Sebastian Striegel (GRÜNE):

Ja, das macht der Kollege Kosmehl schon richtig. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD entspricht einmal mehr dem Politikansatz einer Fraktion, die sich um Realitäten nicht scheren mag, aber diese Realitäten aus zusammenhanglos zusammengekehrten Fakten, Halbwahrheiten, Lügen, rassistischen Ressentiments erschaffen will.

(Tobias Rausch, AfD: Es geht jetzt nicht um Frau Baerbock!)

In Ihrem Antrag sieht es aus wie bei Hempels unterm Sofa. Darin vergleichen Sie von Menschen mit subsidiärem Schutz in Sachsen-Anhalt begangene Straftat im Jahr 2022 mit der Anzahl der im Jahr 2022 erteilten Aufenthaltstitel oder subsidiären Schutzstatus und nutzen dann die Gesamtzahl aller begangenen Straftaten, ohne die verzerrenden Punkte herauszurechnen. Das entbehrt jeglicher kriminalwissenschaftlichen Grundlage. Sie stellen hierbei Korrelationen und keine Kausalitäten dar.

Weiterhin vermengen Sie die Voraussetzungen zur Gewährung des subsidiären Schutzes mit dem Vorliegen eines Verbots der Abschiebung oder dem Vorliegen von Abschiebungshindernissen. In der Summe erwarten Sie dann wieder, dass sich hier alle empören. Das sind populistische Methoden, mit denen Sie einmal mehr Ihre braunen Ressentiments verbreiten wollen.

Nun zum subsidiären Schutzstatus selbst. Mit dem subsidiären Schutz wird der Staat seiner Verantwortung - die Kollegin sagte es bereits - gegenüber all jenen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gerecht, die weder nach der Flüchtlingskonvention noch nach dem Asylgrundrecht einen Anspruch auf Asyl haben und denen bei ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland oder in das Land des letzten Aufenthalts trotzdem ernsthafter Schaden, wie die Todesstrafe, Folter oder willkürliche Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts, drohen. Dieser Schutzstatus ist nicht verhandelbar.

Sein Mindestgehalt wurde in der Qualifikationsrichtlinie festgelegt und in Deutschland im Jahr 2013 umgesetzt. In der Entwicklung der einzelnen Entscheidungsarten über Asylanträge zeigt sich, dass in den letzten Jahren der Anteil der erteilten Aufenthaltserlaubnisse aufgrund von subsidiärem Schutz angestiegen ist; sie machten im Jahr 2022 rund 25 % aus. Dies werden wir GRÜNE weiterhin kritisch beobachten, weil dahinter die Tendenz stehen könnte, trotz Vorliegens asylrechtfertigender Gründe Menschen in eine deutlich schlechtere Schutzkategorie zu drücken.

Wir GRÜNE wollen aber genau das Gegenteil tun. Wir wollen den subsidiären Schutz in Zukunft gerade im Hinblick auf die Familienzusammenführung stärken

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ja!)

und ihn dem der Genfer Flüchtlingskonvention gleichstellen.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Die Weichen dazu wurden im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene bereits gestellt. Das mag Sie nicht freuen, meine Herren und Damen von der AfD, aber wir tun das trotzdem. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Striegel. Es gibt eine Intervention von Herrn Scharfenort. - Herr Scharfenort, bitte.


Jan Scharfenort (AfD):

Herr Striegel, was Sie wollen, ist uns ja klar. Ich erinnere nur einmal an das alte Zitat: Zuwanderung bis zum Volkstod. Mehr muss ich dazu nicht mehr sagen.


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Drunten im Keller hört man das monotone Rasseln der Bartwickelmaschine, so hieß das bei mir zu Schulzeiten immer wieder einmal.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE, lacht)

Das Ding ist so alt wie unzutreffend. Ein solches Zitat gibt es kontextlos in dieser Form von mir nicht. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Tobias Rausch, AfD: Ja, du hast es gelöscht! Das ist doch das Ding! Na klar hast du es gemacht! Erzähl doch keinen Blödsinn! Man konnte es lesen! Ist so! Verfassungsfeind! So was Beklopptes! Na klar hat er es gesagt! Davon habe ich Screenshots! Glatt gelogen ist das! Das kann ruhig im Protokoll stehen! Das kann man doch nicht widerspruchslos hinnehmen! - Weitere Zurufe von der AfD)