Rüdiger Erben (SPD):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat soeben einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften eingebracht, der viele Details regelt, bei den Detailregelungen aber auch Entbürokratisierungen und Vereinfachungen vornimmt. Samt und sonders sind es Vorschläge aus der kommunalen Praxis, die nach meinem Überblick am Ende auch so Gesetz werden sollten und die sich in der kommunalen Praxis als tauglich erweisen werden. Ich beantrage eine Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport, damit dort über den Gesetzentwurf beraten werden kann.

(Beifall bei der SPD - Ulrich Siegmund, AfD: Waren Sie jetzt dafür, oder was?)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Erben. - Als nächste Rednerin kommt Frau Buchheim für die Fraktion DIE LINKE nach vorn. - Frau Buchheim, bitte.


Christina Buchheim (DIE LINKE):

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits vorgetragen, soll rechtzeitig vor den anstehenden Kommunalwahlen eine Fortentwicklung und Optimierung der gesetzlichen Vorschriften erfolgen und damit eine bessere praktische Umsetzung ermöglicht werden.

Soweit gesetzgeberische Klarstellungen und allgemeine Rechtsanpassungen erfolgen, können wir diese grundsätzlich mittragen. So halten wir es für grundsätzlich richtig, Fristen und Termine für Direktwahlen zu entzerren und damit den Prozess der gesamten Wahlorganisation in den Kommunen zu erleichtern. Ob die angestrebten Fristen zu kurz oder zu lang bemessen sind, sollte an den Erfahrungswerten aus der kommunalen Praxis gemessen werden. Deshalb beantragen wir bereits jetzt eine mündliche Anhörung.

Kritisch sehen wir, dass Wahlberechtigte unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Überprüfung der Richtigkeit oder der Vollständigkeit der Daten von anderen Wahlberechtigten haben sollen. Woraus leitet die Landesregierung eine entsprechende Notwendigkeit ab? Auch der Städte- und Gemeindebund hat diesbezüglich bereits eine ausdrückliche Normierung einer schriftlichen Glaubhaftmachung bzw. eines Vortrages zur Niederschrift gefordert. Hierzu sehen wir noch Beratungsbedarf.

Auch im Hinblick auf die ersatzlose Streichung der Regelung über die Verbindung von Wahlvorschlägen sehen wir Beratungsbedarf bezüglich der seitens der Landesregierung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken. Soweit nach dem Gesetzentwurf der fixe Zeitpunkt zur öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen wegfallen soll, plädieren wir weiterhin für eine feste Fristsetzung.

All diese Fragen sollen im Rahmen einer mündlichen Anhörung ausführlich erörtert werden. Einer Überweisung des Gesetzentwurfs stimmen wir zu.

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trifft auf unsere Zustimmung. Wir selbst waren diesbezüglich in der siebenten Wahlperiode parlamentarisch aktiv. Allerdings hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine entsprechende Gesetzesänderung damals abgelehnt.

(Guido Kosmehl, FDP: Aha!)

Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion verfolgt weiterhin deren Kritik an der Briefwahl. Er greift ihren alten Antrag aus der Drs. 8/221 erneut auf. Von daher verweise ich auf meinen damaligen Redebeitrag, an dem sich inhaltlich nichts geändert hat. Wir lehnen diese Initiative erneut ab. - Vielen Dank.