Dr. Anja Schneider (CDU):

Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Eines vorweg: Dem Wunsch der Fraktion DIE LINKE können wir stattgeben; d. h., die Änderung des Wortes „nach“ in „vor“ ist so weit okay.

Ich möchte zunächst einmal auf unseren Alternativantrag eingehen. Darin wird hervorgehoben, dass eine bedarfsgerechte Unterstützung im Alltag der Pflegebedürftigen und der Angehörigen ganz maßgeblich dazu beträgt, die Möglichkeit einer häuslichen Versorgung und vor allem den Verbleib in den eigenen vier Wänden wahrscheinlicher werden zu lassen. Im Antrag der Fraktion DIE LINKE wird richtigerweise die besondere Bedeutung der Nachbarschaftshilfe und des Ehrenamtes für die Sicherstellung hervorgehoben.

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, wir haben 2,7 Millionen Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Ich möchte an dieser Stelle die Rolle der pflegenden Angehörigen noch etwas deutlicher betonen. Sie leisten einen großen zeitlichen, emotionalen und finanziellen Beitrag, um die vielmals gewünschte Versorgung in der Häuslichkeit zu ermöglichen.

Für die CDU ist klar, dass der Staat und die Politik so viel Hilfe und Unterstützung wie möglich leisten müssen, um unter anderem ganz konkret die Vereinbarkeit von Pflege und beruflicher Tätigkeit zu ermöglichen; was eine enorme Anstrengung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber darstellt.

An dieser Stelle möchte ich   das ist in den zwei Tagen bereits sehr oft gesagt worden, aber ich fand das toll, dass man sich bei den Leuten bedankt, und ich glaube auch, dass das richtig ist und ich im Namen aller spreche  , dass man sich bei den Angehörigen, die die Pflege zuhause ermöglichen, nur bedanken und ihnen Anerkennung zollen kann.

(Zustimmung von Karin Tschernich-Weiske, CDU und von Kerstin Godenrath, CDU)

Ebenfalls wurde bereits auf das Jahr 2017     

(Unruhe)

- Ich bitte Sie, einen ganz kleinen Moment noch. Das ist unheimlich schwierig. Vielen Dank.

(Tobias Rausch, AfD: Bitte!)

Auf den § 45b wurde bereits hingewiesen. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € im Monat sind bislang professionellen Leistungserbringern vorbehalten gewesen; das ist richtig. Wir haben gehört, welche Neuerungen beabsichtigt sind.

Zur letzten Bundestagswahl nannte die CDU/CSU die Einführung eines Entlastungsbudgets, unter anderem auch die Erweiterung der Betreuungsleistungen, als eines der Ziele für die häusliche Pflege. Denn auch an dieser Stelle werden steigende Kosten Auswirkungen haben.

Unser Koalitionsvertrag positioniert sich zur Quartiersbildung, zur Nachbarschaftshilfe und zur Solidarität.

(Guido Kosmehl, FDP: So ist es!)

Gestern haben wir es bereits erwähnt: Unsere Gesellschaft ist auf ehrenamtliches Engagement angewiesen, und wir können nur froh darüber sein, dass genug Menschen bereit sind, das auch zu leisten.

(Tobias Rausch, AfD: Das stimmt!)

In einem letzten Satz   ich sehe, meine Zeit ist abgelaufen   möchte ich aber noch auf etwas hinweisen: Mit dieser Änderung, mit dem vereinfachten Zugang zum Budget, zu finanziellen Mitteln, können wir einen Fehlanreiz für die Beantragung schaffen. Darauf müssen wir in Zukunft achten. Denn wenn wir Sozialpolitiker zumeist Geld ausgeben,

(Guido Kosmehl, FDP: Meistens! Meistens!)

möchten wir auch, dass das Geld an der richtigen Stelle landet. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)