Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag möchte Folgendes erreichen:

Erstens. Aus der Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1996 soll der § 1 Abs. 1 Nr. 2d gestrichen und damit die verwilderte Haustaube nicht mehr als tierischer Schädling eingestuft werden.

Zweitens. Die Kommunen sollen für die tierschutzrechtlichen Aspekte bei den Stadttauben sensibilisiert und mit Informationen unterstützt werden.

Welche Lage finden wir vor? - In unserem Bundesland stuft die aktuell gültige Schädlingsbekämpfungsverordnung aus dem Jahr 1996 Tauben generell als Schädlinge ein. Die Ministerin hat auf die veränderte bundesgesetzliche Grundlage und die Konflikte mit dem Tierschutzgesetz hingewiesen und hat angekündigt, die Verordnung zu nivellieren. Auch die seither ergangene Rechtsprechung muss berücksichtigt werden.

Ich begrüße die Ankündigung von Petra Grimm-Benne auch deswegen, weil sich meine Partei in ihrem Landtagswahlprogramm für eine Veränderung der Verordnung ausgesprochen hat. Wir werden den Novellierungsprozess in den Ausschüssen begleiten. Auch die geltende Verordnung schließt übrigens die im Antrag genannten Taubenschläge oder Taubenhäuser nicht automatisch aus.

Halle - wieder einmal Halle! - macht vor, dass es geht. Das Taubenhaus auf dem Dach des Hauptbahnhofs Halle (Saale) ist ein gemeinsames Projekt des Tierschutzes Halle e. V. und der Deutsche Bahn AG. Nachdem andere Maßnahmen keinen Erfolg hatten, versucht die Deutsche Bahn den ansässigen Taubenschwarm an einem Ort zu binden - außerhalb der Bahnhofshalle und weg vom Vorplatz - und dort Einfluss auf seine Population zu nehmen. Wir sehen also: Es geht. Die Wirksamkeit ist noch umstritten und braucht noch Evaluierung.

Erwähnen möchte ich unbedingt noch das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems bei Greifswald. Es ist ein Kollaborationszentrum der Weltgesundheitsorganisation WHO für Zoonosen, also Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen und umgekehrt übertragen werden.

Unter den insgesamt 25 WHO-Kollaborationszentren in Deutschland ist das FLI übrigens ein seltenes Juwel; denn es ist bisher das einzige Kollaborationszentrum der Weltgesundheitsorganisation in einem der neuen Bundesländer. Glückwunsch, Mecklenburg-Vorpommern! Auch diese Expertise können und sollten wir nutzen.

Wir bitten um die Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Umweltausschuss und in den Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)