Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Seit Beginn des Jahres 2022 führt die Gruppierung „Letzte Generation“ ihre Proteste bundesweit auf verschiedene Art und Weise durch, um eine möglichst hohe Aufmerksamkeit in Medien und Gesellschaft zu erzeugen und so ihren politischen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Zu den bisher bekannt gewordenen Protestformen zählen insbesondere Straßenblockaden, Blockaden des Flug- und Seeverkehrs, Manipulationen der Öl- und Gasinfrastruktur, sogenannte Störaktionen bei Sportveranstaltungen, sogenannte Störaktionen an Ausstellungsstücken in Museen, sogenannte Aktionen in und vor Ministeriums- und Regierungsgebäuden sowie Parteibüros, Besetzungen von Schilderbrücken und Herabbremsen fließenden Verkehrs auf Autobahnen oder Hungerstreiks.

Um es gleich zu Beginn unmissverständlich klarzustellen: Die Landesregierung verurteilt die Begehung von Straftaten zur Durchsetzung politischer Ziele.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das gilt für Blockaden von Autobahnen genauso wie für die Störung des Flug- und Bahnverkehrs oder für andere strafbare Aktionen. Nicht hinnehmbar ist es insbesondere, wenn durch vorsätzlich herbeigeführte Verkehrsstaus Rettungskräfte behindert und in der Folge die Gesundheit und das Leben von Menschen gefährdet werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Innenminister der Länder sind sich daher darin einig, derartige Protestformen sind nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt und bewegen sich außerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens. Ich unterstreiche es noch einmal: Kein politisches Ziel gerechtfertigt es, Straftaten zu begehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bei der letzten Innenministerkonferenz Anfang Dezember in München ist das Bundesinnenministerium gebeten worden, im April des nächsten Jahres ein Lagebild zu der Gruppierung „Letzte Generation“ vorzulegen. Dieses vereinbarte bundesweite Lagebild wird sicherlich einen fundierten Überblick über die Gruppierung geben. Hintergrund dieser Bitte für ein bundesweites Lagebild ist nicht zuletzt der länderübergreifende Aktionsradius der Proteste und deren bundesweite Koordinierung. Daher haben die Strafverfolgungsbehörden auch alle in Betracht kommenden Straftatbestände im Blick. Das bezieht auch den § 129 Strafgesetzbuch, also die Bildung einer kriminellen Vereinigung, mit ein.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat gestern Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wegen der Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung durchgeführt. Auch wenn Sachsen-Anhalt nicht betroffen war, stelle ich vorsorglich klar, dass auch diese Durchsuchungsmaßnahmen kein Ablenkungsmanöver für irgendetwas waren,

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

sondern - darauf hat das brandenburgische Justizministerium hingewiesen - die konsequente Verfolgung von Straftaten.

In Sachsen-Anhalt haben bisher nach der Kenntnis der Landesregierung zehn Aktionen der Gruppierung „Letzte Generation“ stattgefunden. Bei den Protestaktionen handelte es sich in sechs Fällen um Manipulationen an Gas- oder Ölversorgungsleitungen. In zwei Fällen wurden Plakatierungen festgestellt und in zwei Fällen kam es zu Straßenblockierungen.

Bei den Manipulationen an Versorgungsleitungen wurde zumeist die Versorgung durch Abdrehen von Leitungen beeinträchtigt. Diesbezüglich wurden von der Polizei strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet sowie Verfahren aufgrund von Ordnungswidrigkeiten initiiert.

Insbesondere die Straßenblockade in Magdeburg am 21. November hat eine besondere mediale Aufmerksamkeit erfahren. Daher möchte ich darauf etwas näher eingehen.

Am 17. November kündigte die Gruppierung „Letzte Generation“ in einer Pressemitteilung Straßenblockaden für den 21. November im Innenstadtbereich der Landeshauptstadt Magdeburg an. In den Morgenstunden des 21. November konnte die Landespolizei den möglichen Blockadeort identifizieren. Um 7:57 Uhr versuchten fünf Personen in Magdeburg, eine Fahrbahn im Bereich der Walter-Rathenau-Straße auf Höhe Gustav-Adolf-Straße zu blockieren. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten drei Personen von der Fahrbahn fernhalten und somit von einer Blockade abhalten. Diese drei Personen führten im Anschluss eine nicht angemeldete Versammlung außerhalb der Fahrbahn durch. Zwei weiteren Personen gelang es, die Fahrbahn zu betreten und ihre Handflächen auf den Asphalt zu kleben. Auch diese Aktion wurde als nicht angemeldete Versammlung gewertet und mit mündlicher Auflösungsverfügung beendet. Die festgeklebten Personen konnten im weiteren Verlauf des Einsatzes von der Fahrbahn gelöst werden.

Es wurden im Anschluss Ermittlungsverfahren gegen alle fünf Versammlungsteilnehmer wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet. Darüber hinaus sind drei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet worden. Des Weiteren wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes nach § 28 des Versammlungsgesetzes des Landes gegen die Versammlungsteilnehmer eingeleitet. Alle Personen wurden zum zentralen Polizeigewahrsam verbracht.

(Zuruf: Sehr gut!)

Allen Personen wurde für das Stadtgebiet Magdeburg ein Platzverweis ausgesprochen, da diese mitteilten, dass sie die Stadt Magdeburg vorerst nicht verlassen möchten.

(Marco Tullner, CDU: Nicht, dass sie jetzt nach Halle gehen! - Lachen bei der CDU - Guido Kosmehl, FDP: In Halle fallen sie aber nicht auf!)

Durch die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei konnte sichergestellt werden, dass alle fünf Personen das Stadtgebiet Magdeburg verlassen haben.

Keine dieser fünf Personen kam übrigens aus Magdeburg und nur eine Person wohnt überhaupt in Sachsen-Anhalt.

(Oh! bei der CDU und bei der FDP - Zuruf: Das ist ja wieder was!)

Daher wird es auch weiter auf die enge Zusammenarbeit von Polizei, von Bund und Ländern ankommen, um weitere rechtswidrige Aktionen möglichst effektiv zu verhindern. Auf das länderübergreifende Zusammenwirken kommt es auch an, um präventiv polizeiliche Maßnahmen durchzusetzen. Dazu zählen z. B. Gefährderansprachen durchzuführen, Meldeauflagen zu erteilen, Platzverweise auszusprechen oder - wenn all diese Maßnahmen nicht ausreichen - der Verhinderungsgewahrsam, selbstverständlich nur mit richterlichem Beschluss und als Ultima Ratio.

Die präventiv-polizeilichen Maßnahmen müssen im Rahmen des rechtlich Möglichen genutzt werden, um Bürgerinnen und Bürger vor den durch die rechtswidrigen Aktionen verursachten Beeinträchtigungen und Gefahren zu schützen. Gleiches gilt für die konsequente Sanktionierung strafbarer Verhaltensweisen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Ministerin, es gibt noch differenzierte Fragen. - Als Erster kommt Herr Tillschneider mit einer Intervention, die er jetzt vortragen kann.


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Frau Ministerin, Sie haben sich von diesen Aktionen distanziert. Das habe ich auch gar nicht anders erwartet. Ich habe nicht gedacht, dass Sie sich hinstellen und sagen: Bravo, macht weiter so! - Das ist aber zu wenig; denn Sie sind nicht auf Ihre politische Verantwortung eingegangen.

Diese verhetzten Rotznasen sehen sich doch nur deshalb zu ihren Aktionen ermächtigt, weil sie das gesamte Establishment und die Regierung hinter sich wähnen, weil sie gefördert wurden, weil sie ihre Hätschelkinder sind, so wie das Kollege Büttner gesagt hat.

Sie sind also mitverantwortlich dafür, dass das jetzt eskaliert und versuchen, die Notbremse zu ziehen. Sie haben aber auch politische Verantwortung und dazu müssen Sie sich bekennen. Das hat mir gefehlt.

(Frank Bommersbach, CDU: Das sind doch Unterstellungen!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sagen Sie etwas dazu, wenn Sie wollen.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Diese Intervention ist grotesk.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Gut, okay. - Dann gibt es eine Frage von Frau von Angern. - Bitte.


Eva von Angern (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie sagten eben, dass die von der „Letzten Generation“ gewählte Protestform außerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens stünde. Es mag sein, dass wir es hier mit Straftatbeständen wie der Nötigung und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu tun haben. Aber sind Sie tatsächlich der Auffassung, dass wir es hier mit Verfassungsfeinden zu tun haben?

(Zuruf: Ja! - Weiterer Zuruf: Aber mit Sicherheit!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie können antworten.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Ich habe darauf hingewiesen, dass strafbare Protestformen nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind und sich insoweit außerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens, in dem die Versammlungsfreiheit durch die Verfassung geschützt wird, bewegt.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)


Eva von Angern (DIE LINKE):

Für die Klarheit im Protokoll: Sie sind also nicht der Auffassung, dass es sich um Verfassungsfeinde handelt?

(Frank Bommersbach, CDU: Das hat sie nicht gesagt!)


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Dazu habe ich keine Äußerung getätigt. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass von den Protestierenden, die bislang in Sachsen-Anhalt tätig waren, eine einzige Person in Sachsen-Anhalt wohnhaft ist, von der, vermute ich, kann ich das ausschließen, aber nicht von der „Letzten Generation“ insgesamt.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das war aber nicht meine Frage!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Wir haben ein Auskunftsrecht der Abgeordneten, aber die Frage, wann eine Frage beantwortet ist oder nicht, ist nicht juristisch abgrenzbar. Deshalb machen wir jetzt weiter.

(Guido Kosmehl, FDP: Eigentlich schon!)

- Herr Kosmehl, lassen Sie mich mal. - Danke.

Herr Bommersbach, Sie haben eine Frage an die Ministerin. Bitte.


Frank Bommersbach (CDU):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Minister, Sie sagten ja, dass unter den Teilnehmern der Demonstration eine Person aus Sachsen-Anhalt kam und die anderen nicht aus Sachsen-Anhalt stammen

(Ministerin Dr. Tamara Zieschang: Wohnhaft sind!)

oder nicht in Sachsen-Anhalt wohnhaft sind. Nun stellt sich die Frage, ob wir es möglicherweise mit einer neuen Form - ich will es jetzt mal so sagen - von Klebetourismus zu tun haben,

(Zurufe von der LINKEN)

bei dem eine Gruppe von Jugendlichen oder von wem auch immer durch die Lande zieht und sich permanent in verschiedenen Lokalitäten anklebt. Wenn das so ist - das ist meine Frage  , dann denke ich schon, sollte dem mit rechtstaatlicher Härte entgegengetreten werden.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie können antworten.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass auffällt, dass die „Letzte Generation“ einen länderübergreifenden Aktionsradius hat, sprich auch Menschen aus anderen Bundesländern führen bei uns Protestformen durch. Gerade deswegen ist die bundesweite Koordinierung und bundesweite Abstimmung mit der Polizei der anderen Länder relevant.

Aufgrund des Umstandes, dass es länderübergreifend ist und es offensichtlich den Anschein hat, dass es eine bundesweite Koordinierung der einzelnen Proteste gibt, haben die Innenminister vereinbart, dass alle Straftatbestände und damit auch § 129 StGB in den Blick genommen werden müssen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)