Tobias Krull (CDU): 

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Bevor ich mich in meiner Rede intensiver mit dem vorliegenden Antrag und dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen beschäftigen werde, möchte ich zwei Punkte ganz deutlich machen. Erstens. Bei all dem Guten, was die Wiedervereinigung und der Vertrag zur deutschen Einheit bewirkt haben, sind die Ungerechtigkeiten im Bereich Rentenrecht aus meiner Sicht einer der größten Strukturfehler in diesem Vertrag. Zweitens soll ein Problem der Rentenpolitik zulasten der Länder geklärt werden. Das Rentenrecht unterliegt aber eindeutig der Bundesgesetzgebung. Daher wäre es aus meiner Sicht notwendig gewesen, dass allein der Bund vollständig die Verantwortung übernommen hätte.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU, und von Matthias Redlich, CDU)

Ich verweise auf den Beschluss der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder aus dem April 2019. Der letzte Satz darin heißt: „Die Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder erwarten, dass ein Härtefallfonds zur Rentenüberleitung allein vom Bund finanziert wird.“

Stattdessen sollen die Bundesländer in Mitverantwortung genommen werden. Man muss sich tatsächlich die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, dass die Höhe einer sozialstaatlichen Leistung davon abhängig ist, wo ein Mensch innerhalb Deutschlands wohnt. Aus der Sicht meiner Fraktion ist eine Abstimmung unter allen Bundesländern notwendig, nicht nur unter Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Ausdruck für die Regelungswut in der damaligen DDR ist die Tatsache, dass es insgesamt 27 Zusatzrentensysteme gab. Diese reichten vom System für Beschäftigte bei Bahn und Post bis hin zur sogenannten Ballettrente. Nur zehn von ihnen wurden nach Gerichtsentscheidung in das bundesdeutsche Rentensystem überführt. Für die verbliebenen Betroffenen sollten andere Regelungen gefunden werden. 

Die aktuelle Ampelkoalition hat mit dem Härtefallfonds in Höhe von 500 Millionen € eines ihrer Wahlversprechen erfüllt. Aber bevor sich einige hier im Saal zu früh freuen: Von der vorigen unionsgeführten Bundesregierung waren bereits 1 Milliarde € in den Haushaltsplan eingestellt worden. 

Wenn man sich die bekannten Einzelregelungen für Auszahlungen aus dem Härtefallfonds anschaut, dann muss man zum Nachdenken kommen, was z. B. die Kriterien bezüglich der Bedürftigkeitsprüfung angeht. Was passiert eigentlich, wenn das Geld alle ist? Es ist keine Kunst zu berechnen, dass vorhandene Bundesmittel maximal für 200 000 Menschen ausreichen. Bei dem Kreis der möglichen Empfänger, der nicht nur aus Ostrentnerinnen und Ostrentnern und aus zu dieser Zeit geschiedenen Frauen besteht, sondern auch aus Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und aus Menschen, die als sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, ist diese Zahl wohl schnell erreicht. Allein 500 000 Menschen zählen wohl zum Kreis der sogenannten Ostrentnerinnen und Ostrentner.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für meine Fraktion steht es außer Frage, die Lebensleistung derjenigen anzuerkennen, die ihre berufliche Laufbahn in der DDR absolviert haben. Dazu gehört auch die Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung. Darin sind wir uns auch einig mit den Abgeordneten der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, die im Oktober dieses Jahres einen entsprechenden Antrag eingebracht hat.

Wir müssen aber darauf achten, dass es nicht zu neuen Ungerechtigkeiten kommt, und das in unterschiedlichen Dimensionen. Das betrifft z. B. den Kreis der Empfängerinnen oder die Höhe der einmalig geplanten Zahlung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den Beitritt zur Stiftung in unserem Alternativantrag ausdrücklich als Prüfauftrag formuliert. Ein automatischer Beitritt ist damit ausdrücklich nicht gemeint, nicht nur weil die Arbeitsweise der Stiftung bisher nur in Ansätzen skizziert ist, vielmehr geht es auch um die Höhe der Finanzmittel, die vom Land bereitgestellt werden müssen. 

Wir machen keine Sozialpolitik nach Haushaltslage, aber das Ausblenden finanzpolitischer Rahmenbedingungen ist weder ehrlich noch generationengerecht oder nachhaltig. 

(Zustimmung bei der CDU)

Ja, meine Damen und Herren, die Union war jahrelang im Bund selbst in der Verantwortung. Es ist ihr nicht gelungen, die bestehenden Probleme zu lösen. Das hat sicherlich unterschiedliche Gründe. Es gilt aber das Jetzt und Hier. Als Vertreter einer ostdeutschen Landtagsfraktion muss ich die Situation als unbefriedigend bezeichnen.

Es geht also darum, denjenigen, die seit Jahren, ja, teilweise Jahrzehnten um eine Anerkennung ihrer Lebensleistung auch im Rentenrecht kämpfen, deutlich zu machen, dass sie die Unterstützung des Landes bekommen. 

(Zustimmung von Eva von Angern, DIE LINKE)

Das haben wir auch unter Punkt 5 unseres Alternativantrags deutlich gemacht.

Der Härtefallfonds ist ein erster Schritt. Weitere Schritte müssen aus unserer Sicht folgen. 

Bei der Angleichung der gesetzlichen Rentenversicherung sind wir schon weit vorangekommen; das Ostniveau entspricht 97,2 % des Westniveaus, auch aufgrund der Tatsache, dass die Renten im Osten viele Jahre lang stärker gestiegen sind als im Westen. 

Auch wenn Konrad Adenauer mit sehr vielen Dingen recht hatte, mit einem leider nicht: mit seinem Ausspruch, Kinder bekommen die Leute immer. Deswegen werden wir uns mit dem Thema Rentenpolitik wahrscheinlich noch sehr oft hier im Hohen Hause beschäftigen müssen. Ich freue mich auf die entsprechenden Debatten. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Krull, möchten Sie eine Frage von Frau Hohmann beantworten?


Tobias Krull (CDU): 

Gerne.


Monika Hohmann (DIE LINKE): 

Recht schönen Dank, Herr Präsident. - Herr Krull, es war wirklich eine gute Rede von Ihnen.

(Unruhe bei der CDU)

Könnten Sie sich denn vorstellen, dass wir im Sozialausschuss bei den Haushaltsberatungen gemeinsam schon einmal vorsorglich einen Leertitel ausbringen,

(Eva von Angern, DIE LINKE: Macht Sinn!)

damit das ganze Prozedere dann schneller geht, um die benötigten Mittel in Höhe von ca. 30 Millionen € bereitstellen zu können?

(Eva von Angern, DIE LINKE: Wir stimmen auch zu!)


Tobias Krull (CDU): 

Frau Hohmann, Ihr Lob bewerte ich erst einmal als sehr freundlich. Ich vermute, es hängt mit der Adventszeit zusammen und mit der entsprechenden Milde.

(Lachen bei der CDU und bei der LINKEN)

Aber wir werden in der Koalition darüber sprechen müssen, ob wir einen entsprechenden Leertitel bereitstellen können. Da wir den Haushalt voraussichtlich erst im März hier im Hohen Hause beschließen, wäre noch genug Zeit, einen entsprechenden Leertitel auszubringen, falls es zu einer Einigung kommt. Aber wie gesagt, wir haben das in unserem Koalitionsantrag nicht umsonst als Prüfauftrag formuliert und noch nicht als Beschluss. - Vielen Dank.