Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dass ein arbeitsmarktmachtpolitischer Handlungsbedarf in der Pflegehelferinnenausbildung existiert, wurde nicht erst durch die Coronapandemie deutlich. In Sachsen-Anhalt beschloss der Landtag am 31. Januar 2019, die Landesregierung zu bitten, alle notwendigen Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit für Erzieher- und Gesundheitsberufe vorzubereiten, damit diese beginnend wohlgemerkt zum Schuljahr 2020/2021 in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden können.

Ich habe diesen Landtagsbeschluss sehr begrüßt und traf in meinem Haus - nicht alles ist nur in meinem Haus ressortiert - für die Schulen in freier Trägerschaft, die noch Schulgeld verlangen, ausreichend Haushaltsvorsorge. Somit wird seit 2019 die Finanzierung der Schulgeldfreiheit in der Ausbildung der Altenpflegehilfe und der Altenpflege durch das Sozialministerium übernommen und damit durch den Landeshaushalt.

(Beifall bei der SPD) 

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch auf der Bundesebene gibt es seit dem Jahr 2021 intensivierte Bestrebungen, die Ausbildungskapazitäten für die Pflegehilfe- oder die Pflegeassistenz-ausbildung deutlich zu steigern. Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf der Bundesebene für die 20. Legislaturperiode sieht dafür die Schaffung eines bundeseinheitlichen Berufegesetzes für die Pflegeassistenzausbildung vor. Es erfolgten bereits erste Abstimmung zwischen den zuständigen Bundes- und Landesministerien. Hierbei wurde aber deutlich, dass die bisherige Ausgestaltung der Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung in den Ländern auf sehr unterschiedlichen Strukturen basiert und die Voraussetzung für bundeseinheitliche Regelungen bislang nicht abschließend rechtssicher geklärt werden konnten. 

Noch einmal für die antragsstellende Fraktion: Aufgrund dessen beabsichtigt der Bund, nun mittels eines Rechtsgutachtens klären zu lassen, inwieweit verfassungsrechtliche Bedenken einer bundesrechtlichen Regelung im Wege stehen. Bei der Einrichtung des Corona-Sondervermögens ist die Landesregierung davon ausgegangen, dass die Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mittelfristig durch den Bund geregelt wird. Im Vorgriff auf eine solche Bundesregelung sollte übergangsweise eine Finanzierung der Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer aus dem Corona-Sondervermögen beginnend ab dem 1. August 2023 erfolgen.

Im Moment kann allerdings nicht eingeschätzt werden     Es hat sich erst im Dezember ergeben, dass es sich dabei um meine Übergangsfinanzierung handelt. Eine Dauerfinanzierung können wir nicht aus dem Corona-Sondervermögen vornehmen. Daher hat das Finanzministerium, auch weil der Gesetzentwurf bereits fertig war, gesagt, es könne nicht aus dem Corona-Sondervermögen finanziert werden.

(Zuruf von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)

Ich halte aber die Gewährung einer Ausbildungsvergütung für die Pflegehelferinnen und Pflegehelfer für dringend und zwingend notwendig. 

(Beifall bei der SPD) 

Deswegen werden wir insbesondere alles dafür tun, dass die Attraktivität dieser Ausbildung erhöht wird und dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt wird. Wir müssen jetzt innerhalb der Regierungsfraktionen schauen, ob es möglich ist, den Termin 1. August 2023 noch zu halten. Das würde aber bedeuten, wir müssten das im Jahr 2024 im Vorgriff aus dem Landeshaushalt stemmen. Das ist der Unterschied zu dem, was hier vorhin vorgetragen wurde.

Wir haben keinen Gesetzentwurf verpennt. Wir haben sogar schon die Richtlinien dafür fertig, damit das aus dem Bildungsministerium und aus unserem Ministerium auf den Weg gebracht werden kann. Es ist nämlich eine gemeinsame Gesetzesinitiative, weil auch im Schulgesetz Änderungen herbeigeführt werden müssen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Damit treten wir in die Debatte ein. Die erste Debattenrednerin wird Frau Dr. Schneider für die     

(Zurufe)

- Ach, Herr Gebhardt, Entschuldigung! Ich hatte es mir aufgeschrieben.

(Zuruf)

- Entschuldigung! - Frau Grimm-Benne, ich darf noch nicht „Vielen Dank!“ zu Ihnen sagen, sondern ich bitte Sie wieder zum Pult. - Herr Gebhardt hat das Wort.


Stefan Gebhardt (DIE LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe wirklich eine Sache nicht verstanden - vielleicht können Sie es noch einmal kurz erklären  , und zwar wieso eine Übergangsfinanzierung - egal für wie lange - ab dem Jahr 2023, die angedacht war, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, aber ab dem Jahr 2024 möglich ist, zumal noch nicht klar ist, ab wann der Bund in eine Dauerfinanzierung eintritt. Ich habe noch nicht verstanden, warum es nach dem einen möglich ist, nach dem anderen aber nicht, obwohl es für das Jahr 2023 zugesagt war.

Meine eigentliche Frage ist aber die: Frau Anger hat in Ihrem Redebeitrag den Finanzminister zweimal zitiert. Der Finanzminister - das ist auf „MDR Online“ nachlesbar - hat den Fachministern wörtlich „Untätigkeit“ vorgeworfen. Er hat gesagt: „Das geht mir alles zu langsam.“ 

Was sagen Sie zu der Kritik des Finanzministers an der Stelle? Sie sind ja die angesprochene Fachministerin. Die Kritik kam an der Stelle nicht von uns, sondern war einfach nur ein Zitat von Ihrem Kabinettskollegen.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herr Minister Richter hat den Abfluss aus dem Corona-Sondervermögen angemahnt, weil bisher - außer im Wesentlichen der Zuwendung an die beiden Universitätsklinika - aus dem Corona-Sondervermögen von den einzelnen Häusern - davon war ich nicht allein betroffen - zu wenig abgerufen worden ist. Er hat darauf gedrungen, dass wir das endlich zum Abfluss bringen sollten; denn das Corona-Sondervermögen ist schon ein Jahr eingerichtet gewesen. Wenn Sie sich erinnern können, habe ich vor Weihnachten noch „Ja“ gesagt. Aber die meisten Richtlinien über die Ausreichung der hohen Millionenbeträge, die in den Häusern abgestimmt werden müssen, sind erst im Dezember verabschiedet und veröffentlicht worden, sodass wir im Jahr 2023 alle Maßnahmen aus dem Corona-Sondervermögen beginnen lassen konnten. 

Hinsichtlich eines Gesetzentwurfes war die Regelung, dass wir das im Kabinett hätten beschließen müssen, damit wir das tatsächlich machen können. Nun können wir aber nicht Maßnahmen     Ich sage es Ihnen noch einmal: Das Corona-Sondervermögen ist aufgebaut worden, um für die Pandemieresilienz zu sorgen. Wir haben sehr gut begründet gesagt: Wir müssen vorübergehend selbst in die Pflegeausbildung gehen, damit wir tatsächlich, wenn neue Pandemien eintreten, vorübergehend in diese Ausbildung eingreifen. Das Corona-Sondervermögen verbietet es aber, Daueraufgaben, die man eigentlich aus dem Landeshaushalt stemmen müsste, hierüber zu finanzieren. Das ist die Begründung dafür gewesen, dass wir das aus dem Corona-Sondervermögen nicht machen konnten. 

Jetzt sind wir in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 und mittelbar auch schon in der mittelfristigen Finanzplanung für 2024 und die Jahre danach. Es ist jetzt am Parlament, zu entscheiden, ob wir diese Mittel, die wir sonst aus dem Corona-Sondervermögen gehabt haben, aus dem Landeshaushalt nehmen, um - wie richtigerweise gesagt wird - diese Pflegehelferausbildung sowohl schulgeldfrei zu stellen, als auch Ausbildungsvergütung zu gewähren.