Tagesordnungspunkt 39

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes (Heizkostenzuschussgesetzzuständigkeitsgesetz - HeizkZuschussGZustG)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD, FDP - Drs. 8/1860

Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/1993

(Erste Beratung in der 30. Sitzung des Landtages am 18.11.2022)


Wer hat sich diesen Namen ausgedacht?

(Sandra Hietel-Heuer, CDU, lacht)

Die Berichterstattung erfolgt durch das Mitglied des Landtages Dr. Falko Grube. - Er hat nunmehr das Wort. Bitte sehr.


Dr. Falko Grube (Berichterstatter):

Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sind auch deshalb gut durch die Beratungen gekommen, weil wir darauf verzichtet haben, den Namen des Gesetzentwurfs vorzulesen. Das wäre uns wahrscheinlich ähnlich schlecht gelungen.

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes, eines Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP, hat der Landtag in der 30. Sitzung am 18. November 2022 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Das Ziel des Gesetzes ist die Bestimmung der zuständigen Stellen für die Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes und die Bewilligung des zweiten Heizkostenzuschusses für Wohngeldbeziehende nach dem Wohngeldgesetz, für Auszubildende im Leistungsbezug nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie für Aufstiegsfortbildungsteilnehmende im Leistungsbezug eines Unterhaltsbeitrags nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Bei den betroffenen Leistungsbeziehenden sollen die mit dem starken Anstieg der Energiekosten verbundenen finanziellen Lasten verringert werden. Das Gesetz regelt gleichzeitig Fallpauschalen für die für die Umsetzung zuständigen Stellen.

Mit Schreiben vom 30. November 2022 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Synopse vor, die als Vorlage 1 zur Drs. 8/1860 verteilt wurde. Diese Synopse enthielt die mit den Koalitionsfraktionen abgestimmten Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfes, die alle lediglich rechtsförmlicher Art waren.

In einem schriftlichen Anhörungsverfahren wurden der Landkreistag Sachsen-Anhalt, der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt sowie die Studentenwerke Magdeburg und Halle gebeten, sich zu diesem Gesetzentwurf zu äußern. Das haben sie getan und schriftliche Stellungnahmen eingereicht.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales hat in der 13. Sitzung, einer Sondersitzung, am 2. Dezember 2022 über diesen Gesetzentwurf beraten. Der Ausschuss hat sich darauf verständigt, die in der Synopse des GBD dargestellten Änderungsempfehlungen zur Beschlussvorlage zu erheben. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mit 9 : 0 : 3 Stimmen beschlossen und der so geänderte Gesetzentwurf als vorläufige Beschlussempfehlung weitergeleitet.

Am 8. Dezember 2022 schloss sich der mitberatende Finanzausschuss der vorläufigen Beschlussempfehlung an und am 9. Dezember 2022 hat der Ausschusses für Infrastruktur und Digitales die Ihnen vorliegende Fassung beschlossen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete einstimmig die Ihnen in der Drs. 8/1993 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Zustimmung.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal herzlichen Dank den Kolleginnen und Kollegen sowohl im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales als auch im Ausschuss für Finanzen für die sehr zügige Beratung sagen. Es ist nicht sonderlich üblich, selbst bei so klaren Regelungsgegenständen, eine Woche für eine Gesetzesberatung zu brauchen. Ein herzlicher Dank geht auch an den GBD. Die Synopse kam sehr schnell und hat uns in die Lage versetzt, tatsächlich zu diesem Ergebnis zu kommen.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)