Tagesordnungspunkt 24

Zweite Beratung

Mehr Entscheidungen vor Ort. Festlegung der Parkgebühren in die Hände der Kommunen legen.

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/295

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/379

Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/1944

(Erste Beratung in der 7. Sitzung des Landtages am 19.11.2021)


Herr Falko Grube steht bereits vorn und startet. - Bitte.


Dr. Falko Grube (Berichterstatter):

Herr Präsident! Hohes Haus! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE wurden in der 7. Sitzung des Landtages am 19. November 2021 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wirtschaft und Tourismus überwiesen.

Inhalt des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es, dass der Landtag feststellen soll, dass   ich zitiere  

„öffentlicher Raum wertvoll und insbesondere in den Innenstädten begrenzt ist. Entsprechend sollte es den Kommunen obliegen, Festlegungen hinsichtlich ihrer Parkraumbewirtschaftung eigenverantwortlich zu treffen. Im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung kann nur vor Ort entschieden werden,“

  so heißt es im Antrag weiter  

„welche Lenkungswirkung durch die Höhe der Parkgebühren erreicht werden soll.“

Die Landesregierung wir entsprechend aufgefordert   ich zitiere weiter  ,

„die Festlegung eines Höchstsatzes für Parkgebühren gemäß Verordnung über Parkgebühren (ParkG VO) aufzuheben und von der Kann-Regelung gemäß § 6a Abs. 6 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung keinen weiteren Gebrauch zu machen sowie den Kommunen die Ermächtigung zur Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften zu übertragen.“

Mit dem Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE, der den Titel „Kommunale Mobilitätswende fördern durch Stärkung des ÖPNV“ trägt, wird die Landesregierung unter anderem aufgefordert, den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs voranzutreiben, um die Mobilität in Sachsen-Anhalt in der Fläche für alle Menschen und als Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu ermöglichen.

Insbesondere zur Unterstützung des ländlichen Raumes, so heißt es in dem Alternativantrag weiter, ist dafür ein Busbeschaffungsprogramm des Landes aufzulegen.

Weiterhin soll durch die Landesregierung eine Gesamtkonzeption zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität im Lande unter Berücksichtigung der Stärkung des ÖPNV erarbeitet werden.

Außerdem ist eine klare Priorisierung des ÖPNV in der Verkehrspolitik vorzunehmen, ein ticketloser ÖPNV mit zunächst kostenfreien Schüler-, Azubi- sowie Sozialtickets zu finanzieren und die Barrierefreiheit im ÖPNV bei allen Maßnahmen umzusetzen.

Die erste Beratung des Antrages und des Alternativantrages fand in der 3. Sitzung des federführenden Ausschusses für Infrastruktur und Digitales am 29. November 2021 statt. In dieser Sitzung kam der Infrastrukturausschuss überein, ein Fachgespräch in der 4. Sitzung am 11. Februar 2022 durchzuführen. Als Gäste wurden die folgenden Institutionen und Verbände eingeladen: Städte- und Gemeindebund, Landkreistag, Kommunalaufsicht, VDV, ADFC, ADAC, Stadt Magdeburg, Stadt Quedlinburg sowie die Hallesche Verkehrs-AG.

In dem in der Februarsitzung durchgeführten Fachgespräch sind alle Argumente vorgetragen worden. Die schriftlichen Stellungnahmen wurden als Vorlagen 3 bis 7 verteilt.

Im Ergebnis der Beratung verständigte sich der Infrastrukturausschuss darauf, den Antrag und den Alternativantrag in seiner Sitzung am 22. April 2022 weiter zu behandeln. Am 1. April 2022 haben wir dann beschlossen, dass wir es schon am 20. April 2022 im Rahmen einer Sondersitzung machen.

(Zurufe und Lachen bei der AfD)

Der Infrastrukturausschuss nahm in dieser Aprilsitzung den Bericht des Staatssekretärs des MID entgegen. In dieser Sitzung wurde angekündigt, dass die Koalitionsfraktionen in der nächsten Ausschusssitzung einen Beschlussvorschlag vorlegen würden. Am 13. Mai 2022 sollte das Thema wieder auf die Tagesordnung kommen. Die Koalitionsfraktionen legten am 12. Mai 2022 den Vorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung vor; diese finden Sie vor sich.

Im Ergebnis der Beratung am 13. Mai 2022 erhob der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales diesen Entwurf mit 6 : 3 : 3 Stimmen zur vorläufigen Beschlussempfehlung und leitete diese an die beiden mitberatenden Ausschüsse weiter.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasst sich in der 11. Sitzung am 9. Juni 2022 mit dem Antrag, dem Alternativantrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 6 : 3 : 3 Stimmen an.

Am 25. August 2022 schloss sich der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus in der 11. Sitzung mit 7 : 5 : 1 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Die abschließende Beratung fand im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales in der 12. Sitzung am 11. November 2022 statt. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 6 : 3 : 3 Stimmen die Ihnen als Drs. 8/1944 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

(Zurufe und Lachen bei der AfD)

Eine kleine Anmerkung: Je unaufmerksamer Sie sind, desto länger dauert die Sitzung und desto höher werden die Parkgebühren, die Sie nachher bezahlen werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)