Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sie sprechen hier ein ernstes Thema an hinsichtlich der Frage, wie wir das Versprechen einlösen, dass wegen der gestiegenen Energiekosten niemand seine Wohnung verliert und dass niemand deswegen Schulden anhäuft. Das haben wir versprochen, das hat der Bund versprochen und er hat hinsichtlich der gestiegenen Energiepreise eine Vielzahl unterstützender Maßnahmen umgesetzt und weitere in Aussicht gestellt. Ich möchte bspw. die einmalige Energiepreispauschale, den Einmalbonus in Höhe von 100 € für Familien mit Kindern, den Heizkostenzuschuss für Haushalte im Wohngeldbezug oder den einmaligen pauschalen Zuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe bzw. Ausbildungsgeld nennen.

Man muss aber dazu sagen, dass die Antragstellung im Augenblick sehr lange dauert. In der Zwischenzeit passieren eben auch Dinge. Deswegen bin ich auch dem neuen Verbraucherschutzministerium sehr dankbar dafür, dass wir Verbraucherinnen und Verbrauchern hinreichende Möglichkeiten zur Abwendung von Versorgungsunterbrechungen eröffnen und ihnen mit Beratungsangeboten zur Seite stehen können. Wir können im Augenblick nur die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt anbieten, die vom Land gefördert wird. Diese bietet Hilfestellung zum Thema Energiesparen an, zu der Frage, wie man damit umgeht. Das gesamte Beratungsangebot ist insbesondere für einkommensschwache Haushalte mit einem entsprechenden Nachweis kostenlos. Das erwähne ich, weil Sie vorhin davon gesprochen haben, dass die Betroffenen eine gewisse Scham haben. Sie können aber auch dorthin gehen und sich erkundigen, wie sie es machen können.

(Zuruf von Kerstin Eisenreich, DIE LINKE)

In Umsetzung des EU-Rechts wurden im November 2021 die Grundversorgungsverordnungen für Strom und Gas angepasst. So wurden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlich gestärkt. Es geht darum, dass die Jobcenter und die Sozialämter dazu angehalten sind, die Heizkosten nicht nur als Pauschale zu übernehmen, sondern die tatsächlichen Kosten in Ansatz zu bringen und dabei zu helfen, diese zu erstatten. Die Grundversorgungsverordnungen ziehen zudem Hürden zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ein, bevor es in letzter Konsequenz zu Stromsperren kommen kann. Darüber hinaus ist eine Sperrung nicht zulässig, wenn sie unverhältnismäßig ist. Auch das soll einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, dass es nicht zu Energiesperren kommt.

Wir haben letztens im Kabinett darüber gesprochen, dass auch diejenigen Empfänger von Unterstützungsleistungen, die nicht mit dem herkömmlichen Gas und Strom heizen, sondern mit Briketts, Pellets oder anderen Dingen, schnell in den Genuss dieser 2 000 € kommen sollten, damit sie nicht in die von Ihnen beschriebene Not geraten. Wir haben unsere Überlegungen zu dem Härtefallfonds noch nicht abgeschlossen. Wir müssen schauen, dass wir in die Lücken hineingehen, die der Bund lässt. Wenn es sich bei diesen Fällen wirklich so verhält, müssen wir im Kabinett noch einmal darüber beraten, wie wir landesweit helfen können, damit es dazu nicht kommt. Aber um individuelle Hilfestellung geben zu können, brauchen wir in erster Linie auch die Kommunen und die Stadtwerke, all diejenigen, die sich darum kümmern.