Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Einsetzung einer Enquete-Kommission „Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz und Reformwillen stärken“ wird eines der großen Zukunftsthemen für den demokratischen Meinungsbildungsprozess und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land überfraktionell aufgegriffen. Das ist verdienstvoll.

Verlässliche und faktenbasierte Angebote sind Daseinsberechtigung und zugleich immer wieder einzufordernder Anspruch an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Natürlich hängt die Frage seiner Finanzierung damit zusammen. Sie wird als staatlich angeordnete Abgabe nur dann auf Dauer Bestand haben, wenn für den Einzelnen ein Mehrwert erkennbar ist. Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beruht gleichermaßen auf den Programmen und den äußeren Rahmenbedingungen. Das ist noch nicht allen Rundfunkanstalten bewusst.

Die Länder, insbesondere auch die Landesparlamente, haben die verfassungsrechtliche Aufgabe, die Medienordnung den sich verändernden Bedingungen anzupassen. Das heißt, sie müssen entschlossene Reformen vorantreiben, wenn sie merken, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk an Vertrauen in der Bevölkerung verliert. Ich teile den Befund, wie er im Antrag zum Ausdruck kommt. Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in breiten Teilen der Bevölkerung befindet sich schon lange im Sinkflug und ist durch jüngste Ereignisse beim RBB und bei anderen Sendern dramatisch weiter abgesackt.

Für große und grundlegende Reformschritte braucht es gute Ideen und frische Impulse. Das ist es, was die Enquete-Kommission leisten kann. Es gilt, dafür zu sorgen, dass es auch in der Zukunft öffentlich-rechtliche Angebote in herausragender Qualität gibt, dass sie von vielen gesehen und vor allem auch gern bezahlt werden. Das setzt voraus, dass die Angebote dort aufzufinden sind, wo Nutzerinnen und Nutzer aller Generationen sie nachfragen.

Die Arbeit der Enquete-Kommission   der Abg. Herr Kurze hat es schon gesagt   wird sich mit dem verzahnen, was im Länderkreis von der Rundfunkkommission vor einer Woche im Sinne einer vorerst nur qualifizierten Themensammlung beschlossen wurde. Um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest machen, muss ein nachhaltiger Veränderungsdruck erzeugt werden, auch durch Impulse von externen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen. Wir haben uns deshalb auf einen acht- bis zehnköpfigen Zukunftsrat verständigt, der reformbegleitend der Rundfunkkommission Handlungsempfehlungen geben soll. Einen konkreten Einsetzungsbeschluss wird es Mitte Februar geben.

Wir waren uns auch einig, dass die Verbreitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer digitalen Welt aus inhaltlichen wie aus Kostengründen nur auf einer gemeinsamen technischen Plattform und ohne Verlinkung vorstellbar ist. Teure Parallelentwicklungen werden aufgeschlossen. Übergangsweise wird es natürlich lineare Angebote geben müssen.

Die Reformen sollen dazu beitragen, die Strukturen und die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu optimieren, nicht zuletzt um Beitragsstabilität zu sichern. ARD und ZDF werden, wie ich es schon lange fordere, ihr inhaltliches Profil schärfen müssen, die ARD insbesondere mit mehr Regionalität. Die Grundsätze guter Unternehmensführung sind in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter zu stärken. Für mich heißt das: Die quasi absolutistische Intendantenverfassung ist passé; die Zukunft gehört einem kollegialen Vorstand, wie es das Aktienrecht vorschreibt und in jeder Institution mit Milliardenumsätzen auch sonst üblich ist. Bei der SRG in der Schweiz wurde das bereits umgesetzt.

Außerdem müssen die Leitungs- und Aufsichtsstrukturen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der Gemeinschaftseinrichtungen und der Beteiligungsunternehmen reformiert werden. Vieles, was insoweit historisch gewachsen ist, hat weder mit gesellschaftlicher Kontrolle noch mit Good Governance zu tun. Für die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen sollte der Grundsatz der Subsidiarität gelten, wie wir ihn hier aus den Landeshaushaltsordnungen und den Kommunalverfassungen kennen. Wo anstaltsübergreifend Doppel- oder Mehrfachstrukturen bestehen, müssen diese durch Zusammenarbeit ersetzt werden.

Zu einem transparenteren, effizienteren und sparsameren Wirtschaften sollten zudem gemeinsame und einheitliche Controlling-Linien beitragen. Nicht zuletzt brauchen wir eine wesentlich intensivere Finanzkontrolle durch die KEF und die Landesrechnungshöfe. Hierzu können und sollen auch die im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, der sich in der Ratifikation befindet, auf Druck von Sachsen-Anhalt eingeführten Kennzahlen beitragen.

Betonen möchte ich abschließend, dass die Rundfunkanstalten selbst wesentlich zur Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen können und müssen. Wir erwarten daher weiterhin massive Anstrengungen aller Beteiligten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, den bereits angestoßenen Erneuerungsprozess aktiv voranzutreiben und konstruktiv fortzusetzen. Dazu gehören Bedarfsanmeldungen, die die Erkenntnis berücksichtigen, dass es in den Jahren 2024 und 2025 nach Äußerungen verschiedener Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten keine Beitragserhöhungen geben wird. Aus meiner Sicht wären wir gut beraten, die Beitragsperiode wieder einmal um zwei Jahre zu verlängern, um Erfolge der Reformdebatte bereits einpreisen zu können.

Meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist offen für Impulse aus der Enquete-Kommission und wird deren Arbeit gern unterstützen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei der FDP)