Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1849

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/1950

(Erste Beratung in der 30. Sitzung des Landtages am 18.11.2022)


Bericht erstatten wird der Abg. Herr Gürth. - Herr Gürth, bitte.

(Detlef Gürth, CDU, geht zu seinem Platz, um Unterlagen zu holen - Zuruf: Aber jetzt! - Dr Gunnar Schellenberger, CDU: Herr Gürth, ein bisschen Beeilung! - Guido Kosmehl, FDP: Ja, ja, ja!)

Herr Gürth nähert sich dem Pult und hat jetzt das Wort. - Herr Gürth, bitte.


Detlef Gürth (Berichterstatter):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/1849 in der 30. Sitzung am 18. November dieses Jahres zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Einfügung einer Regelung zur Erhebung von Umsatzsteuer auf Verwaltungskosten in den Fällen, in denen Amtshandlungen, bewirkte Leistungen von Behörden oder Benutzungen von öffentlichen Einrichtungen und Gegenständen spätestens ab dem 1. Januar 2023 aufgrund der Neuregelungen zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen.

Der Ausschuss für Finanzen nahm den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung seiner Sitzung am 24. November 2022. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Hierfür noch einmal einen herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen. Auf der Grundlage dieser Synopse wurde über den Gesetzentwurf beraten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der Fassung der Synopse des GBD zur Abstimmung gestellt und die Ihnen in der Drs. 8/1950 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich Sie um Zustimmung zu eben dieser Beschlussempfehlung.

(Zustimmung bei der CDU)