Tagesordnungspunkt 16

Erste Beratung

a)    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Kommunalverfassungsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2072

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2163

b)    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/2127


Einbringen wird den Gesetzentwurf der Landesregierung die Ministerin Frau Dr. Zieschang. Den Gesetzentwurf zu Punkt b) wird danach Herr Lizureck einbringen. - Frau Dr. Zieschang, Sie haben das Wort.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Auswertung der letzten Kommunalwahlen im Jahr 2019 hat einen punktuellen Änderungsbedarf beim Kommunalwahlrecht ergeben. Daher soll mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf das Kommunalwahlgesetz auf der Grundlage der Erfahrungen der kommunalen Praxis optimiert werden.

Dies erfolgt in Vorbereitung der nächsten allgemeinen, also landesweiten, Kommunalwahlen im Mai und Juni des nächsten Jahres. Hierfür sind Änderungsvorschläge in enger Abstimmung mit Kreiswahlleitern erarbeitet worden. Auch die kommunalen Spitzenverbände und der Landesbehindertenbeauftragte wurden einbezogen. Inhaltlich wird mit dem Gesetzentwurf an dem bestehenden Kommunalwahlsystem festgehalten. Dieses ist hat sich bewährt.

Ein wesentlicher Teil der Änderungen besteht darin, den Anwendungsbereich der geltenden Regelungen zu erweitern. Zudem werden bestehende Normen präzisiert bzw. sprachlich und gesetzlich klargestellt. Dies dient der Verbesserung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen und der Anpassung an wahlpraktische Bedürfnisse. Verschiedene Änderungen sollen zudem dazu beitragen, dass Wahlverfahren einfacher und effizienter gestaltet werden.

Hierunter fällt z. B., dass das bisherige Verfahren zur Feststellung der Parteieigenschaft vereinfacht werden soll. Wahlanzeigen sollen künftig nur noch erforderlich sein, wenn Parteien weder zur letzten Landtagswahl noch zur letzten Bundestagswahl angetreten sind. Damit entfällt die bisherige Doppelprüfung binnen einer Wahlperiode bei Parteien, die zwar zur Wahl angetreten, aber nicht im Landtag oder im Bundestag vertreten sind. Zudem wird klargestellt, dass bei Stichwahlen ein erneutes Zulassungsverfahren für die beiden verbleibenden Bewerber der Stichwahl nicht erforderlich ist, da diese bereits für die Hauptwahl zugelassen waren.

Bei Direktwahlen werden die Stichtage vorverlegt und an die Fristen für Vertretungswahlen angeglichen. Aufgrund der Entzerrung der bisherigen Terminketten sollen Bewerberinnen und Bewerbern nicht nur mehr Zeit gewährt werden, um die nötigen Unterlagen einzureichen oder notwendige Unterstützungsunterschriften zu sammeln; auch die Organisatoren der Kommunalwahlen sollen so mehr Zeit bekommen, um die Stimmzettel zu drucken und die Ausübung der Briefwahlen vorzubereiten. Damit wird auch darauf reagiert, dass der Anteil der Briefwähler zurückliegend gestiegen ist.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Um eine fristgemäße Wahlvorbereitung der im Jahr 2024 landesweit stattfindenden Kommunalwahlen zu gewährleisten, bitte ich darum, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Ausschussberatung zu überweisen. - Vielen Dank.