Christina Buchheim (DIE LINKE):

Ich habe das Signal für eine Ausschussüberweisung sehr gern zur Kenntnis genommen. Allerdings wurde hier auch gesagt, dass man die Kommunal-Entschädigungsverordnung im Grunde erst zu Beginn der neuen Wahlperiode, nämlich im Jahr 2024, anfassen möchte, um veränderte Höchst- und Mindestsätze festzulegen. Das halte ich einfach für zu spät. Ich habe darauf verwiesen, dass andere Bundesländer den Inflationsausgleich in ihre Entschädigungsverordnungen aufgenommen haben. Ich erinnere nur an unsere Entschädigungsregelungen. Der Freistaat Thüringen hat das analog geregelt, auch für die ehrenamtlich Tätigen. Ich denke, das ist ein richtiger Ansatz.

Wenn man allein an die gestiegenen Kosten und an die gestiegenen Kraftstoffpreise denkt, dann überlegt es sich manch einer sicherlich, ob er zu einer Fraktionssitzung fährt oder nicht.

Denn das, was ich dort als Ersatz für die Fahrkosten bekomme, das deckt manchmal die tatsächlich entstehenden Kosten nicht mehr. Diesen Dingen müssen wir uns einfach stellen. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss kurzfristig dazu beraten können.

Das gilt gerade auch für die von mir angesprochenen sachkundigen Einwohner*innen, die mit einem Sitzungsgeld abgespeist werden für eine Sitzung, an der sie beratend teilnehmen können. Das ist einfach zu wenig und wird nicht dem gerecht, dass sie ihre Sachkunde in die Beratung der Ausschüsse einbringen sollen. Sachkunde kann man auch entsprechend honorieren.

Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass dieser Antrag nicht bis 2023 im Ausschuss verweilt, ohne auf die Tagesordnung zu kommen. Ich hoffe, dass wir uns mit diesem Thema dort wirklich grundsätzlich auseinandersetzen können und dass ein Umdenken erfolgt. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)