Katrin Gensecke (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die meisten Männer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sie ganz allein über ihren Körper bestimmen können. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, aber für viele Frauen ist es das genau in einer Frage nicht, nämlich bei der Entscheidung einer Frau, ob sie schwanger wird, eine Schwangerschaft austrägt oder beendet. Das soll ihr auch allein überlassen sein; 

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

denn Verbote in der Frauengesundheit sind kontraproduktiv, und letztendlich sollte es immer im Ermessen derjenigen liegen, deren Körper und Leben betroffen sind. Hierüber eine Entscheidung zu treffen, ist für die Frau ein hochsensibles, ein sehr schwieriges und immer überlegtes Thema und keine Frau wird sorglos entscheiden. Ein legaler und sicherer Zugang zum Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht von Frauen. 

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Daher ist es immer noch - Kollege Pott hat es angesprochen - ein großer gesellschaftspolitischer Meilenstein, dass im letzten Jahr der § 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Die Ampel hat damit ein Relikt aus einer sehr dunklen Zeit unserer Geschichte, aus der Nazizeit, endlich gestrichen, und das ist ein wichtiger Schritt. 

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Künftig können Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen, und Frauen haben freien Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für Frauen, die ungewollt schwanger sind, wichtig, um eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Sziborra-Seidlitz ist aber zu entnehmen - das haben wir schon gehört -, dass die Anzahl der Kliniken und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, seit Jahren sinkt. Derzeit sind es nur einige Praxen, die diesen Eingriff vornehmen, und hier tut sich möglicherweise eine Lücke auf.

Im Medizinstudium und in der späteren Facharztausbildung ist der Abbruch im Curriculum zwar fest verankert, aber oft nur auf den theoretischen, rechtlichen und ethischen Fragestellungen. Im Land gibt es derzeit nur drei Weiterbildungsstätten, die Arten und Techniken eines Schwangerschaftsabbruchs zu vermitteln. Da es nicht möglich ist, die praktische Durchführung von Abbrüchen in die ärztliche Weiterbildung aufzunehmen, kann dies nur erlernt werden, wenn sich Ärztinnen und Ärzte selbst aktiv darum bemühen. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung zu allen eine Schwangerschaft betreffenden Fragen in den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. 

Im Land übernehmen 40 Beratungsstellen mit 55 Beratungsfachkräften in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufklärung zu Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches, aber auch die Bratung zu physischen und psychischen Folgen eines Abbruches und den damit verbundenen Risiken. 

Ich glaube, dass man an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen dieser Beratungsstellen im Land auch einmal ganz herzlich Danke sagen sollte.

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen - das hat die Debatte schon gezeigt  , das ist ein hochsensibles Thema, und es gibt einiges zu besprechen: Es geht um Informationen, den Zugang, aber auch die mögliche sexuelle Aufklärung.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Gensecke, ja, aber nicht mehr hier. 


Katrin Gensecke (SPD): 

Gut. Dann bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und wir werden diesen Antrag im Sozialausschuss weiter beraten.

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD: Oh nein!)