungsregelungen beginnt der vorliegende Antrag der LINKEN Probleme zu verschärfen, die er eigentlich versucht zu lösen.

Die ungesteuerte Wohnsitznahme würde eine weitere Konzentration auf Ballungsräume bedeuten und die angestrebte bundes- und landesweit gleichmäßige Ausschöpfung von Wohnungs- und Integrationsangeboten verhindern. Auch dass ein überfälliger Auszug aus den Gemeinschaftsunterkünften in der Regel gar nicht an Land oder Kommune scheitert, sondern schlicht an der Lebensrealität des knappen Wohnraums, verkennt der Antrag der LINKEN.

Im speziellen Fall der ukrainischen Kriegsflüchtlinge trägt die Wohnsitzauflage schlichtweg der Masse an Schutzsuchenden und einer flächendeckenden Nutzung der Wohnungskapazitäten Rechnung. Die Bewegungsfreiheit wird dadurch aber nicht eingeschränkt. Die angespannte Wohnungsmarktsituation allerdings noch weiter zu verschärfen, indem man eine Flüchtlingskonzentration in den Städten befeuert, kann jedoch nicht im Sinne von Land, Kommunen und Schutzsuchenden sein.

(Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU, und von Andreas Schumann, CDU)

Wir müssen anerkennen, dass es nicht überall reibungslos verläuft. Wir müssen anerkennen, dass sich Bürgerinnen und Bürger überfordert fühlen. Es ist auch nicht jedes leerstehende Gebäude für die Unterbringung geeignet. Nicht nur der Zustand eines Gebäudes ist zu beachten, sondern natürlich auch dessen Lage, die Relation zur Bevölkerung und die Möglichkeiten wirklicher Integration.

(Beifall bei der SPD)

Die Forderungen der LINKEN nach vollumfänglicher Erstattung der direkten Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten durch den Bund können wir nachvollziehen. Die durch den Bund bereitgestellten Mittel für die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und für Geflüchtete aus anderen Regionen reichen bei Weitem nicht aus. Diesbezüglich muss unbedingt nachgesteuert werden.

Auch wenn auf dem Gipfel von Innenministerin Faeser den Forderungen der Länder nach weiteren finanziellen Hilfen zunächst eine Absage erteilt worden ist, knüpfen wir unsere Hoffnungen an den kommenden Gipfel zu Ostern. Bis dahin sollen die Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppen vorliegen.

Ebenso ist das vom Bund unterbreitete Angebot, die Länder und Kommunen bei der Unterbringung von Schutzsuchenden durch mietzinsfreie Überlassung von Bundesliegenschaften zu unterstützen, bei uns im Land noch nicht angekommen. In Sachsen-Anhalt wurde keine einzige Bundesimmobilie zur Verfügung gestellt.

Aber es muss auch angemerkt werden, dass die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber in Stendal, die weitere 1 000 Plätze zur Verfügung stellen würde, erst 2025 fertiggestellt werden wird. Das trägt auch nicht gerade zur Entlastung der Kommunen bei und verschärft die Situation noch. Es wäre also schön, wenn die Aufnahmestelle früher fertiggestellt werden würde.

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt weiterhin dringenden Handlungsbedarf. Deshalb beantragen wir, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Es gibt eine Intervention von Herrn Lizureck. - Herr Lizureck, Sie haben das Wort. Bitte.


Frank Otto Lizureck (AfD):

Danke. - Sie haben von Realitäten gesprochen. Eine Realität, die sich in Deutschland seit Generationen darstellt, ist, dass von den Nachkommen der Gastarbeiter in der jetzigen Generation fast jeder Dritte der rund 1,9 Millionen Türken in Deutschland unterhalb der Armutsgrenze lebt. Weitere 35 % leben nur knapp über der Armutsgrenze. Das sind zusammen mehr als 65 %. Wir sollten uns also wirklich einmal eingestehen, dass wir Integration nicht können. Das gesamte Konzept muss einmal auf die Prüfbank. Man muss einmal sehen, wie man diesbezüglich zum Erfolg kommt. So kann es jedenfalls nicht weitergehen. - Danke.


Elrid Pasbrig (SPD):

Ich weiß nicht, worauf Sie mit Ihrem Argument der türkischen Gastarbeiter der - ich gehe davon aus - 60er- und 70er-Jahre in der alten Bundesrepublik hinauswollen. Das müssten wir uns natürlich kontextabhängig anschauen. Ich meine, es gibt auch sehr viele, die bereits in zweiter oder dritter Generation an den Hochschulen der Bundesrepublik studiert haben.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Es ist nicht so einfach, darüber so pauschal zu urteilen.

Wir haben mittlerweile in Sachsen-Anhalt, wenn wir einmal bei uns bleiben und bei den jüngsten zu uns kommenden Flüchtlingen, einen sehr guten Integrationserfolg. Mittlerweile sind in Sachsen-Anhalt fast 7 % unserer sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausländischer Herkunft. Ich denke, wir sollten diesen Weg weiter beschreiten; er ist nicht ohne Erfolg.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke. - Herr Lizureck, noch eine kurze    


Frank Otto Lizureck (AfD):

Ich berufe mich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Wenn man hierbei von mehr als 65 % spricht, dann ist das eine Größenordnung. Die Beispiele, die Sie anführen, sind vielleicht ein Zufall, aber nicht die Regel.