Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften aufgrund der Änderung der Zivilprozessordnung und weiterer Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1567

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/2130

(Erste Beratung in der 25. Sitzung des Landtages am 07.09.2022)


Bericht erstatten wird dem Landtag der Abg. Herr Borgwardt. - Herr Borgwardt, bitte schön.

(Guido Kosmehl, FDP: Oh!)


Siegfried Borgwardt (Berichterstatter):

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften aufgrund der Änderung der Zivilprozessordnung und weiterer Vorschriften wurde hier im Hohen Haus in der 25. Sitzung am 7. September 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz beteiligt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen im Interesse der Rechtsvereinheitlichung zwischenzeitliche Änderungen der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung nachvollzogen werden, soweit sie auf die Verwaltungsvollstreckung übertragbar erscheinen. Ferner sollen auch im Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt aktuelle Rechtsentwicklungen nachvollzogen werden.

Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport verständigte sich in der 13. Sitzung am 22. September 2022 zu dem beabsichtigten Beratungsverfahren und bat um Übersendung der Stellungnahmen aus den Anhörungsverfahren der Landesregierung.

Im Vorfeld der nächsten Ausschussberatung zu diesem Gesetzentwurf, welche im Rahmen der 15. Sitzung am 1. Dezember 2022 erfolgte, vereinbarten die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen, die kommunalen Spitzenverbände einzuladen, um ihnen die nach § 86a der Geschäftsordnung vorgesehene Beteiligung zu ermöglichen.

Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss die erbetenen Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren der Landesregierung, eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor.

In der Sitzung bekräftigte die Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände die bereits zuvor abgegebene schriftliche Stellungnahme. Demnach würden die geplanten Änderungen mit einer Ausnahme begrüßt werden. Die Ausnahme bezog sich auf § 22b des Verwaltungsverfahrensgesetzes, das darin geregelte abgestufte Verfahren und die damit angenommene Verlangsamung des Vollstreckungsverfahrens.

Die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP begründeten Ihren Änderungsantrag und die damit verbundene Anpassung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit einer Anregung aus der kommunalen Ebene und wollen damit Problemen bei der Kostenumlegung nach erfolgten Ersatzvornahmen begegnen.

Für das folgende Abstimmungsverfahren machte sich der Ausschuss die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen. Der zuvor beschriebene Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen wurde mit 10 : 0 : 3 Stimmen angenommen. Abschließend wurde die vorläufige Beschlussempfehlung ebenfalls mit 10 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet und dem mitberatenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz die Annahme des entsprechend geänderten Gesetzentwurfes empfohlen.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz behandelte den Gesetzentwurf in der 13. Sitzung am 11. Januar 2023 und schloss sich mit 7 : 0 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.

Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 16. Sitzung am 12. Januar dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf und bestätigte seine vorläufige Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 3 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz wurde die Ihnen in der Drs. 8/2130 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.

Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)