Monika Hohmann (DIE LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich schaue gerade zur Bildungsministerin - unser Redebeginn ist nämlich fast identisch. Das mag daran liegen, dass wir beide Lehrerinnen sind.

(Ministerin Eva Feußner: Wahrscheinlich!)

Denn aus unserer Sicht hätte es des Antrags wirklich nicht bedurft.

(Dr. Falko Grube, SPD: So viel Liebe! - Zuruf von der AfD)

Schon jetzt gibt es an den Schulen in Sachsen-Anhalt vielfältige Projekte der Erste-Hilfe-Maßnahmen. Auch in den Rahmenplänen aller Schulformen ist in unterschiedlicher Ausprägung Erste Hilfe Bestandteil und wird verschiedentlich aktiv gestaltet. Im Schulgesetz in § 1 - Erziehungs- und Bildungsauftrag - Absatz 4a steht:

„Schulen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, insbesondere mit Einrichtungen der Familienbildung und den Familienverbänden sowie Trägern der beruflichen Fort- und Weiterbildung, den Musikschulen, den Volkshochschulen sowie Sport- und anderen Vereinen zusammen. Die Schulen können dazu im Einvernehmen mit dem Schulträger Vereinbarungen abschließen. Die Schulträger können auf Wunsch der Schulen den Kooperationspartnern Räume und technische Ausstattung zur Nutzung überlassen.“

Das heißt, es ist jetzt schon geregelt, dass Schulen mit verschiedenen Trägern zusammenarbeiten sollen; dazu gehören auch das DRK, die Johanniter, die Malteser, der ASB oder auch die DLRG. All diese Einrichtungen bieten ihre Projekte an Schulen bereits an.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte es wirklich für schwierig, den Schulen gerade in der jetzigen personellen Situation verpflichtende Maßnahmen aufzwingen zu wollen. Dem Antrag der AfD werden wir nicht zustimmen. Denn, sehr geehrte Damen und Herren der AfD, er steckt voller Widersprüche. Das erkennen Sie, wenn Sie Ihren Antrag direkt einmal lesen.

Auf der einen Seite soll das Ministerium über die Umsetzung berichten, also darüber, was schon ist. Auf der anderen Seite verlangen Sie, einen Einsatz ab der 7. Klasse verpflichtend einzuführen. Was denn nun? Ich denke, ein Selbstbefassungsantrag im Ausschuss wäre hilfreicher gewesen. Aber wir haben sowohl von meiner Vorrednerin als auch von der Bildungsministerin gehört, dass der gesamte Prozess bereits läuft. Deshalb, so denke ich, bräuchten wir keinen Antrag in den Bildungsausschuss zu überweisen; denn wenn die Ministerin im Frühjahr berichtet, ist das ausreichend. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)