Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion DIE LINKE beantragt, die sogenannte Heimrichtlinie zu novellieren. Die Ministerin hat eben ausgeführt, dass das Sozialministerium daran arbeitet. Und jawohl, bei der Überarbeitung der Heimrichtlinie werden natürlich auch bundesgesetzliche Änderungen wie das novellierte - es ist mehrfach angesprochen worden - SGB VIII und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz berücksichtigt. Ich glaube, dafür bedarf es keiner besonderen Hinweise.

Das vor einem Jahr verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht umfassende Änderungen vor, um Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien oder in schwierigen Lebensverhältnissen besser zu schützen bzw. zu unterstützen. Es ist unter anderem vorgesehen worden, dass Heime und ähnliche Einrichtungen einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt werden. Es ist auch vorgesehen worden, dass dies in Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden und den Familien und Jugendgerichten verbessert wird.

Ein weiterer Punkt ist bspw. die bessere Prävention und natürlich auch die Wahrung des Partizipationsgebotes, also die Beteiligung von jungen Menschen, aber auch von Eltern und Familien, sowie die Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen. Das Land hat hierfür bereits im Jahr 2020 eine Stelle nach Artikel 9a SGB VIII vorgehalten. Die Initiative heißt: Mach dich stark.

Ein weiterer Punkt sind die Leistungen und Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die nun endlich auch im SGB VIII gebündelt und für die es in einer Übergangszeit bis zum Jahr 2024 Verfahren und Lotsen geben wird. Sie können sich sicher sein, dass gerade diese Zielgruppe mein bzw. unser besonderes Interesse treffen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die kurzen Ausführungen zeigen, dass die Neuerungen im SGB VIII umfangreich sind und nach und nach auch von der Landesregierung umgesetzt werden. Aber sie haben nur bedingt mit den im Antrag erwähnten Forderungen der Heimrichtlinie zu tun.

Ja, es ist richtig, die Heimrichtlinie ist schon etwas älter. Aber ich würde solche Formulierungen wie „fernab von lebensweltlichen Bedingungen“ negieren. Das sehe ich nicht so. Dem möchte ich sogar widersprechen; denn die Richtlinie regelt im Großen und Ganzen Mindeststandards für Erziehungshilfeeinrichtungen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten.

Aber jede Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche unterwegs ist, ist speziell auf den Bedarf der jeweiligen Zielgruppe ausgerichtet. Das heißt also, eine inklusive Kita ist zum Beispiel personell und pädagogisch ganz anders aufgestellt als eine Einrichtung für Jugendliche wie zum Beispiel das Kinder- und Jugendheim im Schloss Pretzsch. Daher ist die Richtlinie allgemein gehalten worden. Und weitere Rechtsgrundlagen wie das SGB VIII und das Kinder- und Jugendhilfegesetz ergänzen den Rechtsrahmen.

Die Fachaufsicht obliegt der oberen Landesjugendbehörde. Die Betriebserlaubnis für die einzelnen Einrichtungen wird dann nach den pädagogischen Konzeptionen der Einrichtungen und den tatsächlichen räumlichen, wirtschaftlichen, personellen und sächlichen Voraussetzungen erteilt.

Ich kann zusichern - da bin ich mir sicher  , dass hier auch der partizipative Anspruch mitgenommen wird, dass die Heimrichtlinie gemäß der SGB-VIII-Reform natürlich unter Beteiligung der Verbände und der freien und öffentlichen Jugendhilfe überbearbeitet wird.

Ich bitte um die Zustimmung zu dem Vorschlag, den Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)