Sandra Hietel-Heuer (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir müssen mit unserer lebenswichtigen Ressource Wasser nachhaltiger umgehen. Der Klimawandel und die damit zunehmenden Extreme, seien es z. B. lang anhaltende Trockenheit oder Starkregenereignisse, haben spürbare Auswirkungen auf unser tägliches Leben, auf unsere Flora und Fauna.

Wasser ist aktuell, kurz-, mittel- und langfristig extrem wichtig. Hierzu herrscht mit Sicherheit fraktionsübergreifend Einigkeit. Und es herrscht Einigkeit darüber, dass wir das Wassergesetz zeitnah anpacken müssen.

Die Koalition hat den Paradigmenwechsel von der Wasserableitung hin zum Rückhalt in der Fläche fest im Blick. Auch das regionale Wassermanagement, welches die notwendige Flexibilität mitbringt, um auf die vorherrschenden Bedingungen zu reagieren, ist ein entscheidendes Kriterium für das Gesetz.

Das zuständige Umweltministerium arbeitet bereits intensiv und ressortübergreifend an einem Entwurf und wird ihn im kommenden Jahr in den Landtag einbringen. Das hat der Minister eben noch einmal bestätigt.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Na, schauen wir mal!)

Liebe Opposition, Ihre Forderungen haben wir natürlich auch im Blick. Lassen wir daher die zuständigen Fachexperten ihre Arbeit machen und halten wir sie nicht durch langwierige Diskussionen in einem zeitweiligen Ausschuss von ihrer Arbeit ab. Wenn der Gesetzentwurf vorliegt, haben wir im zuständigen Ausschuss noch genügend Zeit, um über die Punkte zu diskutieren und sie notfalls nachzuschärfen.

Denn klar ist doch eines: Es gibt Konkurrenz um die wertvolle Ressource Wasser und das Thema Wassermanagement ist sehr komplex. Denken Sie doch nur einmal an die letzte Sitzung des Umweltausschusses zurück, in der wir die Thematik Stauanlagen versus Durchlässigkeit von Gewässern betrachtet haben.

Jede Gewässersituation ist unterschiedlich und hat ihre eigenen Bedürfnisse. So müssen wir auch die unterschiedlichen Ausgangslagen im ländlichen und im städtischen Raum betrachten. Hier treffen die Anforderungen von versiegelten, teilentsiegelten und entsiegelten Flächen aufeinander. Ziel muss es sein, auch hierbei ausgleichend tätig zu werden.

Wir lehnen daher Ihren Antrag und auch den Änderungsantrag ab und geben den Fachexperten die Zeit zur Anfertigung eines Entwurfs eines Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)