Chris Schulenburg (CDU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auf die rechtlichen Unterschiede zwischen Flüchtlingsschutz, Asylberechtigung und subsidiärem Schutz sowie auf die verschiedenen Anerkennungsquoten will ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Fakt ist aber eines: Nicht jeder, der zu uns kommt, darf tatsächlich in Deutschland sein.

(Zuruf von der AfD: Richtig!)

Ein weiterer Umstand kommt hinzu. Nicht jeder, der dazu verpflichtet ist, unser Land wieder zu verlassen, macht es tatsächlich.

Wir haben vor wenigen Wochen eine sehr umfangreiche Debatte zum Thema Migration in diesem Landtag geführt. Die Situation hat sich seitdem nicht signifikant verändert, geschweige denn verbessert. Der erhoffte große Befreiungsschlag durch den Flüchtlingsgipfel verpuffte schnell. Das hörte man insbesondere von den Landräten deutschlandweit. Das war kein Gipfel mit konkreten Ergebnissen, sondern viel Lärm um nichts.

(Zustimmung bei der AfD)

Die Kommunen machen immer wieder deutlich, dass die Unterbringung auf der Kippe steht und eine fundierte wünschenswerte Integration kaum noch möglich ist.

(Zuruf von der AfD: Richtig!)

Lösungen insbesondere bei der Begrenzung der illegalen Migration sind nicht wirklich ersichtlich. Wer die Kommunen tatsächlich entlasten will, der muss die EU-Außengrenzen stärker schützen; nur so können wir verhindern, dass Menschen zu uns kommen, die sowieso keinen Schutzstatus erhalten werden, die aus rein wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen und nur die Vorzüge des deutschen Sozialstaates genießen wollen.

Aufgrund dieser hohen Belastungen in den Kommunen darf der Bund nicht allein über zusätzliche Aufnahmeprogramme entscheiden. Die Beteiligung und die Rücksprache mit den anderen Bundesländern sind zwingend erforderlich. Diese politische Erhellung hat Gott sei Dank auch bei unserem Koalitionspartner endlich eingesetzt, um eine finanzielle Belastung für das Land Sachsen-Anhalt zu vermeiden.

Zum Schluss noch ein paar Worte zum Thema Rückführung. Wenn der Bund nicht gewillt ist, z. B. verurteilte Sexualstraftäter zurück in ihre Heimat zu schicken, obwohl die Gefahr für die Bevölkerung weiterhin besteht, dass weitere Sexualstraftaten begangen werden könnten, dann läuft in der Prioritätensetzung der Asylpolitik auf Bundesebene einiges schief. Wir als CDU Sachsen-Anhalt haben in der Vergangenheit auch unsere eigene Partei auf der Bundesebene kritisiert. Damit sind wir auch immer sehr gut gefahren.

Wenn Länder ihre eigenen Staatsleute nicht zurücknehmen, dann muss Druck auf diese Länder ausgeübt werden, insbesondere durch eine verschärfte Visavergabe bei Einreise in die Bundesrepublik.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Selbst bei den einigermaßen vernünftigen GRÜNEN scheint die Realität angekommen zu sein. Die Realos fordern jetzt sogar verpflichtende Aufenthaltszonen an den EU-Grenzen. Selbst wenn Sie den subsidiären Schutz abschaffen, bleibt trotzdem noch das rechtlich niedrigschwellige aber zulässige Abschiebeverbot. Wenn Sie also konsequent sein wollen, dann müssen Sie beides abschaffen. Herr Erben ist darauf eingegangen, wie schwierig das rechtlich ist.

Die Veränderung im Asylgesetz, die Sie mit Ihrem Antrag anstreben, sollten Sie im zuständigen Bundestag beantragen; denn genau dort gehören diese Debatten hin. Wir sind einfach nicht zuständig für das Asylgesetz. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Schulenburg. Es gibt zum einen eine Frage von Herrn Rausch, sofern Sie diese zulassen, und zum anderen eine Intervention von Herrn Scharfenort. Herr Schulenburg? - Okay. Dann Herr Rausch, bitte.


Tobias Rausch (AfD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Schulenburg, ich habe Ihre Rede wohlwollend zur Kenntnis genommen, bin sehr erstaunt über Ihre Positionen und darüber, wie Sie auch Kritik an der Bundesregierung geübt haben. Ich frage Sie erstens: Ist Abschiebung nicht Ländersache? Sie sind Sie denn mit dem Ergebnis, welches wir in Sachsen-Anhalt vorfinden, zufrieden?

Zweitens zum finanziellen Anreiz. Uns ist bewusst, dass jemand der kommt und subsidiären Schutz genießt und z. B. zwei Kinder mitbringt, monatlich einen Anspruch auf 1 788 € hat und Unterbringungskosten erhält. Ist denn das nicht auch ein Hauptgrund dafür, dass so viele zu uns kommen, hier einwandern wollen und sich unter dem Begriff des subsidiären Schutzes dann ein dauerhaftes Bleiberecht etabliert? Ist nicht genau das der Grund?

Sie haben gesagt, die CDU Sachsen-Anhalts hat eine Sonderrolle auch im Bund und hat ihre Kollegen kritisiert. Will man denn nicht dafür eintreten, dass an dieser Stelle eine Abhilfe geschaffen wird?

(Zustimmung bei der AfD)


Chris Schulenburg (CDU):

Zunächst zum Problem Abschiebung. Wir Sachsen-Anhalter können natürlich nur abschieben, wenn die Betroffenen auch konkrete Papiere, Ersatzpapiere, haben. Wenn die Botschaften dabei nicht mit uns zusammenarbeiten oder wenn die Staaten nicht gewillt sind, Papiere auszustellen, dann können wir auch niemanden abschieben. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, Druck auf diese Länder auszuüben. Das ist ganz klar ein Aufgabenfeld der Außenpolitik.

Ich habe in aller Deutlichkeit hervorgehoben: Wenn wir verhindern wollen, dass Menschen zu uns kommen, die eigentlich gar keinen Schutzstatus genießen, dann brauchen wir einen vernünftigen Schutz an den EU-Außengrenzen. Solange das nicht passiert, werden weiterhin Menschen zu uns kommen, die hier eigentlich nichts zu suchen haben. Das sollte unsere Aufgabe auch in der Europapolitik sein.

Die Griechen sind gerade dabei, den Grenzzaun zu verbessern und zu erhöhen. So hoffe ich, dass wir die EU-Außengrenze in Zukunft besser schützen, damit wir nicht weiterhin in die Situation kommen, dass Menschen bei uns sind, die die Vorzüge des deutschen Sozialstaats genießen, aber eigentlich hier nichts zu suchen haben. - Herzlichen Dank.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Jetzt noch Herr Scharfenort mit einer Intervention.


Jan Scharfenort (AfD):

Herr Schulenburg, Sie haben viel Richtiges gesagt. Aber vor dem Hintergrund Ihrer Positionen zum Asylrecht und zu den Außengrenzen müssen wir einfach einmal anerkennen, dass das gescheitert ist. Wir AfD-Fraktion schließen uns dabei der Meinung des österreichischen Kanzlers Nehammer an, der bereits am Ende des letzten Jahres gesagt hat, das europäische Asylsystem sei gescheitert und wir müssten anfangen, nationale Regeln durchzusetzen. Die Österreicher machen eine Kooperation mit Ungarn und Serbien. Vielleicht ist es ja wieder die Hoffnung der Deutschen, dass die anderen die Schwerstarbeit machen und wir davon profitieren. Aber das kann doch nicht sein. Deswegen möchte ich dafür werben, dass auch wir die Realitäten anerkennen und sagen, das EU-Asylsystem ist gescheitert und wir müssen nun zu nationalen Regeln kommen. Auch wenn es wünschenswert ist, wissen wir, dass es nicht funktioniert.

(Zustimmung bei der AfD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Schulenburg, wollen Sie antworten?


Chris Schulenburg (CDU):

Der EU-Gedanke war und ist es schon immer gewesen, dass wir grenzenlos innerhalb Europas sind. Das funktioniert nur, wenn die EU-Außengrenze funktioniert. Nationalstaatliche Lösungen funktionieren auch nicht. Sie suggerieren immer, es sei alles geregelt, wenn wir staatliche Lösungen herbeiführen.

(Oliver Kirchner, AfD: Nur so funktioniert es aber!)

Das Problem ist aber, dass wir das Völkerrecht zu beachten haben. Dieses Völkerrecht können wir Deutsche auch nicht ändern; denn es ist höherwertiges Recht.

(Tobias Rausch, AfD: Wird das Völkerrecht von Ungarn gebrochen, oder was?)

Sie werden z. B. auch den subsidiären Schutz nicht abschaffen können; weil es unterschiedliche Gründe gibt, warum jemand in Deutschland oder in der EU bleiben darf.

Daher halte ich nicht viel davon, wenn jeder Staat sein eigenes Ding dreht. Denn der eigentliche Gedanke, grenzenlos in Europa zu sein, sollte weiterhin bestehen. Das sollte unser hauptsächliches Ziel sein. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)