Guido Kosmehl (FDP):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! - Mein geschätzter Kollege Erben hat bereits gesagt, wie wir mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung umgehen wollen. Ich kann Ihnen, Frau Buchheim, versichern: Natürlich werden wir in den Beratungen im Innenausschuss auch eine Anhörung durchführen. Das muss sich selbstverständlich ergeben; denn wir wollen uns nicht nur auf die Ergebnisse der Gespräche in Vorbereitung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zurückziehen, sondern wir wollen ebenfalls mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Betroffenen reden.

Ich will an dieser Stelle bereits auf einen Punkt hinweisen - Rüdiger Erben hat gesagt, es gibt viele Detailregelungen  , über den wir vielleicht auch im Parlament reden sollten. Das betrifft die Änderung in § 5 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes. Darin wurde eine Vorkehrung getroffen. Sie alle, die sich auch mit Politik außerhalb von Sachsen-Anhalt beschäftigen, wissen, dass wir beim Wahlrecht auf europäischer Ebene wahrscheinlich eine Änderung bekommen werden. Dort gibt es die Diskussion: Wir legen   e i n e n   Wahltag fest, nicht wie bisher vier Tage. Wir konnten den Wahltag bisher immer auf einen Sonntag legen. Es kann sein, dass man - so wird es im Europäischen Parlament diskutiert - den 9. Mai festlegen möchte, den Europatag. Das wäre im Jahr 2024 ein Donnerstag, ein gesetzlicher Feiertag, nämlich Christi Himmelfahrt. Das würde den Gesetzestext tatsächlich treffen.

Wenn wir die Europawahl und die Kommunalwahl ernst nehmen - ich finde es gut, dass wir das zusammen durchführen  , dann müssen wir bedenken, dass es schwierig ist, unsere Bürgerinnen und Bürgern an einem Donnerstag zu den Wahlurnen zu bekommen. In dem Fall würde ich gern auch im laufenden Prozess schauen, ob wir Informationen bekommen, wie das Europäische Parlament das einschätzen wird, ob es tatsächlich weg von einem Sonntag, hin zu einem Donnerstag oder Freitag gehen wird. Denn das wäre für das Wählen in Deutschland und in Sachsen-Anhalt ein Novum. Deshalb würde ich schon gern das Augenmerk darauf richten.

Ansonsten stimmen wir einer Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in den Innenausschuss zu. Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion lehnen wir ab.

(Zustimmung bei der FDP)