Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Es ist richtig, dass der Schafbestand in Sachsen-Anhalt sich nicht stabilisiert hat und weiterhin abnimmt. Das betrifft nicht nur unser Land. Nach Prognosen der EU-Kommission werden sich die Schafbestände insgesamt in Europa weiter rückläufig entwickeln. Die wirtschaftliche Situation der Schäfereien im Land kann zusammenfassend als unzureichend und schwierig bezeichnet werden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einige davon sind gerade schon benannt worden.

Zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren im Betrieb zählen die Flächenausstattung, der Tierbestand sowie der Arbeitskräftebesatz. Wir haben darüber bereits umfangreich auch gemeinsam im Ausschuss diskutiert.

Zu den konkreten Forderungen. Zum einen sind mehr Haushaltsmittel gefordert worden. Es ist sicherlich richtig, dass man immer wieder zu einzelnen Punkten mehr Mittel fordert. Aber es wäre auch wichtig, dass wir dann darüber diskutieren, wo das Geld genau hergenommen werden soll bzw. an welcher Stelle ich es dann wegnehmen soll. Darüber muss man bei solchen Anträgen dann auch diskutieren.

Mit 34 € je Mutterschaf könnte die neue, gekoppelte Prämie ab dem Jahr 2023 eine leichte Entspannung bringen. Ich habe das aber auch beim letzten Mal schon gesagt: Es ist mir natürlich auch klar, dass diese 34 € eigentlich nicht ausreichend sind. Aber es ist zumindest aus meiner Sicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Momentan werden auch die Pflegeentgelte für die Pflege von Dämmen und Deichen aufgrund der gestiegenen Kosten und Aufwendungen neu berechnet.

Das ist auch richtig. Man kann natürlich die Deiche nicht komplett mit Maschinen bearbeiten, sondern dafür brauchen wir auch die Schafe. Darum brauchen wir nicht herum zu reden. Das ist natürlich so.

Ich denke nicht, dass wir als Landesregierung die Schäfer im Stich lassen. Wir haben relativ häufig Gespräche dazu, vor kurzem auch wieder bei mir im Ministerium. Das ist wirklich so der Fall.

Zur zweiten Thematik, der Zurverfügungstellung von Flächen. Die landwirtschaftlichen Flächen werden von der Landgesellschaft verpachtet. Die Pachtverträge laufen grundsätzlich für ein Jahr und werden generell um ein weiteres Jahr verlängert, wenn einzelne Flächen nicht für den Verkauf vorgesehen sind. Auch eine Gewährung langfristiger Pachtverträge ist möglich und eine Frage der Einzelfallbetrachtung. Im Einzelfall ist eine neue Umverteilung von landwirtschaftlichen Flächen auch jetzt schon möglich und wurde in der Vergangenheit bereits praktiziert.

Mögliche Konzepte für den Erhalt und den Ausbau einer stabilen, konkurrenzfähigen Schafhaltung können aufgrund der schwierigen Marktbedingungen, insbesondere der hohen Direktzahlungsabhängigkeit, nur im Einklang mit einem klaren politischen Bekenntnis zur Schafhaltung funktionieren. Ich freue mich deshalb wirklich sehr auf die weitere Diskussion dazu im Ausschuss. Es gibt ja entsprechende Anträge dazu. Auch wenn die Situation wirklich sehr schwierig ist und uns das auch bewusst ist   die finanzielle Situation, das erleben wir gerade auch und werden wir in den nächsten Monaten oder zumindest Wochen auch in der Diskussion zum Haushaltsplan 2023 erleben  , kann ich hier sagen, dass wir alles dafür tun werden, was in unserer Macht steht, um die Schafhalter nicht im Stich zu lassen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)