Konstantin Pott (FDP):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist durchaus positiv zu beobachten, welche Fortschritte sich in den letzten Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe bereits getan haben und welche Meilensteile es in den letzten Jahrzehnten gab. Doch natürlich soll das keine Ausrede für Stillstand sein.

Und auch wenn es vielleicht eine alte Floskel ist, so stimmt sie doch: Kinder sind unsere Zukunft. Gerade wenn wir über diese schweren Zeiten reden und uns ein Ereignis nach dem anderen trifft, müssen wir besonders Acht auf diejenigen geben, die es in Teilen vielleicht noch nicht für sich selbst können; denn irgendwann werden sie vielleicht auch einmal Acht auf uns geben müssen.

Die UN-Kinderrechtskonvention macht deutlich, dass Sicherheit für ein Kind genauso wichtig wie Freiheit ist. Dazu gehört auch die Achtung ihrer Meinung. Ein Kind, das in einem Heim lebt, weil es der Umstand nicht anders zuließ, hat das Recht, diese Werte genauso zu erfahren wie alle anderen Kinder. In diesem Sinne unterstreichen wir als FDP-Fraktion, dass es eine Möglichkeit zur internen und äußeren Konfliktklärung für jedes Kind, aber auch für jeden Angehörigen geben muss; denn der Umstand der Unterbringung im Heim darf kein Kind entmündigen. So wollen wir aber ebenfalls hervorheben, wie wichtig eine Interessenvertretung ist. Diese muss auch bei der Betreuung in einem Heim möglich sein.

Wir hoffen, dass die Landesregierung diese Dinge für eventuelle Vorhaben in Erwägung ziehen wird, damit Kinder und Jugendliche eine Teilhabe zur Bildung einer eigenen Meinung erlangen und zu mündigen Bürgern heranwachsen können.

Der letzte Punkt, den wir noch positiv benennen möchten, ist die Novellierung des SGB VIII; denn diese brachte etwas voran, das die FDP seit Langem als rotes Tuch ansah. Bisher musste ein Kind, das in Obhut als Pflegekind oder als Heimkind aufwuchs, ganze 75 % seines eigenen Verdienstes wieder an den Staat abtreten, quasi als Entschädigung für eine Situation, die sich das Kind oder der Jugendliche nicht selbst ausgesucht hat.

Die Novellierung des SGB VIII bewirkte nun die Absenkung der Kostenheranziehung auf 25 %. Der neueste Bundeskabinettsbeschluss machte jedoch deutlich, dass im kommenden Jahr 2023 mit der Kostenheranziehung endlich Schluss ein soll. Das trägt eindeutig eine liberale Handschrift.

An diesen Punkt möchten wir anknüpfen und den Antrag in den Sozialausschuss überweisen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP)