Daniel Wald (AfD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Abgeordnete! Es steht außer Frage, dass eine dringende arbeitsmarktpolitische Handlungsnotwendigkeit im Bereich der Pflege besteht. Nach wie vor ist der Bedarf an Pflegehelfern, aber auch an Pflegefachkräften in Sachsen-Anhalt immens. Gerade im Hinblick auf den avisierten Aufbau multiprofessioneller Pflegeteams wird sich dieser Notstand in den nächsten Jahren noch verstärken.

Die Einrichtungen, sowohl die stationären als auch die teilstationären, benötigen aufgrund des demografischen Wandels in Zukunft mehr Personal.

(Zuruf von der AfD: Stimmt!)

Der aktuell gültige Stellenschlüssel reicht in diesem Zusammenhang bei Weitem nicht mehr aus. In Zahlen heißt das: Bei den Pflegefachkräften liegt der Personalmehrbedarf bei 3,5 %, bei den Pflegeassistenzkräften sogar bei 69 %. Es fehlen vor allem qualifizierte Pflegehelfer bzw. Assistenzkräfte aus den branchenüblichen ein- bis zweijährigen Ausbildungen. 

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung wird die Wichtigkeit der Gesundheitsversorgung und der hiermit verbundenen Nachwuchsgewinnung ausdrücklich beschrieben. Ich zitiere: 

„Die Sicherung des Personalbedarfs im Gesundheitswesen hat für uns oberste Priorität. Ohne ausreichendes Personal in den unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsversorgung kann - trotz aller Innovationen im technischen Bereich - keine gute Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung gewährleistet werden.“ 

Was heißt das? - Die Landesregierung streicht klangheimlich gleich drei Maßnahmen aus dem Sondervermögen. Betroffen ist ausgerechnet das Programm zur Ausbildungsvergütung für Pflegehelfer. Anstatt in den Nachwuchs zu investieren, wird das Geld für die Schuldentilgung genutzt. Ich frage Sie allen Ernstes: Wo bleibt hier die Wertschätzung für diese Berufsgruppe?

(Beifall bei der AfD)

Die 18,6 Millionen €, die für den Zeitraum von drei Jahren gedacht waren, sollten ursprünglich die Zeit überbrücken, bis die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Vergütung auf der Bundesebene vorliegen. 

(Unruhe)

Noch im November kam die Aussage, das Geld sei noch nicht geflossen, da sich die Landesregierung nicht auf einen Gesetzentwurf einigen konnte. Ich wage zu behaupten, man wusste bereits zu diesem Zeitpunkt, dass man die Ausbildungsvergütung für Pflegehelfer nicht zahlen würde. Das ist ein unehrenhafter Wortbruch, der dem Nachwuchs in der Pflege zeigt, was man von der Landesregierung halten kann.

(Unruhe)

Dem von der LINKEN vorgebrachten Lösungsansatz, nun schnell einen Gesetzentwurf aus dem Ärmel zu schütteln, halten wir allerdings für zu kurz gegriffen. Und: Ja, es braucht eine gesetzliche Neuaufstellung im Bereich der Pflegeausbildung. Ein finanzielles Trostpflaster ist aber zu wenig. Wir fordern fundamentale Änderungen und bedarfsorientierte Ansätze gerade bei der Ausbildung in den Seniorenheimen. Aus diesem Grund lehnen wir den eingebrachten Antrag ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Unruhe)