Karin Tschernich-Weiske (CDU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass wir als CDU-Fraktion und auch unsere Koalitionspartner dem vorliegenden Antrag zur Amnestie von Rechtsverstößen im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie nicht zustimmen werden, kann ich Ihnen direkt versichern.

(Zustimmung bei der CDU - Tobias Rausch, AfD: Das ist uns klar! - Unruhe bei der AfD)

Dies lässt sich auch unschwer begründen.

(Tobias Rausch, AfD: Ja!)

Jeder, der das Wort „Rechtsstaat“ verstanden hat,

(Lachen bei der AfD)

der wird erkennen, dass durch die Umsetzung des vorliegenden Antrags kein Vertrauen zurückgegeben wird, wie es die antragstellende Partei behauptet. Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen. Die staatlichen Entscheidungen sind wiederum der Kontrolle von unabhängigen Richterinnen und Richtern unterworfen.

(Oliver Kirchner, AfD: Sind die so? Sind die alle so?)

Die bestehenden Gesetze sind im vorliegenden Fall die im Antrag angesprochenen 17 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen. Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass keine einzige der 17 angesprochenen Verordnungen für verfassungswidrig erklärt worden ist.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wie schon durch die Vorredner ausgeführt, stellten diese Verordnungen unstreitig freiheitsbeschränkende Maßnahmen dar. Diese waren jedoch aufgrund der durch das Coronavirus ausgelösten Gesundheitsgefahren rechtmäßig. Die Verordnungen wurden zu allen Zeitpunkten aufgrund der Einschätzung der vorherrschenden Situation getroffen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion,

(Tobias Rausch, AfD: Ja!)

dass große Teile Ihrer Fraktion nicht an die Rechtmäßigkeit der Verordnungen glauben, ist mir bewusst.

(Oliver Kirchner, AfD: Wir haben dagegen geklagt!)

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal auf den Anfang meiner Rede verweisen: Wir leben in einem Rechtsstaat,

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Oliver Kirchner, AfD: Oh!)

und ein Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen durchgesetzt werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Oliver Kirchner, lachend, AfD: Das ist doch gar nicht Hälfte-Hälfte!)

In Punkt 2 des Antrages wird gefordert, dass sich das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz im Wege des allgemeinen Weisungsrechtes nach § 146 GVG für die auflagenfreie Einstellung einsetzt. In der Landtagssitzung im April hat die antragstellende Partei das Weisungsrecht der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aufs Schärfste kritisiert. Wollen Sie also einen Einsatz des Weisungsrechts und die Großzügigkeit des starken Staates, wenn es zu Ihren Argumentationsketten passt?

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Das ist so durchschaubar wie unübersichtlich. Da empfehle ich doch eher die Festlegungen unseres Grundgesetzes und der übrigen Rechtsvorschriften.

Sie argumentieren, die Bearbeitung bei den Staatsanwaltschaften binde Ressourcen und führe überwiegend zu Einstellungen. Auch das gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat und zur Rechtssicherheit. Der Antrag kann deshalb nur abgelehnt werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Tschernich-Weiske. Frau Tschernich-Weiske, es gibt eine Frage von Herrn Rausch. Wollen Sie die zulassen? - Ja. Herr Rausch, bitte.


Tobias Rausch (AfD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegin, Sie führten nun aus, dass wir in einem Rechtsstaat sind und man sich dem annehmen muss. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir die Mittel ausgeschöpft, in Dessau geklagt und in Teilen recht bekommen haben. Sie als Regierung mussten dann nachbessern, was Sie auch getan haben. - So viel zum Thema Rechtsstaat. Also wir haben uns voll darin bewegt.

(Unruhe)

Dann will ich noch etwas sagen, weil Sie das so abgetan haben, als ob wir die Wege nicht einhalten würden und alles so machen würden, wie wir uns das vorstellen und wie es uns gefällt. Es ist natürlich ein bisschen schwierig, das einfach so von sich zu geben.

Ich frage Sie: Erkennen Sie denn an, dass auch Sie in der Coronakrise durchaus Fehler gemacht haben?

(Zuruf: Das wissen wir! - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)


Karin Tschernich-Weiske (CDU):

Das haben wir bereits ausgeführt. Das ist auch normal. Wenn es ein neues Virus gibt, dann lernt man fortschreitend dazu und korrigiert und ändert seine Eindämmungsverordnungen nach dem Stand der Erkenntnisse. Auch das gehört zu einem Rechtsstaat.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Sebastian Striegel, GRÜNE: Das Konzept des Jahres ist Ihnen möglicherweise unbekannt!)