Tagesordnungspunkt 25

Zweite Beratung

a)    Ausbau Erneuerbarer Energien beschleunigen als Jobmotor für Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/145

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/1971

(Erste Beratung in der 3. Sitzung des Landtages am 17.09.2021)

b)    Kein vorzeitiger Ausstieg - Kohlestandort Sachsen-Anhalt langfristig erhalten

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/441

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/1972

(Erste Beratung in der 9. Sitzung des Landtages am 15.12.2021)


Zur Berichterstattung bitte ich Frau Tarricone nach vorn.


Kathrin Tarricone (Berichterstatterin):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksachennummer 8/145 in seiner 3. Sitzung am 17. September 2021 zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen. Zur Mitberatung wurden die Ausschüsse für Infrastruktur und Digitales sowie für Wirtschaft und Tourismus beteiligt.

Die antragstellende Fraktion fordert in ihrem Antrag unter anderem die Landesregierung auf, die landesweiten Ausbauziele der erneuerbaren Energien so auszurichten, dass Sachsen-Anhalt bis spätestens zum Jahr 2035 klimaneutral wirtschaften kann. Es sollen eine verbindliche Solarpflicht für Neubauten und für Dachsanierungen eingeführt sowie durch Änderung des Landesentwicklungsgesetzes mindestens 2 % der Landfläche als Windvorranggebiete ausgezeichnet werden.

Eine Fördersumme in Höhe von mindestens 1 Million € jährlich soll im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Speicherförderprogramm bereitgestellt werden. Die Landesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, sich mit einer Bundesratsinitiative unter anderem für die bundesweite Erhöhung der Ausbauziele der erneuerbaren Energien auf 25 GW bis 40 GW pro Jahr sowie für die Umsetzung des 2-Prozent-Flächenziels für Windvorranggebiete einzusetzen.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in seiner 1. Sitzung am 8. Oktober 2021 erstmalig auf die Tagesordnung genommen, um sich zum weiteren Verfahren zu verständigen. Die zweite Ausschussberatung fand mit einer Berichterstattung der Landesregierung in der 3. Sitzung am 5. November 2021 statt. In ihren Ausführungen wies die Landesregierung auf den für das Jahr 2022 vorgesehenen Zukunfts- und Klimaschutzkongress hin, in welchem Diskussionen zu weiteren Maßnahmen in dem Bereich vorgesehen sind.

Daraufhin kam der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt mehrheitlich überein, von einer von der antragstellenden Fraktion vorgeschlagenen Anhörung abzusehen und den Antrag erneut zu beraten, wenn dem Ausschuss die ausführlichen Planungen zu dem Zukunfts- und Klimaschutzkongress vorliegt. Die erneute Beratung wurde für das erste Halbjahr 2022 in Aussicht gestellt.

Die antragstellende Fraktion stellte nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages ein Berichterstattungsverlangen, welches in der Drucksachennummer 8/1115 vom 5. Mai 2022 vorliegt. Dem folgend wurde über den Beratungsstand in der 21. Sitzung des Landtages am 19. Mai 2022 berichtet.

Erneut befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt in der 13. Sitzung am 21. September 2022 mit dem Antrag. Als Tischvorlage lag ein Vorschlag der Koalitionsfraktionen für eine Beschlussempfehlung vor. Diese empfiehlt dem Landtag unter anderem die Feststellung, dass die erneuerbaren Energien ein zentrales Mittel der Erreichung der Klimaschutzziele sowie der Stärkung der Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten darstellen. Die Nutzung lokal und regional vorhandener Potenziale für erneuerbare Energien könne zu einer Wertschöpfung und Arbeitsplatzschaffung führen. Windkraftanlagen sollten weiterhin in dafür ausgewiesenen Vorranggebieten konzentriert werden. Die Landesregierung solle unter anderem entsprechende Regelungen schaffen und sich auch im Bundesrat für eine ambitionierte Energiewende einsetzen, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gewährleistet. Darüber hinaus wird die Bedeutung des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses betont, dessen Vorschläge und Maßnahmen in der Arbeit der Landesregierung Berücksichtigung finden sollen.

Im Ergebnis der Ausschussberatung fand der Beschlussvorschlag eine mehrheitliche Zustimmung und wurde als vorläufige Beschlussempfehlung den mitberatenden Ausschüssen zur Beratung zugeleitet.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus schloss sich in der 13. Sitzung am 7. November 2022 im Wesentlichen der vorläufigen Beschlussempfehlung an, empfahl darüber hinaus jedoch, dass im dritten Quartal Bericht erstattet wird.

In der 12. Sitzung am 11. November 2022 schloss sich der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.

Die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Landtag war sodann für die 15. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 30. November 2022 terminiert. Im Ergebnis dieser Ausschussberatung wurde die Beschlussempfehlung, welche Ihnen in der Drs. 8/1971 vorliegt, erarbeitet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt bitte ich um Ihre Zustimmung zu der genannten Beschlussempfehlung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP)