Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1566

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/2129

(Erste Beratung in der 25. Sitzung des Landtages am 07.09.2022)


Aus dem Ausschuss wird der Abg. Herr Matthias Büttner, Staßfurt, berichten.

(Zuruf von der AfD: Nicht da! - Weiterer Zuruf von der AfD: Nicht anwesend! - Weiterer Zuruf: Das kann doch nicht sein!)

- Nicht anwesend. Einer muss aber berichten.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das ist nicht das erste Mal! - Weiterer Zuruf: Haben wir die Berichterstattung da? - Weitere Zurufe)

- Es wird der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Tobias Krull berichten. - Herr Krull, bitte schön.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)


Tobias Krull (Berichterstatter):

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der Drs. 8/1566 wurde von der Landesregierung in der 25. Sitzung des Landtages am 7. September 2022 eingebracht und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales beteiligt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Anpassungen der Anforderungen an das Nutzerkonto und entsprechender datenschutzrechtlicher Bestimmungen an das geänderte Onlinezugangsgesetz, OZG, erfolgen.

Ferner sollen weitere Möglichkeiten zur Eröffnung eines zusätzlichen sicheren elektronischen Zugangs durch Stellen der Landesverwaltung geschaffen werden. Außerdem soll die Umsetzungsfrist verlängert werden. Erstmals befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 13. Sitzung am 22. September 2022 mit dem Gesetzentwurf. Der Ausschuss bat die Landesregierung, ihm im Rahmen der von der Landesregierung durchgeführten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen zu übermitteln.

In Vorbereitung auf die nächste Ausschussberatung zu diesem Gesetzentwurf verständigten sich die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen darauf, den Städte- und Gemeindebund sowie den Landkreistag Sachsen-Anhalt einzuladen, um ihnen die vorgesehene Beteiligung gemäß § 86a der Geschäftsordnung des Landtages zu ermöglichen. Diese Beratung fand in der 15. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 1. Dezember 2022 statt. Neben den von der Landesregierung erbetenen Stellungnahmen lagen dem Ausschuss die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie eine gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vor.

In der Sitzung erachtete der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die durch den Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen als sinnvoll. Er warb jedoch erneut dafür, die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen und die Regelung des § 3 Abs. 4 des E-Government-Gesetzes mit finanziellen Mitteln zu untersetzen.

Nach dem Abschluss der Beratung verabschiedete der Ausschuss für Inneres und Sport unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die vorläufige Beschlussempfehlung mit 10 : 0 : 3 Stimmen und empfahl dem mitberatenden Ausschuss die Annahme des entsprechend geänderten Gesetzentwurfes.

Der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales befasste sich in der 14. Sitzung am 9. Dezember 2022 mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich mit 10 : 0 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Zur abschließenden Ausschussberatung war der Gesetzentwurf Gegenstand der 16. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 12. Januar 2023. In dieser bestätigte der Ausschuss mit 9 : 0 : 3 Stimmen seine vorläufige Beschlussempfehlung ohne weitere Änderung als die Ihnen in der Drs. 8/2129 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Infrastruktur und Digitales bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)