Thomas Lippmann (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir bleiben beim Thema Schule. Der Ministerpräsident hatte ziemlich überstürzt zu dem Schulgipfel am letzten Donnerstag eingeladen. Die Gästeliste machte dabei den Eindruck einer recht willkürlichen und interessengeleiteten Auswahl, die ständig geändert wurde. Offenbar wollte sich die Landesregierung schnell eine Bühne schaffen, damit vor allem für die geplante Pflichtstundenerhöhung der Anschein von Legitimation durch einen breiten gesellschaftlichen Konsens erzeugt werden konnte.

Auf dem Gipfel selbst hat die Landesregierung ihre Vorhaben zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung nur mündlich vorgetragen. Es gab keine schriftliche Vorlage. Andere Vorschläge zum Thema, die vor dem Gipfel bereits vorlagen und die der Landesregierung auch bekannt waren, wurden den Gipfelteilnehmern ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Nach übereinstimmenden Berichten von Gipfelteilnehmer*innen

(Lachen bei der CDU und bei der AfD)

hat eine Diskussion zu den Plänen der Landesregierung nicht stattgefunden und sie war auch nicht erwünscht.

Mit diesem Gipfel hat die Landesregierung viele Fragen, aber so gut wie keine Lösungen produziert.

(Guido Kosmehl, FDP: Oh, nicht immer GEW-Pressemitteilungen vorlesen!)

Sie hat bei vielen Gipfelteilnehmer*innen

(Lachen)

und in der Öffentlichkeit, vor allem aber bei den Lehrkräften Enttäuschung, Unverständnis und Resignation erzeugt. Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Landesregierung in der von ihr selbstgeschaffenen Schulkrise wurde einmal mehr erschüttert.

(Zurufe von Frank Bommersbach, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)

Ich frage die Landesregierung, warum ein Gipfeltreffen des Ministerpräsidenten in einer existentiellen Krisensituation derart schlecht vorbereitet war und warum es ohne jede Rücksicht auf die Kompetenzen und die Interessen der eingeladenen Gipfelteilnehmer*innen geplant und durchgeführt wurde.

Ich frage die Landesregierung weiter, wie sie mit den vielen Vorschlägen umgehen wird, die in den Planungen der Landesregierung bisher keine Rolle spielen. Wird es ein Folgetreffen geben, bei dem diese Vorschläge vorgestellt, tatsächlich beraten und bei Zustimmung von der Landesregierung auch in Angriff genommen werden?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. Wer möchte? - Dann steigt der Ministerpräsident erst einmal ein.


Dr. Reiner Haseloff (Ministerpräsident):

Sehr geehrter Herr Lippmann, erstens waren nicht nur Teilnehmerinnen eingeladen, sondern es waren sowohl Damen als auch Herren in diesem Gremium vertreten.

(Lachen und Beifall bei der CDU, bei der AfD und bei der FDP - Christian Hecht, AfD: Respekt! - Zuruf von Hendrik Lange, DIE LINKE)

Zweitens. Der Gipfel ist schon im Dezember langfristig geplant gewesen,

(Unruhe)

da es aus verschiedenen Häusern klare Signale gegeben hat, bestimmte Sachen zu koordinieren und ressortübergreifend, angefangen beim Finanzenressort, über die Koalitionsparteien und Fraktionen, ein Gesamtpaket zu schnüren.

Des Weiteren sind die Fakten in Sachsen-Anhalt eigentlich bekannt. Wir haben kein Analyseproblem, sondern ein komplexes Umsetzungsproblem, wie es die anderen 15 Länder auch haben. Sie finden bestimmte Maßnahmen und Mechanismen einschließlich auch des letztgenannten Themas, das diskutiert wurde, in allen Ländern. Es gibt überall Probleme damit, dass Lehrerinnen und Lehrer fehlen, dass wir sehr viele Schülerinnen und Schüler mehr im System haben als noch vor Jahren, auch aufgrund des Zuzuges. Der Ukrainekrieg hat seinen Beitrag dazu geliefert. Wir haben uns in Sachsen-Anhalt bisher hervorragend solidarisch auch an dieser Stelle positionieren können.

(Zustimmung bei der CDU und von Ministerin Eva Feußner)

Dafür danke ich allen, die daran mitgewirkt haben.

Alle Dinge, die auf dem Gipfel präsentiert und auch vorgetragen wurden     Es waren 50 Teilnehmer; damit war die Kapazität des Sitzungssaals auch völlig erschöpft. 50 Personen, die in dem Raum anwesend waren, werden weiterhin ressortbezogen und komplex an der Zusammenführung, die langfristig über die Staatskanzlei läuft, arbeiten.

Wir haben dort gewisse Entscheidungen getroffen. Wir wissen, dass alles eine gewisse Haushaltsrelevanz aufweist, dass sich der Haushalt zur Beratung im Parlament befindet und dass der Haushaltsgesetzgeber in der Lage ist, die Dinge, die wir dort zutage gefördert haben, selbst umzusetzen, zu modifizieren oder eben auch nicht anzufassen und ggf. auf eine Zeitschiene zu heben.

Das respektieren wir seitens der Landesregierung; denn es gibt eine klare verfassungsmäßige Aufgabenteilung. Die Prozesse laufen jetzt hier. Ich habe das große Vertrauen, vor allen Dingen in die Koalitionsfraktionen, dass gute Ergebnisse zustande kommen, sodass wir dieses Problem im Rahmen des Möglichen sukzessive lösen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Ministerpräsident. - Frau Hohmann.


Monika Hohmann (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Eine ganz kurze Anmerkung zum Herrn Ministerpräsidenten: Selbst wenn wir die ukrainischen Kinder nicht hier hätten, wäre nach wie vor ein hoher Lehrermangel zu verzeichnen. - Das nur zur Information, weil das immer als Alibi vorgetragen wird.

Meine Frage bezieht sich auf einen Punkt, den Sie auf dem Schulgipfel angesprochen haben, und zwar ging es darum, dass ab dem zweiten Schulhalbjahr, also in 14 Tagen, eine verpflichtende Stunde Mehrarbeit je Kollege zu erbringen ist. Deshalb wäre meine Frage: Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die flächendeckende Anordnung von Mehrarbeit erfolgen? Bis wann soll diese Grundlage geschaffen werden? Viel Zeit haben Sie nicht mehr. Werden Lehrkräfte mit einer reduzierten Stundenzahl - wir haben Teilzeitbeschäftigte, wir haben Schwerbehinderte oder auch Lehrkräfte mit Altersermäßigung - von diesen Pflichtüberstunden ausgenommen? Wie soll das passieren?

Gott sei Dank haben wir nach wie vor auch Schulen, die nicht unterversorgt sind. Was passiert also mit solchen angeordneten Zusatzstunden, wenn sie im aktuellen Schuljahr an der Schule gar nicht benötigt werden?

(Frank Bommersbach, CDU: Dann werden die Lehrer umgesetzt an die Schulen, wo nichts ist! Das ist doch ganz klar!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Feußner, bitte.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Herr Präsident! Frau Hohmann, Sie fragten als Erstes nach der rechtlichen Grundlage. Die Arbeitszeitverordnung der Lehrer wird entsprechend angepasst. Wir haben ohnehin angekündigt, nach den Winterferien ein Arbeitszeitkonto einzuführen. Im Rahmen dieses Arbeitszeitkontos wird die verpflichtende Vorgriffsstunde verankert sein. Das wird am Dienstag im Kabinett beschlossen, sodass es entsprechend umsetzbar ist.

Die zweite Frage war, wer ausgenommen ist. Dazu sind wir noch in einem kleinen letzten Abstimmungsprozess. Auf jeden Fall ausgenommen sind die Lehrkräfte ab 62 plus und die Lehrkräfte mit einem Behindertengrad von mehr als 50 %. Das steht schon fest; das kann ich hier schon verkünden.

Die dritte Frage     Ich muss kurz überlegen.

(Monika Hohmann, DIE LINKE: Verteilung!)

- Verteilung. - Ja natürlich kann es dazu führen, dass an einigen Schulen, die jetzt schon etwas besser versorgt sind, vielleicht mit über 100 % oder um die 100 %, eine Versorgungssituation mit Minderzeiten entsteht, was natürlich zur Folge hat, dass Abordnungen von dieser Schule erfolgen werden.

(Zuruf von Monika Hohmann, DIE LINKE)

- Ja, Frau Hohmann, darüber können Sie lachen. Ich kann mich an die Forderung Ihrer Fraktion noch sehr gut erinnern - das haben Sie mehr als einmal gefordert  , dass ich den Mangel, den wir haben, gleichmäßig verteilen soll.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Diese 94,5 %    

(Guido Kosmehl, FDP: 40 Jahre!)

- Lassen Sie mich ausreden; Sie können nachfragen. - Zu der derzeitigen Unterrichtsversorgung von, Entschuldigung, 93,5 %, die sich landesweit über alle Schulformen erstreckt, gab es mehr als einmal den Vorschlag von Herrn Lippmann, ich solle, weil es gut versorgte und weniger gut versorgte Schulen gibt, den Mangel gleichmäßiger verteilen. Es gibt nur eine Konsequenz, wenn ich diesen Mangel gleichmäßig verteile, nämlich die, dass ich Lehrer von den gut versorgten Schulen an schlechter versorgte Schulen abordne.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wenn Sie sich jetzt darüber beschweren, dann sage ich: Das war ein Vorschlag Ihrer Fraktion, nämlich genau das so zu tun. Wenn Sie das jetzt kritisieren, ist das natürlich sehr waghalsig.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Aber doch nicht innerhalb von 14 Tagen! - Zuruf von Monika Hohmann, DIE LINKE)

Über den Zeitraum hat niemand gesprochen. Es wird jetzt erst einmal die Vorgriffsstunde eingeführt. Das muss sich dann - ich sage es etwas platt - zusammenruckeln. Natürlich müssen wir erst einmal gucken, wie sich die Unterrichtsverpflichtung in der jeweiligen Schule dadurch verändert. Das muss entsprechend über das Landesschulamt reguliert werden.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Frau Buchheim, bitte.


Christina Buchheim (DIE LINKE):

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bei den Defiziten in der Unterrichtsversorgung gibt es zwischen den Schulformen und zwischen den Regionen des Landes extreme Unterschiede. Zum Teil haben wir das gerade erörtert. Warum hält es die Landesregierung für eine kluge Idee, verpflichtende Überstunden für alle Lehrkräfte anzuordnen und so mit der Gießkanne zu verteilen? Wie sollen z. B. Überstunden, die an vielen Gymnasien nicht gebraucht werden, den Sekundarschulen oder den Grundschulen helfen? Wie sollen Überstunden, die in Halle an vielen Schulen nicht gebraucht werden, in die Altmark oder z. B. in meine Region Anhalt gebracht werden?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ich glaube, ich habe das eben erläutert.

(Frank Bommersbach, CDU: Ja!)

Wenn Mehrzeiten entstehen, wird es Abordnungen geben, auch vom Gymnasium an die anderen Schulformen, auch an die Sekundarschulen und auch an die Grundschulen.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir haben ein solidarisches System entwickelt, das alle Schulformen gleichermaßen betrifft. Dass wir dabei niemanden ausgenommen haben, haben wir ganz bewusst so entschieden. Wenn Sie fragen, wie eine Lehrkraft z. B. von Halle nach Stendal oder Gardelegen oder irgendwohin versetzt oder abgeordnet werden soll, dann sage ich: Das ist sicherlich nicht möglich. Aber wenn Sie sich vielleicht in dem System auskennen, dann wissen Sie, dass es sogenannte Kettenabordnungen gibt. Dabei ordne ich jemanden von Halle in die nähere Umgebung ab; von dort wird dann wieder jemand abgeordnet usw., damit die Entfernungen nicht so groß werden. Das Prinzip kennt man schon aus der Vergangenheit; das ist nichts Neues.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Frau Quade, bitte.


Henriette Quade (DIE LINKE):

Frau Ministerin, mir geht es auch noch einmal um die verpflichtenden Zusatzstunden, und zwar um die Fragen der konkreten Durchführung. Die Landesregierung hat erklärt, dass sich die Lehrkräfte entscheiden können, ob sie die Zeit auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben bekommen oder ausgezahlt bekommen.

Meine Frage ist, ob es diese Arbeitszeitkonten bereits gibt und wie sie geführt werden,

(Frank Bommersbach, CDU: Da kann einer nicht zuhören!)

wann sich die Lehrkräfte für das Bezahlen oder das Ansparen entscheiden müssen, wie frei sie bei dieser Entscheidung sind. Das ist auch verbunden mit der Frage, wie lange es diese verpflichtenden Zusatzstunden geben soll.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ich glaube, ich habe eben schon erläutert, dass es im Rahmen der Einführung des Arbeitszeitkontos, das nach den Winterferien eingeführt werden soll, passieren soll. In diesem Rahmen wird sich die Lehrkraft entscheiden können, ob sie sich diese Stunden - die Vorgriffsstunde ist verpflichtend, aber darüber hinaus können sie weitere Zusatzstunden leisten - auf ein Arbeitszeitkonto gutschreiben lassen und später abbummeln will - dazu sage ich gleich noch etwas - oder auszahlen lassen will. Die Auszahlung kann in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen, monatlich oder in Halb- oder Jahresschritten. Das entscheidet die Lehrkraft immer wieder jedes Schuljahr neu, in dem Falle nur für ein halbes Schuljahr, da mit dem Arbeitszeitkonto erst in der Mitte des Schuljahres begonnen wird.

Die Laufzeit des Arbeitszeitkontos wird sich bis 2032 bzw. 2033 erstrecken, zehn Jahre. Das ist genau der Zeitraum, in dem dieses demografische Problem im Land Sachsen-Anhalt gemäß der Siebenten Regionalisierten Bevölkerungsprognose - das ist stets unsere Grundlage - auftritt. Diese besagt, dass wir ungefähr bis etwas über die Mitte der 2020er-Jahre noch einen Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen haben. Dann wird sich ein gleichbleibendes Niveau einstellen und ab dem Jahr 2030 bzw. 2031 wird es ein ganz massives demografisches Problem geben und die Zahlen werden kippen. Deshalb haben wir diesen Zeitraum gewählt.

Wer natürlich eher aus dem Schuldienst ausscheidet, der kann die Zeiten auch ansparen, um eher in Rente gehen zu können. Das wird dann individuell mit den Lehrkräften vereinbart.

Die Vorgriffsstunde wird zunächst für fünf Jahre eingeführt, wobei wir das ständig evaluieren und schauen, ob es vielleicht eher aufgehoben werden kann oder ob sie vielleicht noch länger vorgehalten werden muss. Das muss man dann im Detail sehen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die nächste Frage hat Herr Gallert.


Wulf Gallert (DIE LINKE):

Frau Ministerin, es geht mir noch einmal um den Schulgipfel. In der Pressemeldung dazu gibt es eine kryptische Formulierung. Dabei geht es um die A 13. Unser Gesetzentwurf zur Einstellung von Grundschullehrern gemäß der Besoldungsgruppe A 13 wurde gerade glorreich von der Koalition abgelehnt. Dafür können Sie nichts. Nichtsdestotrotz gibt es auf einmal die Meldung:

„Die Besoldungsstufe der Grundschullehrkräfte soll bereits in diesem Jahr beginnend schrittweise auf A/E 13 angehoben werden.“

Der Begriff „beginnend“ ist eine sehr offene Formulierung.

Dann kommt: Das soll im parlamentarischen Verfahren erfolgen. - Okay. Wir sind darauf gespannt, was sich die Koalitionsfraktionen dabei gedacht haben.

Es folgt die komische Formulierung:

„Am Ende des Prozesses wird eine entsprechend den Bundesvorgaben als Ganztagsschule organisierte Grundschule mit nach A/E 13 bezahlten Lehrkräften stehen.“

Wenn ich richtig informiert bin, dann kommt diese verbindliche Einführung im Jahr 2026. Das bedeutet - so lese ich das  , dass sich die Koalition vornimmt, die Einführung der A 13 für Grundschullehrer vom Jahr 2023 bis zum Jahr 2026 zu ziehen. Wenn es anders gemeint ist, dann müssen Sie das jetzt hier sagen.

Weiterhin gab es auf dieser Pressekonferenz eine mündliche Aussage über eine Sonderlaufbahn für Grundschullehrer, irgendwo zwischen A 12 und A 13 bezahlt. Vielleicht können Sie erhellen, ob diese Bemerkung in irgendeiner Art und Weise einen rationalen Hintergrund hat und, wenn ja, welchen. - Danke.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Herr Gallert, an eine Aussage zu einer Sonderlaufbahn kann ich mich jetzt nicht erinnern. Deshalb müsste ich mir das Interview noch einmal genau anschauen. Dass wir eine Laufbahn für den Grundschullehrer im Ganztagsbetrieb installieren müssen, ist klar. - Das ist die eine Geschichte.

Das Zweite ist: Ja, Sie können jetzt sagen, das alles sei Ihnen zu nebulös. Aber: Der Haushaltsplan liegt derzeit im Parlament. Wir müssen - das müssen wir nicht nur, sondern wir wollen das auch - als Exekutive im Gleichklang mit der Legislative, also gemeinsam, festlegen, wie die Modalitäten sind, ab wann das losgehen kann.

Der Bundesgesetzgeber sagt: Ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule muss zwingend ab dem 1. August 2026 bestehen. Das heißt nicht, dass wir Länder das nicht vorher schon realisieren können. Diesbezüglich sind wir frei in unserer Arbeit. Wir müssen nicht warten, bis der Bund sagt: Bis dann und dann müsst Ihr das getan haben. Wir können das wesentlich eher einführen. Wir haben laut Bundesvorgabe nur drei Jahre Zeit. Das halte ich für einen sehr kurzen Zeitraum, sodass wir so oder so - das habe ich hier, glaube ich, schon angedeutet - vorher beginnen sollten, damit wir diesen Prozess zu einem guten Abschluss bringen können.


Wulf Gallert (DIE LINKE):

Frau Ministerin, darin sind wir uns völlig einig. Das eine ist die A 13. Das andere ist die als Ganztagsschule organisierte Grundschule nach der Bundesvorgabe. Das sind zwei an sich getrennte Prozesse.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ja.


Wulf Gallert (DIE LINKE):

Wir haben jetzt schon in vielen Ländern die A 13 für Grundschullehrer, ohne dass die Grundschulen diese Grundvorgaben zur Ganztagsbetreuung erfüllen. Eigentlich haben die Dinge also nichts miteinander zu tun. Das Problem ist nur, dass in der Pressekonferenz - auch in der Pressemitteilung der Landesregierung - ausdrücklich die A 13 in einen Zusammenhang mit der Einführung sozusagen der bundesgesetzlichen Vorgaben für die Ganztagsbetreuung in Grundschulen gebracht wird; das steht hier so. Hier steht: am Ende dieses Prozesses.

Deswegen frage ich Sie, Frau Ministerin, noch einmal: Bedeutet das, dass die A 13 erst dann vollständig eingeführt wird, wenn die Umgestaltung der Grundschule zur Ganztagsschule nach den bundeseinheitlichen Vorgaben passieren soll? Das ist im Grunde genommen meine Frage.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Wir stellen tatsächlich einen Zusammenhang her; darin haben Sie recht. Sonst hätte das der Herr Ministerpräsident so nicht vorgetragen. Aber das heißt nicht - dazu würde ich heute keine Aussage treffen wollen  , dass wir erst mit dem 1. August 2026 alle Grundschulen in einen Ganztagsbetrieb überführt haben bzw. dass die Lehrkräfte erst dann alle die A/E 13 bekommen. Diesbezüglich befinden wir uns in einem Diskussionsprozess. Diesbezüglich bitte ich Sie um etwas Geduld.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Als nächste Fragestellerin spricht Frau Eisenreich.


Kerstin Eisenreich (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin! Es ist eine Binsenweisheit, dass für die Sicherung der Unterrichtsversorgung im Land die Externen, die Seiteneinsteiger, als Lehrkräfte von entscheidender Bedeutung geworden sind. Allerdings müssen wir immer wieder feststellen, dass viele nach relativ kurzer Zeit das Handtuch werfen. Das ist umso dramatischer, als sie mühsam gewonnen wurden.

Die Frage ist deshalb: Warum wurde dieses Thema auf dem Schulgipfel nicht besprochen und zumindest zur Qualifizierung und zur Unterstützung genau dieser Lehrkräfte etwas gesagt? Warum wurde nichts dergleichen angesprochen oder wurden keine Entscheidungen getroffen? Ich denke, wir müssen diese Menschen, die sich dazu bereit erklären und damit andere Berufe aufgeben, unbedingt im Schuldienst halten, statt sie einfach wieder ziehen zu lassen. Was haben Sie in dem Bereich vor? Was soll an der Stelle passieren?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ich glaube, wir - insbesondere meine Person - haben hier im Plenum schon eine Vielzahl von Maßnahmen vorgestellt, was die Qualifikation von Seiteneinsteigern anbelangt. Wir haben schon viele Maßnahmen ergriffen. Wir haben die Möglichkeit, ein Zusatzstudium an der Martin-Luther-Universität für den Bereich der Grundschulen zu absolvieren. Im Bereich     Hoffentlich bringe ich nicht alles durcheinander. Wir haben die Möglichkeit, mit der Otto-von-Guericke-Universität und mit der Martin-Luther-Universität anzubieten, im Grundschulbereich etwas nachzustudieren, für Seiteneinsteiger Mathematik, Deutsch und Physik. Wir arbeiten mit den Universitäten an weiteren Fächerangeboten. Wir haben uns erst einmal auf die Kernfächer konzentriert.

(Zuruf)

- Ach, Englisch gibt es auch noch, genau. - Das sind die Angebote.

Wir haben es ermöglicht, dass sie anschließend ein berufsbegleitendes Referendariat machen können. Es sind schon einige Seiteneinsteiger dabei. Ich habe vor Kurzem eine Zeugnisübergabe gemacht. Dort hatte ich zwei Seiteneinsteiger, die über diesen Weg das berufsbegleitende Referendariat abgeschlossen haben und vollständig ausgebildete Lehrkräfte sind. Das ist am Laufen.

Darüber hinaus bieten wir über das LISA eine Vielzahl von Fort- und Weiterbildungsangeboten an. Wir wollen in Zusammenarbeit bzw. in Kooperation mit Universitäten die Möglichkeit ausweiten, diesen Abschluss, diese Qualifizierung anerkannt zu bekommen, damit wir eine weitere Schiene haben, die zum vollständigen Lehramt führt. Das wird insbesondere für den Bereich der Förderschulpädagogik vorbereitet. Ich denke, wir sind dabei auf einem sehr guten Weg.

Wenn es um die Kündigung von Seiteneinsteigern geht, dann sage ich: Das kann immer ganz unterschiedliche Gründe haben, Frau Eisenreich. Das Problem ist, dass es viele Schulen gibt, die sagen: Die Seiteneinsteiger sind eine unheimliche Bereicherung für unsere Schule, weil sie sehr viel Praxiserfahrung mitbringen und die Schüler manchmal ganz anders ansprechen können.

Ich sprach vorhin von einer gestrigen Veranstaltung. Dort sagte eine Lehrkraft: Na ja, man muss sehen, wir sollen die Schüler aufs Leben vorbereiten. Ich weiß, dass ich mich selbst kritisiere. Aber ich war in der Schule, habe das Abitur gemacht, bin zum Studium und bin wieder in die Schule. Das praktische Leben, etwa die Wirtschaft, habe ich nicht richtig kennengelernt. - Das war übrigens eine schon pensionierte Lehrkraft. Aber da ist etwas dran. Deshalb können wir tatsächlich sagen, dass Seiteneinsteiger das Schulleben enorm bereichern.

Auf der anderen Seite ist es eine Frage der Willkommenskultur in der Schule selbst. Ich muss die Seiteneinsteiger natürlich auch gut begleiten. Mir sagen manchmal Lehrkräfte: Wir haben keine Zeit dafür. Wir leisten so viel Unterricht. Wir können sie nicht in ausreichendem Maße begleiten.

Im Übrigen hat nicht jede Schule eine gute Willkommenskultur. Ich habe eine Beschwerde von einer Schule bekommen, die jetzt schon den fünften Seiteneinsteiger hat und sagt: Sie sind nicht fähig. Das kann nicht nur an den Seiteneinsteigern liegen. Dann muss man sich auch die Schule einmal genauer anschauen und eruieren, wie sie mit diesem Personenkreis umgeht. So etwas finde ich nicht fair, aber das sind eher Ausnahmen.

In Großen und Ganzen werden die Seiteneinsteiger gut von den Schulen aufgenommen und begleitet, weil diese sie brauchen; das merken sie selbst. Es entlastet die Lehrkräfte vor Ort, die Stammlehrkräfte, weil zusätzliches Personal zur Verfügung steht. Daran müssen wir noch arbeiten.

Wir denken darüber nach - das sage ich hier; das habe ich, glaube ich, auch in einem anderen Rahmen schon gesagt  , ob wir es den Seiteneinsteigern, die schon ein gewisses Lebensalter erreicht und Erfahrungen in anderen Bereichen gesammelt haben, zumuten können, noch ein Zusatzstudium und darüber hinaus ein berufsbegleitendes Referendariat zu absolvieren. Das muss man alles genau überlegen. Wir denken darüber nach, eine Art Bewährungsfeststellung für diejenigen, die so und so viele Jahre guten Unterricht gemacht haben, einzuführen. Das kann man durch unsere schulfachlichen Referenten und durch die Schulleitung begleiten lassen.

Ich sage einmal etwas in Unreine: Man könnte, wie man es bei Referendaren macht, sich eine Stunde anschauen, diese auswerten und sagen: Jawohl, dem Seiteneinsteiger kann man die Bewährungsfeststellung geben; ihn kann man als vollständige Lehrkraft anerkennen. Dabei brauchen wir aber auch die Tarifparteien, die mitspielen und sagen müssen: Das erkennen wir an. Das muss ich an der Stelle ausdrücklich sagen.

In dieser Hinsicht sind wir vielfältig unterwegs. Ich könnte das weiter ausdehnen, glaube aber, das Zeitlimit für die Debatte ist bald erreicht, Herr Präsident.


Kerstin Eisenreich (DIE LINKE):

Ich habe eine kleine Nachfrage/Anmerkung dazu, weil Sie das ansprachen. Ich habe Erfahrungen aus anderen Bundesländern, dass es ähnliche Qualifikationsmöglichkeiten gibt. Ich habe so etwas in einem anderen Bundesland gemacht. Dazu ist meine Frage: Wie ist es mit der Anerkennung solcher Möglichkeiten, also Fortbildung/Weiterbildung im Bereich der Lehrer. Ich habe selbst sehr viele Jahre weiterqualifizierend im Bereich der beruflichen Bildung gearbeitet und habe in dem Bundesland irgendwann die Entfristung erreicht, weil ich eine solche Weiterbildung absolviert habe. Jetzt stellt sich aber die Frage nach der Anerkennung solcher Abschlüsse hier im Land. Was sagen Sie dazu?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ich habe gerade versucht, ein paar Ausführungen dazu zu machen. Wir arbeiten daran. Aber ich bin nicht allein im Boot; das müssen Sie berücksichtigen. Dass wir in gewisser Weise KMK-Vorgaben haben, ist die eine Geschichte. Das Zweite ist: Ich brauche immer meinen Kollegen aus der Wissenschaft, der mitzieht, und die Universitäten; denn wir wissen, wie die Diskussion dort läuft.

Des Weiteren geht es um die Frage: Warum muss man dann noch ein bodenständiges Studium für das Lehramt anbieten, wenn es viele andere Wege dorthin gibt? Ich sehe das etwas anders. Man muss die Chancen eröffnen, weil wir genau diese Personengruppe in der Schule dringend benötigen. Wir müssen ihnen Chancen eröffnen, damit sie sich bewähren können. Das ist im Fluss.

Ich unterhalte mich auch mit den Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern. Ich weiß, dass z. B. in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern über die Bachelorqualifizierung sogar bis zur Verbeamtung nachgedacht worden ist. Ich kenne die Ideen. Wir tauschen uns dazu aus. Es gibt leider oder nicht leider   manchmal ist es zum Vorteil, manchmal zum Nachteil - keine klaren Vorgaben dazu, was die Anerkennung von Seiteneinsteigern über die KMK anbelangt. Deshalb ist es etwas unterschiedlich, wie die Länder vorgehen - unabhängig davon, dass wir uns austauschen. Die einen sagen: Ja, wir machen das; dazu habe ich die Zustimmung. Die anderen sagen: Dem stehen wir eher kritisch gegenüber.

Wir arbeiten daran. Sie wissen, dass die KMK die Ständige Wissenschaftliche Kommission einberufen hat, die sich insbesondere mit der Qualifizierung und mit der Ausbildung der Lehrer, der Lehrerbildung beschäftigt. Dazu wird am Ende dieses Kalenderjahres ein Ergebnis vorliegen. Ich gehe davon aus, dass wir daraus schöpfen können und dass dazu gute Vorschläge kommen werden.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die nächste Frage hat Frau Anger.


Nicole Anger (DIE LINKE):

Frau Ministerin, die Landesregierung hat angekündigt, als eine Maßnahme gegen den Unterrichtsausfall den Einsatz von Hort- und Schulpersonal besser aufeinander abzustimmen. Was genau soll ich darunter verstehen? Wie soll ich mir das konkret vorstellen? Welchen Beitrag sollen nach Ihrer Ansicht die pädagogischen Fachkräfte aus dem Hort zur Unterrichtsversorgung leisten? Und: Bezieht sich diese bessere Abstimmung - wie von der Landesregierung beschrieben - nur auf die kommunalen Horte oder bezieht sie sich auch auf die Horte in freier Trägerschaft?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Vielen Dank. - Auch dazu sind wir noch in der Diskussion. Ich glaube, die Frage erübrigt sich in mancherlei Hinsicht, da wir sagen, dass wir uns jetzt sehr zeitnah auf den Weg machen wollen, unsere Grundschulen zu Ganztagsschulen auszubauen. Wenn ich Ganztagsangebote habe, brauche ich natürlich die Kooperation mit den Horten - in welcher Form immer. Die Antwort darauf werde ich an der Stelle offen lassen, weil das ein Prozess ist, der nicht ganz einfach ist, bei dem viel Abstimmungsbedarf besteht. Dem möchte ich nicht vorgreifen; denn wir sind diesbezüglich mittendrin. - Okay? Das ist vielleicht nicht zufriedenstellend. Aber es erübrigt sich doch, wenn man einen Ganztagsbetrieb in der Grundschule anbietet, da dann in dem Bereich eine Hortbetreuung nicht mehr notwendig ist.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Die nächste Frage kommt von Herrn Andreas Henke.


Andreas Henke (DIE LINKE):

Frau Ministerin, in der Finanzausschusssitzung am vergangenen Montag wurde die Behandlung des Einzelplans 07, Ihr Haus betreffend, überraschend und in einer - zumindest für die Oppositionsfraktionen - doch sehr befremdlichen Art und Weise kurzfristig abgesetzt.

(Guido Kosmehl, FDP: Was?)

Meine Frage ist: Was wird in etwa als Auswirkung auf den Haushalt in der Summe aller Vorschläge zu erwarten sein? Warum konnten diese Auswirkungen nicht schon als Änderungsanträge am vergangenen Montag vorgelegt werden?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Herr Henke, am Donnerstag hatten wir den Gipfel und am Montag war der Finanzausschuss. Wir sind manchmal schon schnell, aber das war in diesem Zeitrahmen nicht zu schaffen.

(Zustimmung - Thomas Lippmann, DIE LINKE: Sie wussten doch aber schon vorher, was Sie machen wollen!)

Ich bin sehr froh darüber, dass die Koalitionsfraktionen diesbezüglich diese Entscheidung getroffen haben, weil es natürlich mit Blick auf die Beschlussempfehlung, die im Bildungsausschuss getroffen worden ist, in die die Intentionen des Bildungsgipfels noch nicht eingeflossen sind, keinen Sinn macht, über Teile der Beschlussempfehlung zu beraten. Ich danke den Parlamentariern, dass sie einen Sondertermin einräumen, zu dem dann die Umsetzung dieser Punkte in Form von Änderungsanträgen, die mehr oder weniger von den Koalitionsfraktionen kommen müssen, in Angriff genommen wird.

Ich habe mich darüber eher gefreut; denn das war in dem zeitlichen Rahmen gar nicht zu schaffen. Damit das dann nicht ungenau wird, weil man das in Hektik machen muss, machen wir das in Ruhe und in Sachlichkeit, damit dann auch alles stimmig ist.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Die Entscheidungen sind doch nicht auf dem Schulgipfel gefallen! Das wussten Sie doch schon vorher! - Weiterer Zuruf: Ach, mein Gott, Herr Lippmann!)

- Das stimmt so nicht.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Dann gibt es noch einen Fragensteller, das ist Herr Lange.


Hendrik Lange (DIE LINKE):

Auch ich habe eine Frage zu dem sogenannten Schulgipfel. Dort wurde angekündigt, dass es an der OVGU ein einmaliges Modell der Lehramtsausbildung geben soll. Dort war die Rede davon, dass man so etwas wie ein Anwärtermodell machen möchte, wie man es von der Ausbildung bei der Polizeihochschule kennt.

Meine Fragen dazu sind: An welchen Personenkreis soll sich diese Ausbildung richten? Wie sollen die Konditionen für dieses Anwärtermodell sein? Die zweite Frage folgt dann natürlich auch gleich: Wann soll mit diesem Modell begonnen werden und wie sieht es mit der bundesweiten Anerkennung eines solchen Modells aus?

(Zurufe: Oh! - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Willingmann hat gewusst, dass er eine Frage gestellt bekommt. Deswegen ist er schon hier vorn.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darauf will ich gern antworten. - Lieber Herr Lange, wir haben uns Folgendes überlegt: Das Anwärtermodell oder ein duales Studium im Bereich des Lehramts scheint jedenfalls eine    

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Es ist zu leise!)

- Zu leise? Dann muss ich das Pult wieder hochfahren. Versuchen wir es noch einmal.

Wir haben uns überlegt, dass vor allen Dingen im Bereich des Sekundarschullehramts, in dem der größte Mangel besteht, ein duales Studium alternativ zu den bisherigen Ausbildungsmodellen, die wir haben, eine Attraktionssteigerung darstellen könnte, die dazu führt, dass wir dort konkreten Bedarf kurzfristig decken können. Das Modell soll - so ist die bisherige Überlegung - zusammen mit Thüringen entwickelt werden. Dort gibt es bereits solche Überlegungen für das dortige Regelschullehramt, wie es in Thüringen heißt.

(Guido Kosmehl, FDP: Oh, dann sind sie dafür!)

- Man muss nicht ganz so viele Vorurteile haben. Eine Idee kann manchmal auch richtig gut sein. - Diese ist jedenfalls ziemlich gut, weil sie eine Möglichkeit bietet, junge Menschen frühzeitig an uns zu binden, auch an die Tätigkeit im Lande, eben dadurch, dass ein Anwärtermodell praktiziert wird. Viele von Ihnen kennen das, weil wir das bei der Polizeiausbildung bereits praktizieren. Wir praktizieren das übrigens auch in der Ausbildung im Bereich der Allgemeinen Verwaltung. Es ist ein Versuch, an dieser Stelle, an der wir mit Abstand die größte Not haben, nämlich den geringsten Zugang zum Studium und die höchsten Abbruchquoten, eine verhältnismäßig schnelle Lösung herbeizuführen, soweit man das im Wissenschaftssystem sagen kann, die dazu führt, dass wir Lehrerinnen und Lehrer vor die Klassen bekommen.

Was die Anerkennung betrifft: Es ist die Aufgabe der politischen Vertreter in der KMK, dafür zu sorgen, dass dieses Modell möglichst breit anerkannt wird. Das müssen wir jetzt betreiben. Aber wir fangen jetzt nicht damit an, die Anerkennung in den Mittelpunkt zu rücken, sondern wir setzen im Moment das Modell auf. Das Ziel ist es, dieses Modell zum Wintersemester 2024/2025 starten zu können - dann mit einer ersten Kohorte von Anwärterinnen und Anwärtern für dieses Lehramt.

Unabhängig davon gibt es zwei weitere Vorschläge. Ein haben Sie erwähnt, diesen will ich auch noch kurz erwähnen. Das eine ist die Ausweitung der Wahloptionen an der Otto-von-Guericke-Universität. Wir halten es für sinnvoll, in dieser Zeit mehr Wahloptionen zuzulassen. Mit Blick auf die Struktur des dortigen Angebots und des Profils der Otto-von-Guericke-Universität war das bisher sehr bewusst etwas stärker beschränkt. Wir erlauben in Zukunft die Kombination - ich nenne es einmal so - Deutsch und Sozialwissenschaft für einen begrenzten Zeitraum. Das geschieht in Abstimmung mit dem Rektorat. Sie wissen, dass Rektor Strackeljan immer wieder dieses Angebot unterbreitet hat. Wir nehmen es an.

Wir erweitern die Ausbildung im Bereich des Faches Chemie durch Einrichtung einer Chemieprofessur und einer Chemiedidaktik. Das sind Modelle, die auch nach dem Ende dieser Krise, nach der Überwindung des Lehrermangels, dort weitergeführt werden können, weil sie zum Profil einer Universität passen, die für die Berufsschulen ausbildet. Das wollen wir auch in der Zukunft weiter so fortsetzen.

Last not least, - damit bin ich dann bei Ihrer Universität angekommen, lieber Herr Lange - zur Martin-Luther-Universität. Wir denken generell darüber nach, dass Praxiseinheiten im Lehramtsstudium verlängert werden. Es scheint mir ein besonders großes Problem zu sein, dass die die kurzzeitigen Praxiseinheiten, die im Moment in das Studium integriert sind, dazu führen, dass junge Menschen wenig Neigung dazu verspüren, fernab des Universitätsortes ihr Praktikum zu absolvieren, weil das in die Wochenplanung integriert wird. Würde man hier zu einer Art Praxissemester kommen, könnten wir davon ausgehen, dass auch im ländlichen Raum, auch in Regionen, die etwas weiter von den beiden Universitätsstandorten entfernt sind, junge Menschen ihr Praktikum, ihr Praxissemester absolvieren und dort dann möglicherweise ihre Erstanstellung finden. Das ist ein Versuch, die jungen Menschen ins Land zu bringen. - Das als Antworten auf Ihre beiden Fragen.

(Zustimmung bei der FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. Es gibt noch zwei Fragen, dann sind wir am Ende der Regierungsbefragung.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Wird das beim nächsten Mal abgezogen?

(Lachen - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ha, ha!)


Hendrik Lange (DIE LINKE):

Ich habe auch nach den Konditionen gefragt. Können Sie schon etwas dazu sagen, zu welchen Tarifen - in Anführungsstrichen -


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Nein.


Hendrik Lange (DIE LINKE):

ein solcher Anwärter, eine solche Anwärterin eingestellt werden soll?

Da Sie jetzt von einer Form des dualen Studiums sprachen: Das Wesen des dualen Studiums ist, dass man schon in der Praxis eingesetzt wird. Ist auch das Teil der Idee? Sollen sie also schon während des Studiums im Unterricht in der Schule mitlaufen?


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Ja.


Hendrik Lange (DIE LINKE):

Oder wie muss ich mir das vorstellen?


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Sehen Sie es mir nach, wenn ich noch nichts Konkretes zu Eingruppierungsfragen sagen kann. Wir sind dabei wirklich in der Phase des Entwickelns dieses Modells. Ich weiß, dass das wichtig ist, aber im Moment ist das noch nicht unser vordringlichstes Thema.

Ein Thema ist ohne Frage das, was Sie aus dem dualen Studium kennen, nämlich diese Verzahnung von Studieneinheiten und Praxiseinheiten. Wir wissen allerdings beide, dass das beim dualen Studium deutschlandweit sehr breit gestreut ist. Es gibt Modelle, die vom ersten Tag an die Kombination von Studium und Praxis kennen, und es gibt Modelle, die zunächst einen relativ langen Zeitraum theoretischer Ausbildung vorwegstellen und dann mit Praxissemestern und längeren Praxiseinheiten arbeiten.

Wir stellen uns das so vor: zunächst eine, sagen wir, mindestens dreisemestrige fachliche Unterweisung, also ein Studium, und danach begleitend ein sehr frühzeitiger Einsatz in den Schulen, natürlich unter Aufsicht und mit Begleitung. So etwa muss man sich das vorstellen. Es geht nicht darum, dass die jungen Leute unmittelbar nach der Immatrikulation als Lehrer vor der Klasse stehen. Dahin gehend kann ich Sie beruhigen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Frau Lüddemann hat eine Frage.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Ich habe eine Nachfrage, damit ich das nicht durcheinanderbringe. Es gibt unterschiedliche Modelle. Jeder, zumindest die, die ernsthaft an der Sache interessiert sind, versucht jetzt, Dinge zu entwickeln, mit denen wir diesen Mangel abstellen können. Ist dieses Anwärtermodell, über das Sie gesprochen haben, das Modell, mit dem die Hochschule Anhalt unterwegs ist? Oder ist das etwas anderes?


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Das, was die Hochschule Anhalt entwickelt hat und über das wir noch diskutieren und das wir versuchen, in ein anderes Modell zu inkorporieren, ist so etwas Ähnliches. Aber das, was wir uns jetzt vorstellen, weicht davon ganz erheblich ab.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Eben!)

Ich will das einmal deutlich sagen: Die grundständige Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern findet an unseren beiden Universitäten statt, und zwar zuvörderst an der Universität in Halle, dann jetzt auch erweitert an der Otto-von-Guericke-Universität und dann komplementär durch Hinzuziehung von Hochschulen für angewandte Wissenschaften, aber nicht dadurch, dass wir etwas gänzlich Neues als dritten Standort aufbauen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Damit ist die Regierungsbefragung beendet und der Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen.

Bevor ich zu dem Tagesordnungspunkt 2 komme, möchte ich Ihnen eine kurze Information geben: Unser Wirtschaftsminister hat heute noch eine außerplanmäßige Wirtschaftsministerkonferenz. Er wird in der Zeit von ungefähr 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr nicht an der Landtagssitzung teilnehmen können. Ansonsten ist er ein aufmerksamer Zuhörer.