Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Die konkrete Empfehlung vorweg, Erklärung danach. Wir empfehlen, in dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen im letzten Satz ein Wort auszutauschen, nämlich das Wort „nach“ durch das Wort „vor“ zu ersetzen.

(Zustimmung von Eva von Angern, DIE LINKE)

Das entspricht einem Vorschlag von Frau Hohmann, dem zu folgen wir empfehlen. Der Satz liest sich dann Satz so:

„Die Landesregierung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Verordnung vor Inkrafttreten zuzuleiten.“

Ich bitte um die Annahme des Alternativantrags mit dieser Modifikation. Zur Begründung: Pflegebedürftig zu werden bedeutet, den eigenen Alltag nicht mehr bewältigen zu können. Der Gang zum Arzt fällt schwer, das Einkaufen geht langsamer und die Wege werden länger. Daher ist es gut, wenn es in der Familie und im näheren persönlichen Umfeld Personen gibt, die bei den alltäglichen Besorgungen unterstützen, im Haushalt helfen, hin und wieder Wege erledigen oder auch bei sozialen Kontakten unterstützen, damit das Leben im vertrauten Umfeld so lange wie möglich aufrechterhalten werden kann. Das ist die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe, die zu den niedrigschwelligen Entlastungsleistungen zählt und mit monatlich 125 € unterstützt wird.

Der ursprüngliche Antrag der LINKEN fordert, dass diese Nachbarschaftshilfe auch für Sachsen-Anhalt anerkannt wird. Wie Frau Grimm-Benne bereits ausgeführt hat, ist die entsprechende Verordnung schon auf dem Weg und befindet sich seit Ende Juni 2022 in der Anhörung. Es werden entsprechende Änderungen vorgenommen. § 3 Satz 4 lautet dann wie folgt: Angebote der freiwilligen Nachbarschaftshilfe, die als Einzelbetreuung im häuslichen Bereich für Pflegebedürftige wahrgenommen werden. - Darauf beziehen sich dann diese Änderungen.

Nachbarschaftliche Unterstützungsleistungen sind insbesondere Kommunikation, Begleitung zu Arztbesuchen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten und der Freizeitgestaltung sowie Aktivitäten zur Erhaltung der Selbstständigkeit. Wir haben auch gehört, dass das Ministerium plant, die neue Regelung Anfang nächsten Jahres in Kraft treten zu lassen.

Ich möchte noch auf zwei Punkte hinweisen, die mir wichtig sind: zum einen, dass die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe noch besser bekannt gemacht wird, und zum anderen, dass die Nachbarschaftshelfer eine kleine Schulung erhalten   acht Einheiten zu je 45 Minuten sind vorgesehen  , um den richtigen Umgang mit an Demenz erkrankten und pflegebedürftigen Personen zu erlernen und im Notfall richtig zu reagieren. Die Nachbarschaftshelfer sollen auch nicht mehr als zwei Pflegebedürftige betreuen.

Mit dieser Anpassung, die ich eben erwähnt habe, wird aus unserer Sicht das Anliegen der LINKEN bereits umgesetzt. Dies berücksichtigt der Alternativvorschlag der Koalition. Diese kleine, aber feine Änderung schlagen wir ebenfalls vor aufzunehmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)